Rechtsprechung
BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Bestellung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer - Ausschluss der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Beendigung, sondern lediglich Suspendierung des Arbeitsverhältnisses eines zum Geschäftsführer berufenen Angestellten einer GmbH bei unveränderten Vertragsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 29.09.1983 - 6 Ca 210/83
- ArbG Karlsruhe, 29.09.1983 - 6 Sa 210/83
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.1984 - 12 Sa 111/83
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84
Papierfundstellen
- BAGE 49, 81
- ZIP 1986, 797
- MDR 1986, 786
- NZA 1986, 792
- NZA 1986, 792 BB 1986, 1579
- BB 1986, 1579
- DB 1986, 1474.
Wird zitiert von ... (45)
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06
Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag
Sie ist durch ein Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Jahre 1993 (7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 9) unter teilweiser Korrektur älterer Rechtsprechung (17. August 1972 - 2 AZR 359/71 - BAGE 24, 383, 386 f.; 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 90 f.) begründet und seitdem fortgeführt worden (vgl. 28. September 1995 - 5 AZB 4/95 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 12; 8. Juni 2000 - 2 AZR 207/99 - BAGE 95, 62; 25. April 2002 - 2 AZR 352/01 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 11 = EzA ZPO § 543 Nr. 11; 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 -AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19 = EzA KSchG § 1 Nr. 59; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 62 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 40).Das Bundesarbeitsgericht hat hiermit der gegen die älteren Entscheidungen erhoben Kritik Rechnung getragen (vgl. dazu Fleck FS Hilger/Stumpf S. 197, 210; Hueck ZfA 1985, 25, 32; Martens Anm. AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 3).
- BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05
GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis
§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG fingiert, dass der Organvertreter einer juristischen Person kein Arbeitnehmer und sein der Organstellung zugrunde liegendes Anstellungsverhältnis demgemäß kein Arbeitsverhältnis ist (BAG 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 90; 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 144 f.). - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99
GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis
Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81).Dies gelte dann jedoch nicht, wenn der durch die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses eintretende Verlust des gesetzlichen Kündigungsschutzes durch eine wesentlich höhere Vergütung aufgewogen werde (Senat 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81, 87 ff.; 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP AngestelltenkündigungsG § 1 Nr. 2 zu III 2, 3 der Gründe; 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 145 ff.).
c) In der Literatur wird überwiegend abgelehnt, den Fortbestand eines ruhenden Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag auch dann anzunehmen bzw. zu vermuten, wenn nicht schon nach den Gesamtumständen der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses neben dem Geschäftsführerdienstvertrag zumindest Geschäftsgrundlage der Geschäftsführerbestellung war (etwa Aufstieg eines untergeordneten Angestellten mit erheblichem sozialen Besitzstand zum Titulargeschäftsführer im Betrieb seines Arbeitgebers ohne nennenswerte Gehaltsanhebung und Kompetenzerweiterung) (Martens Anm. zu AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 3; Boemke ZfA 1998, 209, 224;… KR-Rost 5. Aufl. § 14 KSchG Rn. 6;… KPK-Bengelsdorf 2. Aufl. Teil H § 14 Rn. 25;… Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 14 Rn. 7 b;… Hachenburg-Stein GmbHG 8. Aufl. § 35 Rn. 190, vgl. LAG Köln 26. Februar 1997 - 8 Sa 1368/96 - LAGE ArbGG 1979 § 5 Nr. 6).
Jedenfalls insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BAG 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81) nicht mehr fest.
