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   BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83   

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BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Renten durch Unterstützungskasse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) - Rechtfertigung von Eingriffen in rechtlich geschützte Position der Arbeitnehmer - Entgelt für langjährige Betriebstreue - Verteuerung der betrieblichen Altersversorgung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 5; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BGB § 242; BetrVG 1972 § 87

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 397
  • ZIP 1986, 859
  • NZA 1986, 746
  • VersR 1987, 58
  • BB 1986, 1506
  • DB 1986, 1526
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).

    Pauschale und unbezifferte Kostenargumente lassen eine solche Prüfung nicht zu und reichen daher nicht aus (BAG 37, 217, 225 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3a der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Die neue Regelung muß insgesamt und im Einzelfall den Grundsätzen der Billigkeit entsprechen, also einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten (für die ablösende Betriebsvereinbarung vgl. Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAG 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe).

    Die geltend gemachten sachlichen Gründe der Neuregelung sind auf ihr Gewicht hin zu überprüfen und im Rahmen der Billigkeit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (zur ablösenden Betriebsvereinbarung vgl. BAG 36, 327, 343 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Eine Unterstützungskasse, die gehalts- und dienstzeitabhängige Betriebsrenten gewährt, kann die dienstzeitabhängigen Zuwachsraten im Rahmen der Billigkeit aus sachlichen Gründen kürzen (Anschluß an das Urteil des Senats vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83).

    Je nach der Stärke des Besitzstands setzt ein Eingriff zwingende, triftige oder nur weniger gewichtige sachliche Gründe voraus (dazu im einzelnen: Urteil des Senats vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 2).

  • BAG, 28.01.1964 - 3 AZR 137/62

    Rentenreform - Betriebliche Ruhegeldversprechen - Versorgungsbetrag - Anrechnung

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Rechtsprechung und Gesetzgebung sahen sich sogar vor die Frage gestellt, ob Betriebsrenten durch die Anrechnung von Sozialversicherungsrenten ausgezehrt werden dürfen (§ 5 Abs. 1 BetrAVG; BAG 15, 249 = AP Nr. 92 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Die Anerkennung der Unverfallbarkeit von erdienten Anwartschaften ist nichts anderes als die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben, die im Zivilrecht stets zu beachten sind und die lediglich konkretisiert wurden, zunächst in der Rechtsprechung des Senats (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und später im Betriebsrentengesetz (§§ 1 ff., 18 BetrAVG).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Dies hat der Senat durch ein Urteil vom heutigen Tage entschieden (- 3 AZR 100/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Es gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (BVerfG, Beschluß vom 19. Oktober 1980 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Auch insoweit haben die Rechtsprechung des Senats (BAG 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung) und das Betriebsrentengesetz (§ 16 BetrAVG), lediglich die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben konkretisiert, die die Beklagte bei der Ausgestaltung ihrer Versorgungsordnung von vornherein berücksichtigen mußte.
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Unvorhergesehene wirtschaftliche Belastungen, die erkennbar werden, können aber dann nicht einen Widerruf bzw. eine Änderung einer Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen, wenn sie schon in der ursprünglichen Zusage angelegt waren (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 c (1) der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. April 1986 (- 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) zwar ausgeführt, dass der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssten und pauschale und unbezifferte Kostenargumente eine solche Prüfung nicht zuließen.
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    a) Eine Anpassungsbefugnis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann außer in einem Fall wirtschaftlicher Notlage auch dann bestehen, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Erteilung der Zusage ganz wesentlich und unerwartet geändert hat, und dies beim Arbeitgeber zu erheblichen Mehrbelastungen geführt hat (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 556 ff., m.w.N.).

    Nur wenn durch die Rechtsänderung lediglich Pflichten konkretisiert worden sind, die bereits nach allgemeinen Grundsätzen bestanden, wie dies etwa bei der gesetzlichen Einführung der Unverfallbarkeit oder der Pflicht zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG der Fall war, wird die Geschäftsgrundlage nicht berührt (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397, 405 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 2 c (1) der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung).

