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   BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84   

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BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84 (https://dejure.org/1986,566)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1986 - 5 AZR 237/84 (https://dejure.org/1986,566)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 (https://dejure.org/1986,566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 370
  • NJW 1986, 2133
  • MDR 1986, 786
  • NZA 1986, 561
  • BB 1986, 1157
  • DB 1986, 1393
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Bereits nach Erlaß der erstinstanzlichen Entscheidung hatte der Versicherte gegen die Beklagte einen Rechtsanspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungsprozesses (BAG Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, BAGE 48, 122, zu C II 3 c der Gründe).

    Der Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (aaO, zu C II 3 b der Gründe) beschränkt sich darauf, die Probleme darzustellen, die sich infolge der dem Arbeitgeber gegen seinen Willen auferlegten tatsächlichen Beschäftigung ergeben können.

  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Es sind aber auch die arbeitsrechtlichen Schutznormen ohne Einschränkung anzuwenden (vgl. BAGE 19, 189, 190 f. = AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG, zu 2 der Gründe, mit zust. Anmerkung von Meisel; vgl. ferner BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, Bl. 2).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, kann er die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen (BAGE 5, 58, 66 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; BAGE 8, 47, 50 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, Bl. 2 und 2 R der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, kann er die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen (BAGE 5, 58, 66 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; BAGE 8, 47, 50 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, Bl. 2 und 2 R der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 19.12.1966 - 3 AZR 255/66

    Faktische Arbeitsverhältnisse - Schutzfristen - Fortzahlung des Arbeitsentgelts -

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Es sind aber auch die arbeitsrechtlichen Schutznormen ohne Einschränkung anzuwenden (vgl. BAGE 19, 189, 190 f. = AP Nr. 3 zu § 12 MuSchG, zu 2 der Gründe, mit zust. Anmerkung von Meisel; vgl. ferner BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, Bl. 2).
  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

    Auszug aus BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84
    Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, kann er die ursprünglich vereinbarte Vergütung verlangen (BAGE 5, 58, 66 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB, zu IV der Gründe; BAGE 8, 47, 50 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Doppelarbeitsverhältnis, Bl. 2 und 2 R der Gründe; BAG AP Nr. 2 zu § 138 BGB, zu III der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Soweit das Senatsurteil vom 15. Januar 1986 (- 5 AZR 237/84 - zu III 1 der Gründe, BAGE 50, 370) anders verstanden werden könnte, hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht weiter fest (ablehnend auch BAG 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - zu II 1 c dd der Gründe, BAGE 108, 191; 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - zu II 3 der Gründe, BAGE 53, 17; Ricken NZA 2005, 323, 328) .
  • ArbG Berlin, 01.09.2023 - 21 Ca 1751/23

    Kündigung des Verwaltungsdirektors des RBB - Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit des

    Zwar bestehen die Rechte und Pflichten aus einem faktischen Arbeitsverhältnis während seiner Umsetzung fort (vergleiche Erfurter Kommentar/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 611a Rn. 153; BAG 15.01.1986, NZA 1986, 561).

    Zwar bestehen die Rechte und Pflichten aus einem faktischen Arbeitsverhältnis während seiner Umsetzung fort (vergleiche Erfurter Kommentar/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 611a Rn. 153; BAG 15.01.1986, NZA 1986, 561).

    Denn für die Dauer des vollzogenen fehlerhaften Vertragsverhältnisses bestehen die gleichen Rechte und Pflichten wie im wirksam begründeten Arbeitsverhältnis (vergleiche Erfurter Kommentar/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 611a Rn. 153; BAG 15.01.1986, NZA 1986, 561).

    Während eines fehlerhaften Vertragsverhältnisses, oder faktischen Arbeitsverhältnisses, hat ein Arbeitgeber alle Arbeitnehmerschutzgesetze einzuhalten, insbesondere bestehen auch Ansprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz (vergleiche Erfurter Kommentar/Preis, 23. Aufl. 2023, BGB § 611a Rn. 153; BAG 15.01.1986, NZA 1986, 561).

  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Auslegung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, wonach in der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags liegen kann oder die Vereinbarung, dass der gekündigte Arbeitsvertrag auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden soll (vgl. 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - BAGE 50, 370 = AP LohnFG § 1 Nr. 66 = EzA LohnFG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe; 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - BAGE 53, 17 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 22 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 27, zu II 2 a der Gründe; 30. März 1989 - 6 AZR 288/87 -, zu II 2 a der Gründe).

    Zwar hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zur auflösend bedingten Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses die Auffassung vertreten, im Falle der Abweisung der Kündigungsschutzklage sei "bei der Abrede über die Weiterbeschäftigung die vertragliche Grundlage des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses für die Einigung der Beteiligten über die Weiterbeschäftigung bereits weggefallen" gewesen, so dass die Rechtsbeziehungen der Parteien nach den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses abzuwickeln seien (BAG 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - BAGE 50, 370 = AP LohnFG § 1 Nr. 66 = EzA LohnFG § 1 Nr. 79, zu III 1 der Gründe).