- BGH, 08.01.2007 - II ZR 267/05
Rechtsfolgen der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG für das …
Anders als im Fall des BAG-Urteils vom 15. April 1982 (2 AZR 1101/79, BAGE 39, 16 = ZIP 1983, 607) wurde hier nicht ein bisheriger Arbeitnehmer einer KG zum Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH bestellt (vgl. dazu Baums, Der Geschäftsleitervertrag, S. 398 f.), dessen Arbeitsverhältnis in diesem Fall als ruhendes fortbestünde (vgl. dazu BAGE 49, 81; 55, 137). - BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 4/95
Arbeitnehmereigenschaft eines Vorstandsmitglieds eines Vereins
Der Zweite Senat hat mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrages sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 336/86
Streitigkeit über die Kündigung eines Dienstvertrages mit einem Geschäftsführer, …
Besteht das Arbeitsverhältnis des Angestellten einer GmbH nach dessen Bestellung zum Geschäftsführer als ruhendes neben dem Dienstverhältnis und der darauf beruhenden Organstellung fort, so sind die Gerichte für Arbeitssachen für die Entscheidung über die gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhobene Klage auch dann sachlich zuständig, wenn die Kündigung gleichzeitig mit der Abberufung als Geschäftsführer ausgesprochen wird (im Anschluß an BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979.Dies gilt auch dann, wenn der Organvertreter an sich wegen wirtschaftlicher Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG anzusehen wäre (Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979, zu B II 1 a der Gründe, m. w. N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
Ob im Falle der Entgeltlichkeit der Anstellungsvertrag (materiell-rechtlich) auch ein Arbeitsvertrag, der Geschäftsführer also Arbeitnehmer der Gesellschaft sein kann, ist umstritten (gegen die Möglichkeit einer Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich insbesondere BGH in ständiger Rechtsprechung; so BGHZ 79, 291 = AP Nr. 14 zu § 622 BGB, m. w. N.; vgl. zum Meinungsstand im Schrifttum die Nachweise in dem Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aaO, zu B II 1 b der Gründe).
Denn diese Vorschrift sieht auch die Geschäftsführer einer GmbH ohne Rücksicht auf die materiell-rechtliche Natur ihres Anstellungsvertrages nicht als Arbeitnehmer an und nimmt Streitigkeiten zwischen ihnen und der Gesellschaft von der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen aus (Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aaO, zu B II 1 b der Gründe, m. w. N.).
Dieser kann einseitig von der Gesellschaft nur durch außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sofort aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt, sonst durch ordentliche Kündigung, auf die unter bestimmten Voraussetzungen die für Angestellte geltende Vorschrift des § 622 Abs. 1 BGB entsprechend sowie § 1 des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 9. Juli 1926 (AngKSchG) anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aaO, zu B II 1 c der Gründe, m. w. N.; zur Anwendbarkeit des § 1 AngKSchG Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP Nr. 2 zu § 1 AngKSchG).
§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG fingiert, daß der Organvertreter einer juristischen Person kein Arbeitnehmer und sein der Organstellung zugrunde liegendes Anstellungsverhältnis demgemäß kein Arbeitsverhältnis ist (Senatsurteil vom 9. Mai 1985, aaO, zu B II 1 d der Gründe, m. w. N.).
Die Annahme des Berufungsgerichts, der Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) vom 1. Oktober 1964 sei mit der Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer aufgehoben worden, widerspricht den Grundsätzen, die der Senat in dem Urteil vom 9. Mai 1985 (aaO, zu B II 2 der Gründe) aufgestellt hat.
Nach dem Senatsurteil vom 9. Mai 1985 (aaO) ist dies auch dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis des früheren Arbeitnehmers nach seiner Bestellung zum Geschäftsführer als ruhendes fortbestanden hat und nach seiner Abberufung aus dieser Funktion wieder auf seinen ursprünglichen Inhalt zurückgeführt worden ist.
- BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers
Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (Senatsbeschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAGE 55, 137, 144; BAGE 49, 81, 88). - BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97
Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Klagen ehemaliger Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die sich mit ihrer Klage ausschließlich gegen die Beendigung der von ihnen behaupteten Arbeitsverhältnisse gewendet hatten (BAG Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 49, 81; 55, 137 = AP Nr. 3, 6 zu § 5 ArbGG 1979; Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96
Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins
Es muß also eine unterscheidbare Doppelstellung vorliegen (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/86 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979).Allerdings hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts mehrfach entschieden, bei Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrages sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (Urteile vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 12. März 1987 - 2 AZR 336/84 - BAGE 55, 137, 146 f. = AP Nr. 6 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93
Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag
Dieses Vertragsverhältnis ist als Dienstvertrag gem. § 611 BGB einzuordnen (BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979 = DB 1986, 1474;… Mertens in Hachenburg, GmbHG-GK-, 7. Aufl., § 35 Rz 41, 84).In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis durch die Bestellung zum Geschäftsführer als nur suspendiert und mit dem Widerruf der Bestellung auf seinen ursprünglichen Inhalt zurückgeführt angesehen werden (…BAGE 24, 383 = AP, aaO; BAGE 49, 81 = AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979;… BAGE 55, 137 = AP Nr. 6, aaO; BAG Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 425/84 - AP Nr. 2 zu § 1 AngestelltenkündigungsG).
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
- BGH, 25.07.2002 - III ZR 207/01
Zulässigkeit der Befristung des Anstellungsvertrags des Hauptgeschäftsführers …
- BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
- BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96
Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft
- BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84
Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer …
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06
Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag
- BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 2/90
Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers - Arbeitsrechtliche Stellung eines …
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 344/91
Arbeitnehmereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2004 - 5 Sa 358/04
Rechtskraftwirkung eines früheren Kündigungsrechtsstreits - Erforderlichkeit …
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 322/88
Erziehungsurlaub: Rechtsnatur der Erklärung über die Inanspruchnahme - …
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 12/98
- BAG, 15.10.1997 - 5 AZB 32/97
Rechtsweg - gesetzliche Vertreter eines Kreditinstitutes nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 …
- LAG Hamm, 18.02.1999 - 4 Sa 2671/98
Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug ; Wiederaufleben eines ruhenden …
- BAG, 20.05.1998 - 5 AZB 3/98
- BAG, 02.12.1992 - 5 AS 13/92
Zuständigkeitsbestimmung
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05
Rechtsweg - Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der …
- LAG Köln, 06.11.1996 - 10 Ta 227/96
Arbeitnehmereigenschaft: GmbH-Geschäftsführer - sic-non-Fall
- LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97
Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer …
- BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
Fortbestehen von DDR-Dienstverhältnissen nach dem Beitritt
- BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 15/91
Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Gewährung von Arbeitslosengeld - …
- LAG Hamm, 30.10.1997 - 4 Sa 590/97
Schadensersatz wegen Annahmeverzug bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch …
- FG Köln, 16.08.2000 - 11 K 4199/96
Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung …
- BAG, 25.05.1999 - 5 AZB 30/98
Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers - Differenzierung zwischen …
- LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
Arbeitnehmerstatus: Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
- BAG, 10.10.1994 - 8 AZR 131/93
Kündigung einer Genossenschaft gegenüber einem Organvertreter
- OLG Köln, 21.05.1992 - 5 U 146/91
Voraussetzungen des Risikoausschlusses gem. § 4 Abs. 1 Buchstabe d ARB
- BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 201/94
Anwendbarkeit der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für das …
- BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 320/88
Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer KG durch Bestellung zum …
- BAG, 18.01.1989 - 7 AZR 17/88
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eines städtischen Angestellten nach der …
- LAG Hessen, 02.12.1988 - 15 Sa 758/88
Anspruch auf Entrichtung von Beiträgen zu Sozialkasse des Baugewerbes; …
- ArbG Magdeburg, 22.04.2009 - 11 Ca 19/09
- ArbG Mannheim, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Bestellung zum GmbH Geschäftsführer im …
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.1992 - 2 Sa 42/92
Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Kündigung; Kündigungsfrist; Arbeitsvertrag; …
- ArbG Karlsruhe, 22.06.2006 - 13 Ca 86/06
Vorliegen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Bestellung zum …