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   BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84   

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https://dejure.org/1985,7
BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 (https://dejure.org/1985,7)
BAG, Entscheidung vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 (https://dejure.org/1985,7)
BAG, Entscheidung vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 (https://dejure.org/1985,7)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verdachtskündigung - Kündigungsgrund - Kündigungsschutzprozeß - Nachschieben von Kündigungsründen - Anhörung des Betriebsrats - Aufklärungspflicht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachschieben erst später bekannt gewordener Kündigungsgründe im Prozeß nur nach Anhörung des Betriebsrats

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 39
  • NJW 1986, 3159
  • ZIP 1986, 1068
  • MDR 1986, 785
  • NZA 1986, 674
  • BB 1987, 1316
  • DB 1986, 1726
 
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Wird zitiert von ... (190)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Betriebs- bzw. Personalrat zuvor in analoger Anwendung der maßgebenden Bestimmungen zu seiner entsprechenden Absicht angehört hat (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 32; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu B I 2 b ee der Gründe, BAGE 49, 39) .
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die ihm obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu hören, ist die auf den Verdacht gestützte Kündigung unwirksam (Senatsurteile vom 11. April 1985, BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 19 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Versäumt er dies, kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen; die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 - zu B I 2 d der Gründe; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - zu C III 3 der Gründe, BAGE 49, 39) .
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