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Der mit dem Kläger geschlossene Dienstvertrag ist jedoch im Hinblick darauf, daß er mit Wissen und Willen des Hauptausschusses als des dazu zuständigen Anstellungsorgans geschlossen worden ist, für die Zeit der Tätigkeit des Klägers bei dem Beklagten nach den Grundsätzen über fehlerhafte Arbeitsverhältnisse als gültig zu behandeln (vgl. statt aller die Zusammenfassung dieser Grundsätze in BAG NJW 1986, 2133 unter III. 2. sowie BGHZ 41, 282, 286 ).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Die Arbeitsleistung der Klägerin vom 1. Januar bis zum 5. April 1982 hat auch keine rechtliche Grundlage in einer nach der Kündigung geschlossenen Vereinbarung der Parteien, aufgrund derer das Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden sollte (vgl. dazu die Urteile des Fünften Senats vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - EzA § 1 LohnFG Nr. 79, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

    Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann in der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrags oder die Vereinbarung liegen, dass der gekündigte Arbeitsvertrag auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage bzw. zweckbefristet bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens fortgesetzt werden soll (15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - BAGE 50, 370 = AP LohnFG § 1 Nr. 66 = EzA LohnFG § 1 Nr. 79, zu II 3 der Gründe; 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 - BAGE 53, 17 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 22 = EzA BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 27, zu II 2 a der Gründe; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 6 = EzA TzBfG § 14 Nr. 6, zu II 1 c bb und II 1 c cc der Gründe).
  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

    Damit ist die Rückabwicklung der wechselseitig erbrachten Leistungen ausgeschlossen (ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - BAGE 50, 370, 374 = AP Nr. 66 zu § 1 LohnFG, zu III 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Zwar können sie ausdrücklich oder still schweigend vereinbaren, daß das Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt wird (vgl. BAGE 53, 17 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, im Anschluß an die Senatsrechtsprechung BAGE 50, 370 = AP Nr. 66 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

    Dies hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - (EzA § 1 LohnFG Nr. 79, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) für die einvernehmliche Weiterbeschäftigung entschieden.

    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 15. Januar 1986 (aaO, zu III 1 der Gründe) angenommen, in einem solchen Fall sei "bei der Abrede über die Weiterbeschäftigung die vertragliche Grundlage des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses für die Einigung der Beteiligten über die Weiterbeschäftigung bereits weggefallen" gewesen.

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

    Dies hat der erkennende Senat, wie bereits erwähnt, im Urteil vom 4. September 1986 (BAGE 53, 17 = AP, aaO) im Anschluß an die Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 370 = AP Nr. 66 zu § 1 LohnFG) anerkannt.
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

  • LAG Hamburg, 20.06.1991 - 2 Sa 21/91
  • LAG Hamm, 16.01.2003 - 16 Sa 1126/02

    Vereinbarte Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses und

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 973/04

    Weiterbeschäftigung nach unwirksamer Kündigung

  • ArbG Eisenach, 14.11.2002 - 2 Ca 1414/00

    Zuordnung einer Verbindlichkeit zur Altmasseschuld oder Neumasseschuld ; Anspruch

  • LAG Niedersachsen, 10.03.1989 - 3 Sa 362/88

    Rückzahlung von Gehaltsteilen; Voraussetzungen des Annahmeverzuges im

  • LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91

    Heuerverhältnis; Kündigung; Kündigungsfrist; Rücknahme; Wirksamkeit; Beendigung;

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 288/87

    Sonderzuwendung: Anspruch bei Weiterbeschäftigung während

  • LG Mainz, 16.01.2004 - 11 HKO 76/02

    - EFS 1 -, wichtiger Grund, unwirksame Bestimmungen in formularmäßigem HVV,

  • LAG Brandenburg, 11.01.1996 - 6 Sa 395/95

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Dienstvertrag; Richtlinien; Allgemeine

  • LAG München, 29.02.2000 - 6 Sa 650/99

    Zusatzversicherung bei Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe und

  • LAG Saarland, 15.03.1993 - 1 Sa 191/92

    Lohngruppe; Lohnanspruch; Differenzlohn; Auszubildender; Ausbildungsverhältnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 1 E 1330/05
  • ArbG Hamburg, 16.11.1987 - 21 Ca 195/87

    Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubsvergütung; Anspruch auf Vergütung bei

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 404/83

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 213/84

    Bestimmung der Rechte und Pflichten der Parteien nach den Vereinbarungen des

  • ArbG Wetzlar, 22.08.1990 - 2 Ca 96/90

    Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

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