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   BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84   

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BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 (https://dejure.org/1986,48)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 4 AZR 642/84 (https://dejure.org/1986,48)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 (https://dejure.org/1986,48)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Arbeitsvorganges im Arbeitsrecht - Vergütung eines Sachbearbeiters für die Sichtung und Auswertung von Daten und deren vorbereitender Verarbeitung - Vorliegen von zwei jeweils tarifrechtlich selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen - Vorübergehende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter Sachbearbeiter in einer Bundesforschungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 282
 
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Wird zitiert von ... (365)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter teilweiser Aufgabe von BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392, 399 [BAG 28.10.1981 - 4 AZR 244/79] = AP N.r 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 = AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob jeweils die qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat, nachdem das mit breiter Begründung vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in Zweifel gezogen worden war, entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT des Teils I für technische Angestellte (VergGr. IV b BAT Fallgruppe 21, VergGr. IV a BAT Fallgruppe 10, VergGr. III BAT Fallgruppe 2 und VergGr. II a BAT Fallgruppe 8), obwohl darin in größerer Zahl und teilweise sogar kumuliert unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, verfassungskonform und justitiabel sind.

    Der Senat hat jedoch sein Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - zum Anlaß genommen, seine bisherige Rechtsprechung zur Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils I der Vergütungsordnung des BAT zu überprüfen.

    Aus den in dem Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - im einzelnen dargelegten Gründen ist im übrigen davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien mit dem Rechtsbegriff der "Verantwortung" bzw. der "besonders verantwortlichen Tätigkeit", womit inhaltlich dasselbe gemeint ist, nicht auf die jeweilige zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angestellten abstellen, auch nicht auf die sogenannte "politische Verantwortung".

    IV b BAT Fallgruppe 1 a darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der herausgehobenen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und die weiteren Urteile vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a von einem Angestellten gefordert werden können (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Demgemäß muß sich ihre Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen äußeren Bedingungen geleistet werden muß (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 680/77 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a - die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten - aus welchem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine weitergehende revisionsgerichtliche Überprüfung des berufungsgerichtlichen Urteils findet angesichts des unbestimmten Rechtsbegriffes der Schwierigkeit der Tätigkeit und des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht statt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 a bzw. Fallgruppe 1 b aus einer Gesamtbetrachtung aller Arbeitsvorgänge gemäß § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT ergeben könnte (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 271/84

    Eingruppierung: Sachbearbeiter zur Baupreisprüfung im Wirtschaftsdezernat der

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter teilweiser Aufgabe von BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392, 399 [BAG 28.10.1981 - 4 AZR 244/79] = AP N.r 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 = AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob jeweils die qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a als Qualifizierung eine besondere Verantwortung der Tätigkeit, die ihren Grund im Behördenapparat, den Auswirkungen der Tätigkeit für die Lebensverhältnisse Dritter, aber auch in sonstigen vergleichbaren Folgeerscheinungen haben kann (vgl. die Urteile des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1 a und 1 b eine nochmalige zweifache Heraushebung, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit der Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wurde (vgl. BAG 36, 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das schon genannte Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV b BAT Fallgruppe 1 a darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der herausgehobenen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und die weiteren Urteile vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 14. Dezember 1977 - 4 AZR 476/76 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Diese Grundsätze gelten auch für die tarifliche Anforderung der "selbständigen Leistungen" (Aufgabe von BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 = AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und der dort angegebenen Rechtsprechung).

    Dennoch ist sie, auch bezüglich der Aufgaben des Klägers im Bereiche des Luftverkehrs, dem "sonstigen Innendienst" im tariflichen Sinne zuzuordnen (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen), so daß mit dem Landesarbeitsgericht die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung für den Verwaltungsdienst heranzuziehen sind.

    Möglich wäre es weiter, im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung zu dem Tarifmerkmal der selbständigen Leistungen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 37, 181, 187 = AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) darauf abzustellen, ob die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten ausmachende Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils zu einem Drittel die Qualifizierungsmerkmale der Schwierigkeit und Bedeutung erfüllen.

