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   BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85   

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https://dejure.org/1986,1879
BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85 (https://dejure.org/1986,1879)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1986 - 5 AZR 34/85 (https://dejure.org/1986,1879)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 5 AZR 34/85 (https://dejure.org/1986,1879)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 376
  • NJW 1986, 2903
  • NZA 1986, 524
  • BB 1986, 1296
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.04.1983 - 5 AZR 624/80

    Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz für die wegen einer außerhalb der

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85
    Die Revision beruft sich zu Unrecht auf die nicht veröffentlichte Entscheidung des Senats vom 20. April 1983 (5 AZR 624/80).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85
    Die Vorschrift enthält jedoch nachgiebiges Recht und kann daher durch Tarifvertrag abbedungen oder verändert werden (vgl. BAGE 42, 272, 275 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82

    Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, die aus Anlass eines Hörtestes bei einem

    Auszug aus BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85
    Daraus kann sich auch ein Lohnfortzahlungsanspruch wegen eines Arztbesuches ergeben, wenn der Arzt den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung oder Behandlung bestellt hat und auf zeitliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen kann (vgl. BAGE 45, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 3 b der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 5 Sa 340/09

    Tariflicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit eines Arztbesuches -

    Mit Urteil vom 22.1.1986 (5 AZR 34/85 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau = NJW 1986, 2903 = NZA 1986, 524) hat das BAG im zweiten Leitsatz Fall übergreifend zutreffend erklärt, ein Arztbesuch während der Arbeitszeit sei erforderlich, wenn der Arbeitnehmer die Lage des Untersuchungstermins nicht beeinflussen könne.
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Sollte die Klägerin tatsächlich am 8. Dezember 2010 einen Arzt aufgesucht haben, um sich persönlich behandeln zu lassen, würde dies nach § 41 Abs. 2 Buchst. d MTV oder § 616 BGB keinen Vergütungsanspruch für diesen Tag begründen, denn die Klägerin hat die Voraussetzungen dieser Entgeltfortzahlungsregelungen nicht dargelegt (vgl. BAG 22. Januar 1986 - 5 AZR 34/85 - BAGE 50, 376) .
  • BFH, 13.07.2006 - V R 7/05

    Steuerbefreiung von betriebsärztlichen Leistungen - Anwendungsbereiche von § 4

    Danach ist es Aufgabe der nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG durchzuführenden Untersuchungen, Gesundheitsgefährdungen des Arbeitnehmers möglichst frühzeitig zu erkennen und den Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsschäden zu bewahren; diese Untersuchungen werden überwiegend im Interesse des Arbeitnehmers durchgeführt (vgl. BAG-Urteil vom 22. Januar 1986 5 AZR 34/85, BAGE 50, 376, Der Betrieb 1986, 1631, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 2903).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 447/19

    Freistellungsanspruch - Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in

    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so dass die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. BAG 22. Januar 1986 - 5 AZR 34/85 - Rn. 16; 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 - Rn. 10, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 5 Sa 34/23

    Tariflicher Abfindungsanspruch nach Altersteilzeit bei geminderter Altersrente -

    Ungemindert ist eine Altersrente, wenn der Zugangsfaktor 1, 0 beträgt (vgl. zu einem ähnlichen Tarifvertrag: BAG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 430/17 - Rn. 18, juris = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Altersteilzeit).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Für die Frage, ob ein Tarifvertrag sich auch auf Tatbestände erstreckt, die in der Vergangenheit liegen, somit rückwirkende Bedeutung hat, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine klare und unmißverständliche Vereinbarung verlangt (BAG Urteile vom 19. September 1958 - 2 AZR 487/55 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Deputat; vom 27. November 1958 - 2 AZR 9/58 - AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung; vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 -, vom 6. Februar 1980 - 4 AZR 158/78 -, vom 21. Juli 1988 - 2 AZR 527/87 - AP Nr. 1, 7, 10 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • LAG Köln, 05.05.2011 - 13 Sa 954/06

    Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für

    Vielmehr begründet die rückwirkende Entstehung des Arbeitsverhältnisses auch einen dementsprechend zurückliegenden Fälligkeitszeitpunkt und den damit verbundenen Lauf der Verfallfristen (vgl. BAG AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Hamm, 31.08.2023 - 15 Sa 467/23

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Begrifflichkeit der

    Ein Anspruch nach § 34.4.d MTV kommt deshalb nur in Betracht, wenn die Teilnahme an der Untersuchung während der Arbeitszeit unvermeidbar ist (vgl. Weiss u.a., Komm. MTV Metall NRW, 6. Aufl. 2023, § 34, Anm. 35; zum BRTV-Bau: BAG vom 22.11.1986 - 5 AZR 34/85 - Rn. 25; LAG Sachsen-Anhalt vom 23.06.2010 - 5 Sa 340/09 - Rn. 38 ff.).
  • LAG Köln, 23.01.2007 - 13 Sa 954/06

    Ausschlussfrist; zweistufig; Tarifvertrag

    Vielmehr begründet die rückwirkende Entstehung des Arbeitsverhältnisses auch einen dementsprechend zurückliegenden Fälligkeitszeitpunkt und den damit verbundenen Lauf der Verfallfristen (vgl. BAG AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung).
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