Rechtsprechung
   BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1301
BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84 (https://dejure.org/1985,1301)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1985 - 1 ABR 11/84 (https://dejure.org/1985,1301)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 (https://dejure.org/1985,1301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines korrigierten Wahlvorschlages - Zulässigkeit der Anfechtung einer Aufsichtsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 96
  • NZA 1985, 786
  • BB 1985, 1330
  • DB 1985, 1799
  • JR 1986, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1982 (- 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) hinsichtlich der anfechtungsberechtigten, im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ausgesprochen.

    Die im Betrieb der F GmbH vertretenen Gewerkschaften, die ÖTV und DAG, sind im Wahlanfechtungsverfahren von Amts wegen zu beteiligen (Beschluß des Senats vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG (1952)).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG (1952)).

  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 71/79

    Arbeitnehmervertreter - Wahl zum Aufsichtsrat - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Daß die Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach § 76 BetrVG 1952 auch vom Betriebsrat angefochten werden kann, wenn das Unternehmen - wie hier - aus einem Betrieb besteht, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1981 (- 1 ABR 71/79 - AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG) ausgesprochen.

    Das ist Voraussetzung für eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Wahl (zuletzt Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79 - AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG (1952)).

  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, um deren Rechtsstellung als Aufsichtsratsmitglied es in dem Beschlußverfahren geht, Beteiligte dieses Beschlußverfahrens sind (BAG Beschluß vom 24. Mai 1957 - 1 ABR 9/56 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG; vom 21. Dezember 1965, BAG 18, 61 = AP Nr. 14 zu § 76 BetrVG; vom 26. November 1968, BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG; vom 24. November 1981, BAG 37, 92 = AP Nr. 24 zu § 76 BetrVG).

    Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts im Wahlanfechtungsverfahren wird, wenn gegen sie von einem Beteiligten ein Rechtsmittel eingelegt wird, auch gegenüber den anderen Beteiligten, die kein Rechtsmittel eingelegt haben, nicht rechtskräftig (Beschluß des Senats vom 26. November 1968, BAG 21, 210 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 23/70

    Wahlausschreiben - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Wahlberechtigte

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Wenn der Senat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 ABR 23/70 - BAG 23, 130 = AP Nr. 21 zu § 76 BetrVG) ausgesprochen hat, daß die drei anfechtenden wahlberechtigten Arbeitnehmer den Anfechtungsantrag nur gemeinsam zurücknehmen könnten, so hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest.
  • BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75

    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Die Frage, ob an die Stelle eines ausscheidenden Arbeitnehmers ein anderer Arbeitnehmer des Betriebes treten kann, hat der Senat bislang nicht entschieden (Beschluß vom 14. Februar 1978, BAG 30, 114 = AP Nr. 7 zu § 19 BetrVG 1972; Beschluß vom 21. November 1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Zu einem solchen Ausscheiden kann es aufgrund vielfältiger Umstände kommen; sei es, daß der anfechtende Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet und damit möglicherweise seine Anfechtungsberechtigung verliert - was hier nicht zu entscheiden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145) - sei es, daß er die Anfechtung selbst, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr betreiben will.
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Der Sechste Senat hat ausgesprochen, daß nach dem Ausscheiden eines von drei antragstellenden Arbeitnehmern jedenfalls nicht eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft als Anfechtende dem Verfahren beitreten könne (Beschluß vom 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 - AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Hamm, 21.04.1982 - 3 Sa 188/82
    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    In der betriebsverfassungsrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Literatur wird ein solches Auswechseln - wenn auch weitgehend ohne nähere Begründung - durchweg für zulässig gehalten (Dietz/Richardi, aa0, § 19 Rz 29 und 47; Fitting/Auffarth/Kaiser, aa0, § 19 Rz 17; Galperin/Löwisch, aa0, § 19 Rz 13; Hanau/Ulmer, MitbestG, § 21 Rz 11; Matthes, GK-MitbestG, § 21 Rz 70; Hoffmann/Lehmann/Weinmann, MitbestG, § 21 Rz 23; LAG Hamm, Beschluß vom 5. Mai 1982, DB 1982, 2709; Thau, Mängel der Aufsichtsratswahlen nach dem MitbestG, 1983, S. 71).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Wenn gleichwohl das Gesetz die zulässige Wahlanfechtung daran knüpft, daß mindestens drei Arbeitnehmer des Betriebes die Wahl anfechten, so soll mit dieser Vorschrift ein gewisser Schutz dagegen geschaffen werden, daß nicht ein einzelner Arbeitnehmer - etwa ein unterlegener Bewerber oder ein Querulant - schon die Wahl anficht und damit ein relativ aufwendiges und schwieriges Verfahren in Gang setzt, das möglicherweise von vornherein aussichtslos ist (zu BT-Drucks. VI/2729, S. 21).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 25. August 1981 (BAG 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979, zu B II 3 c der Gründe) ausgesprochen, daß grundsätzlich jeder einzelne Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, daß er von Vertretern im Betriebsrat oder im Aufsichtsrat vertreten wird, die aufgrund einer Wahl gewählt wurden, bei der nicht gegen Vorschriften über das Wahlrecht und die Wählbarkeit verstoßen worden ist.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 ABR 46/77