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    cc) Die danach zugrunde zu legenden Verluste stellen eine Änderung der Sachlage dar, die bei grundsätzlichem Festhalten am Versorgungsziel Kürzungen nahe legt (vgl. Senat 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Deshalb wäre es widersprüchlich, wollte die Beklagte die Risikoverteilung der sozialversicherungsrechtlichen Entwicklung sofort und unvermittelt ändern, sobald sie nicht mehr ausschließlich zu ihren Gunsten verläuft (Urteil des Senats vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 2 c (3) der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2014 - 14 Sa 34/13

    Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung -

    Pauschale und unbezifferte Kostenargumente lassen eine solche Prüfung nicht zu und reichen daher nicht aus." Das BAG hat sodann auf dieser Grundlage dem Landesarbeitsgericht aufgegeben zu prüfen, ob die tatsächlich durchgeführten Kürzungsmaßnahmen im Hinblick auf die anzuerkennenden sachlichen Gründe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, ob also nicht mehr gespart wurde, als dafür erforderlich war (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83).

    Es bedarf vielmehr der Prüfung, inwieweit es in der konkreten wirtschaftlichen Situation verhältnismäßig war, auch bei der betrieblichen Altersversorgung einzusparen, d. h. ob die tatsächlich durchgeführten Kürzungsmaßnahmen im Hinblick auf anzuerkennende sachliche Gründe dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 Rn. 51).

    Zur Rechtfertigung des Eingriffs auch in noch nicht verdiente Zuwachsraten ist darzulegen, dass die aus einer Fehlentwicklung resultierende erhöhte Kostenbelastung von solchem Gewicht ist, dass sich der Eingriff am Maßstab der Verhältnismäßigkeit als noch erforderlich darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83).

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    Der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    Unvorhergesehene wirtschaftliche Belastungen, die erkennbar werden, können aber dann nicht einen Widerruf bzw. eine Änderung einer Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen, wenn sie schon in der ursprünglichen Zusage angelegt waren (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 c (1) der Gründe, BAGE 51, 397) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • LAG Köln, 16.09.2005 - 12 (13) Sa 648/05

    Unberechtigter Eingriff des Arbeitgebers in die Dynamisierung der Alterversorgung

  • ArbG Stuttgart, 06.10.2011 - 17 Ca 2535/11

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Betriebsvereinbarung -

  • LAG Köln, 30.08.2013 - 10 Sa 1224/11

    Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung

  • LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 1558/04

    Anpassung einer Versorgungszusagen bei Störung der Geschäftsgrundlage durch

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 1045/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (6) Sa 589/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 215/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

  • LAG Köln, 16.09.2005 - 12 Sa 468/05

    Keine Berechtigung zum Eingriff in die Dynamisierung des Ruhegehaltes bei einer

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (2) Sa 410/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03

    Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 (10) Sa 216/05

    betriebliche Altersversorgung, Störung der Geschäftsgrundlage, Zweckverfehlung,

  • LG Karlsruhe, 29.07.2005 - 6 O 689/03
  • LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
  • LAG Köln, 31.03.2006 - 12 (4) Sa 1311/05

    Unberechtigter Eingriff in Dynamisierung des Ruhegehaltes bei

  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05

    Anpassung der Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt in

  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 20 Sa 81/11

    Eingriff in das betriebliche Altersversorgungssystem durch ablösende

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der

  • LAG Köln, 31.05.1989 - 1 Sa 83/89

    Möglichkeit der Kürzung einer Ruhegeldzusage durch Dienstvereinbarung; Folgen der

  • ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
  • LAG Köln, 07.04.2006 - 4 Sa 1552/05

    Anpassungsrechte des Arbeitgebers bei Betriebsrenten bestehen auch in anderen

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