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 347/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Tariflich selbständige Bewertung -

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Möglich wäre es weiter, im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung zu dem Tarifmerkmal der selbständigen Leistungen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 37, 181, 187 = AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) darauf abzustellen, ob die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten ausmachende Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils zu einem Drittel die Qualifizierungsmerkmale der Schwierigkeit und Bedeutung erfüllen.

    Deshalb ist auch dabei zu verbleiben, daß tariflich selbständig zu bewertende, tatsächlich trennbare Tätigkeiten, die keine Zusammenhangstätigkeiten darstellen, jeweils für sich zu bewerten sind und nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden dürfen (BAG 37, 181 = AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Dabei kann Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung unter einen Vorgesetzten unschädlich sein (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter teilweiser Aufgabe von BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 = BAGE 36, 392, 399 [BAG 28.10.1981 - 4 AZR 244/79] = AP N.r 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 = AP Nr. 107 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    IV a BAT Fallgruppe 1 a und 1 b eine nochmalige zweifache Heraushebung, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit der Tätigkeit" und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung des Aufgabengebietes, die sich ihrerseits beispielsweise aus dessen Größe, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wobei jeweils eine gewichtige Heraushebung gefordert wurde (vgl. BAG 36, 392, 398 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das schon genannte Urteil des Senats vom 11. September 1985 - 4 AZR 271/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Die diesbezüglichen prozessualen Rügen der Revision, die der Kläger auf § 286 ZPO stützt, greifen schon deswegen nicht durch, weil der Sachverhalt insoweit unstreitig und deswegen für eine Heranziehung dieser die gerichtliche Tatsachenfeststellung betreffenden Verfahrensnorm überhaupt kein Raum ist (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Die diesbezüglichen prozessualen Rügen der Revision, die der Kläger auf § 286 ZPO stützt, greifen schon deswegen nicht durch, weil der Sachverhalt insoweit unstreitig und deswegen für eine Heranziehung dieser die gerichtliche Tatsachenfeststellung betreffenden Verfahrensnorm überhaupt kein Raum ist (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Möglich wäre es weiter, im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung zu dem Tarifmerkmal der selbständigen Leistungen (vgl. die Urteile des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. September 1982 - 4 AZR 1134/79 - AP Nr. 68 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 37, 181, 187 = AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen) darauf abzustellen, ob die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten ausmachende Arbeitsvorgänge ihrerseits jeweils zu einem Drittel die Qualifizierungsmerkmale der Schwierigkeit und Bedeutung erfüllen.
  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    Auf alle Einzelheiten der Aussage des Zeugen Dr. M brauchte es dabei nicht einzugehen (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 - AP Nr. 66 zu §§ 22, 23 BAT), zumal vom Landesarbeitsgericht das Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug genommen worden war.
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
    IV b BAT Fallgruppe 1 a von einem Angestellten gefordert werden können (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 476/76

    Tätigkeitsmerkmale - Überwiegende Tätigkeit - Besonders verantwortungsvolle

  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 680/77

    Leitung eines Gartenbaubezirkes - Arbeitsvorgang - Besondere Schwierigkeit -

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84

    Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Selbst wenn dem die Annahme zugrunde gelegen hätte, die Tätigkeit des Arbeitnehmers setze sich in der Regel aus mehreren Arbeitsvorgängen zusammen, um die "einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit" zu "beseitigen" (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; Fieberg ZTR 2020, 439, 441) , schließt dies aber - angesichts des Tarifwortlauts - die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs nicht aus.

    Es bedürfte daher deutlicher Anhaltspunkte im Tarifvertrag, wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich einzelner Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Beschäftigten in Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften von § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L wieder hätten abweichen wollen (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282) .

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .

    BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; seither st. Rspr., etwa BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 41; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 der Gründe) .

    (c) Mangels Festlegung eines notwendigen zeitlichen Anteils einer höherwertigen Tätigkeit innerhalb des Arbeitsvorgangs durch die Tarifvertragsparteien ist auf den kleinsten relevanten Anteil, mithin das "rechtlich erhebliche Ausmaß", abzustellen (so bereits BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282) .

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Obwohl darin zweimal in aufeinander aufbauenden Fallgruppen in rechtsterminologisch gleicher Weise auf die Verantwortung des Angestellten abgestellt wird (VergGr. IV b und VergGr. III BAT jeweils Fallgruppe 1 a VKA), sind diese Tätigkeitsmerkmale justitiabel und verstoßen nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG (im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Heranzuziehen sind daher die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den kommunalen Verwaltungsdienst (VKA), woran der außergewöhnliche, atypische Charakter der Tätigkeit des Klägers nichts ändert (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob die jeweils qualifizierenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppen erfüllt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Fallgruppe 1 a mit "gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" gegenüber den "gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen" der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach fordern (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem fordern die Tarifvertragsparteien innerhalb der rechtserheblichen Arbeitsvorgänge, d.h. vorliegend bei der Erstattung der Sachverständigengutachten, die Erbringung selbständiger Leistungen, wobei von der entsprechenden Legaldefinition dieses Begriffes durch die Tarifvertragsparteien auszugehen ist (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In seinen Urteilen vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - (beide zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der erkennende Senat, nachdem in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung daran Zweifel aufgetaucht waren, mit näherer Begründung entschieden, dass sowohl die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT (BL) für technische Angestellte als auch diejenigen für den allgemeinen Verwaltungsdienst, obwohl darin in größerer Zahl und teilweise sogar kumuliert unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, verfassungskonform und justitiabel sind.

    Das Landesarbeitsgericht wird bei seiner neuerlichen Beurteilung jedoch zu berücksichtigen haben, dass der Senat seine vorgenannten Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - (beide zur Veröffentlichung vorgesehen) zum Anlass genommen hat, seine bisherige Rechtsprechung - soweit erforderlich - zu überprüfen, wobei sie teilweise auch aufzugeben und zu ändern war.

    IV b BAT Fallgruppe 1 a (VKA) darauf verzichten, konkrete Gründe für die Verantwortung des Angestellten zu normieren, ist im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten, dass Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der besonderen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfalle aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlicher Erfahrung oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa besonderen Spezialkenntnissen (vgl. auch dazu die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV b Fallgruppe 1 a - die Auswirkungen bzw. die Tragweite der Tätigkeit des Angestellten - aus welchem Grund auch immer - deutlich wahrnehmbar bedeutungsvoller sind (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Selbst wenn dem die Annahme zugrunde gelegen hätte, die Tätigkeit des Arbeitnehmers setze sich in der Regel aus mehreren Arbeitsvorgängen zusammen, um die "einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit" zu "beseitigen" (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; Fieberg ZTR 2020, 439, 441) , schließt dies aber - angesichts des Tarifwortlauts - die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs nicht aus.

    Es bedürfte daher deutlicher Anhaltspunkte im Tarifvertrag, wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich einzelner Tätigkeitsmerkmale im Bereich der Beschäftigten in Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften von § 12 Abs. 1 Satz 1 TV-L wieder hätten abweichen wollen (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282) .

    (aa) Diese Annahme sollte nur Geltung beanspruchen, soweit die Tätigkeiten "nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbar" seien (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -; in späteren Entscheidungen "tatsächlich trennbar", vgl. zB BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 -; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - BAGE 49, 250; 2. Dezember 1981 - 4 AZR 347/79 - BAGE 37, 181; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250) .

    BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; seither st. Rspr., etwa BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 41; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 27; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 der Gründe) .

    (c) Mangels Festlegung eines notwendigen zeitlichen Anteils einer höherwertigen Tätigkeit innerhalb des Arbeitsvorgangs durch die Tarifvertragsparteien ist auf den kleinsten relevanten Anteil, mithin das "rechtlich erhebliche Ausmaß", abzustellen (so bereits BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282) .

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