    Antragsberechtigung - Wahlberechtigte Arbeitnehmer - Grundsatz der geheimen

  • BAG, 20.04.1956 - 1 ABR 2/56
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 9/56

    Aufsichtsrat - Nachrücken eines Ersatzmanns - Arbeitnehmervertreter -

  • BAG, 21.12.1965 - 1 ABR 12/65

    Arbeitnehmervertreter - Wahlanfechtung - Anfechtungsbefugnis -

  • BAG, 06.02.1968 - 1 ABR 5/67

    Wahlmännerverfahren - Wahlmännerwahl - Wahlordnung

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 80/79

    Arbeitnehmervertreter

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Erweist sich ihre Wahl als unwirksam, verlieren sie ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    aa) Der Aufsichtsrat ist stets an dem Verfahren beteiligt (BAG 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 72, 161 zur Anfechtung einer Wahl nach dem BetrVG 1952; Henssler in Ulmer/Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 3. Aufl. § 22 MitbestG Rn. 8; GMP/Matthes/Spinner 8. Aufl. § 83 Rn. 71; WKS/Wißmann 5. Aufl. § 22 Rn. 59; aA BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 48, 96) .

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Erweist sich die Wahl als nichtig, hat er durch die Wahl nicht die Rechtsstellung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat der Antragstellerin erlangt (vgl. zur Beteiligung im Wahlanfechtungsverfahren: BAG 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96 = AP BetrVG 1952 § 76 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 21, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Denn damit wird entschieden, ob das zwischen ihm und dem gewählten Betriebsrat bestehende betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis aufgelöst wird oder nicht (BAG Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - BAGE 48, 96 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG (1952); Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 46; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 36 a; Thiele, GK-BetrVG, Stand September 1978, § 19 Rz 54).

    Daneben ist nur verfahrensrechtlich zu verlangen, daß die Wahlanfechtung während der Dauer des Beschlußverfahrens von den mindestens drei antragstellenden Arbeitnehmern getragen wird (BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 1 ABR 71/79 - AP Nr. 25 zu § 76 BetrVG (1952); BAG Beschluß vom 12. Februar 1985, aaO).

    Wie der Erste Senat zutreffend ausgeführt hat, kann aus § 19 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht geschlossen werden, drei oder mehr anfechtende Arbeitnehmer sollten und könnten als Gruppe kollektive Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen (Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.10.1989 - 8 TaBV 4/89

    Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    sein durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (vgl. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Erweist sich ihre Wahl als unwirksam oder nichtig, verlieren sie ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung, also auch vor Ausspruch einer Änderungskündigung zu hören, da auch sie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen kann (Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 48, 106 [BAG 12.02.1985 - 1 ABR 11/84] = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969).

    Dabei sind dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (BAGE 48, 106, 117 [BAG 12.02.1985 - 1 ABR 11/84] = AP, aaO; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; v. Hoyningen/Huene, SAE 1983, 108, 110; KR-Rost, 3.Aufl., § 2 KSchG Rz 115).

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

    Sie verlieren ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat, wenn sich ihre Wahl als unwirksam erweist (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .
  • LAG Hamm, 12.03.2019 - 7 TaBV 49/18

    Rechtzeitige Versendung des Wahlausschreibens zur Betriebsratswahl im Falle einer

    Dieser Fall ist gleich zu würdigen, als hätte er seinen Antrag zurückgenommen, da es jedenfalls an einer weiteren Verfolgung des Wahlanfechtungsverfahrens fehlt (vgl. grundsätzlich auch BAG, Beschluss vom 12.02.1985, 1 ABR 11/84).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

    Zutreffend hebt der Sechste Senat in Übereinstimmung mit dem Ersten Senat (BAGE 48, 96, 104 = AP Nr. 27 zu § 76 BetrVG 1952, zu B II 2 b der Gründe) hervor, daß aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht geschlossen werden kann, drei oder mehr anfechtende Arbeitnehmer sollten und könnten als Gruppe kollektive Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen, daß die anfechtenden Arbeitnehmer vielmehr eigene individuelle Rechte ausüben.
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2016 - 10 TaBV 88/14

    Anfechtung der Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieben; Wahlanfechtungsantrag

  • LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16

    In der Beschwerdeinstanz kann der Antrag auch in einem Wahlanfechtungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der

  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - Anfechtung -

  • LAG München, 17.07.2008 - 4 TaBV 20/08

    Betriebsratswahlanfechtung

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

  • LAG Thüringen, 05.09.2000 - 7 TaBV 12/99

    Sachentscheidungsbegehren des dritten Antragstellers nach Erledigterklärung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 15 S 2439/87

    Erfordernis einer Mindestzahl von drei wahlanfechtenden Beschäftigten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht