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   BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83   

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BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83 (https://dejure.org/1985,1677)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1985 - 3 AZR 611/83 (https://dejure.org/1985,1677)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 (https://dejure.org/1985,1677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf - Widerrufsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 337
  • NJW 1985, 3096 (Ls.)
  • NZA 1986, 63
  • BB 1985, 2239
  • BB 1985, 930
  • JR 1986, 352
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein solcher Vorbehalt in der betrieblichen Altersversorgung nur die Bedeutung eines generellen Widerrufsrechts hat, das an sachliche Gründe gebunden ist (zu letzt Urteil des Senats vom 5 Juni 1984 - 3 AZR 33/84 -, aaO, zu IV 1 der Gründe).

    .Als "triftigen ;Grund" betrachtet der Senat wirtschaftliche Schwierigkeiten, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG abzulehnen, weil langfristig die Gefahr bestünde, daß die Unternehmenssubstanz ausgezehrt würde (Urteil vom 5. Juni 1984 -.3 AZR 33/84 -, aaO, zu V 3 a der Gründe und näher in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 23 April 1985 - 3 ÄZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe m .w .N .).

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Er hat gefordert, daß auch Insoweit die Besitzstände beachtet und dem Vertrauensschutz durch Abwägung der Snderungsgründe und der Belange der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird (BAG 22, 252 = AP Nr'. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Er hat gefordert, daß auch Insoweit die Besitzstände beachtet und dem Vertrauensschutz durch Abwägung der Snderungsgründe und der Belange der Arbeitnehmer Rechnung getragen wird (BAG 22, 252 = AP Nr'. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung gebilligt (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, 210 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II der Gründe).

    Die Einzelheiten und die Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht bei sogenannten "Altfällen" (BVerfGE 65, 196 ff. r AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG UnterstUtzungskassen) können hier unerörtert bleiben, weil es Im vorliegenden Fall nur um die Kürzung von Versorgungsanwartschaften geht.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Durch Urteil vom 17. April 1985 ( - 3 AZR 72/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat diese Rechtsprechung er gänzt und präzisiert: Erhöhten Besitzstandsschutz genießt nicht nur der grundsätzlich unantastbare, vom Arbeitnehmer in der Vergangenheit erdiente Teilbetrag der Anwartschaft.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Der Erste, Zweite und Dritte Senat haben ablösende Betriebsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig gehalten: Das Günstigkeitsprinzip gelte nicht, wenn vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen er setzt werden (BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; 23, 257, 274 f. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG, zu III 2 c der Gründe; 22, 252, 260 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B III der Gründe; 36, 327, 335 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77

    Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen -

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Sie verwalten ein zweckgebundenes Sondervermögen, mit dessen Hilfe der Arbeitgeber Versorgungsleistungen erbringt (BAG 31, 11, 14 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II A 1 der Gründe).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Der Sechste Senat hat die Auffassung vertreten, im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung könne eine Betriebsvereinbarung sogar einzelvertragliche Abreden verdrängen; Betriebsvereinbarungen seien nicht wie Tarifverträge an das Günstigkeitsprinzip gebunden (BAG 39, 295, 299 ff. = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Der Fünfte Senat hat bereits mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) gemäß § 45 At>s. 2 Satz 1 ArbGG den Großen Senat angerufen, weil es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handele, deren Beantwortung zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei.
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
    Die Einzelheiten und die Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht bei sogenannten "Altfällen" (BVerfGE 65, 196 ff. r AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG UnterstUtzungskassen) können hier unerörtert bleiben, weil es Im vorliegenden Fall nur um die Kürzung von Versorgungsanwartschaften geht.
  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befasst und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluss vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 -, AP Nr. 4 zu 9 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    In eine solche Dynamik, die eine Rentensteigerung nach dienstzeitunabhängigen Bezugsmerkmalen vorsieht, kann nur aus einem "triftigen" Grund eingegriffen werden (vgl. BAG 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 48, 337) .
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Wie der Senat bereits für Unterstützungskassen entschieden hat (zuletzt BAGE 48, 337, 342 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 1 der Gründe lassen sich Versorgungsbesitzstände und die für entsprechende Eingriffe erforderlichen Änderungsgründe wie folgt abstufen: a. Der bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG errechnete Teilbetrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen gekürzt werden.

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Betriebsvereinbarungen einer Billigkeitskontrolle unterworfen sind, soweit sie bereits begründete Rechte einschränken (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 37, 217 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Demgegenüber hat der Senat darauf hingewiesen, daß bei dynamischen Versorgungsanwartschaften auch diejenigen Steigerungen als erdient gelten müssen, die erst später anwachsen, jedoch nicht auf dienstzeitabhängigen Steigerungsraten beruhen, sondern sich aufgrund variabler Bezugsgrößen auch für den bereits erdienten Teilbetrag ergeben (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (2) der Gründe; BAGE 48, 337, 342 f.).

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