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   BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85   

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BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85 (https://dejure.org/1986,684)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1986 - 7 AZR 383/85 (https://dejure.org/1986,684)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 (https://dejure.org/1986,684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks Vorbereitung für das Lehramt an Gymnasien trotz Mitgliedschaft im Marxistischen Studentenbund - Anforderungen an die Verfassungstreue während des Vorbereitungsdienstes - Hinreichende Bestimmtheit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Angestellte) - Einstellungsanspruch für Vorbereitungsdienst (Lehrer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 137
  • NJW 1987, 2699
  • MDR 1987, 788
  • BB 1987, 1744
  • JR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79

    Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (im Anschluß an BAGE 36, 344 = NJW 82, 2396 und 40, 1 = NJW 83, 779).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - (BAGE 40, 1, 13 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 3 c bb der Gründe), das dem beklagten Land am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, im einzelnen dargelegt, welche politischen Betätigungen eines Lehramtsanwärters geeignet sind, eine negative Prognose hinsichtlich der ihm obliegenden geringeren Verfassungstreuepflicht zu rechtfertigen.

    Da dem beklagten Land das Urteil des Zweiten Senats vom 5. August 1982 (aaO) bereits am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, hätte es seinen Tatsachenvortrag nach den dort aufgestellten Grundsätzen ausrichten können.

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (im Anschluß an BAGE 36, 344 = NJW 82, 2396 und 40, 1 = NJW 83, 779).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334, 372 ff. [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG) entschieden hat, ist es mit der Berufsfreiheitsgarantie des Art. 12 GG unvereinbar, wenn ein Bewerber von einem gesetzlich vorgeschriebenen oder doch wenigstens in den Augen der Gesellschaft und der freien Wirtschaft zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehörenden und deshalb faktisch notwendigen Vorbereitungsdienst für einen Beruf, der auch außerhalb des Staatsdienstes ausgeübt werden kann, ausgeschlossen wird, weil der Vorbereitungsdienst nur in einem Beamtenverhältnis abgeleistet werden kann und dem Bewerber hierfür mangels Gewähr seiner aktiven Verfassungstreue die erforderliche Eignung fehlt.

    Etwas anderes ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) nicht zu entnehmen.

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 10.12.1980 - 5 AZR 18/79

    Einstellungsbehörde - Einstellungsprozeß - Begründung der ablehnenden

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Für angestellte Lehrer an öffentlichen Schulen hat das Bundesarbeitsgericht allerdings das gleiche Maß an Verfassungstreue verlangt, wie sie von beamteten Lehrern gefordert wird (BAGE 33, 43, 49, 50 = AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. Dezember 1980 - 5 AZR 18/79 - AP Nr. 15 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B II 2 der Gründe; BAGE 36, 344, 348 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 144/81

    Mitgliedschaft - Verfassungstreue - Kriegsdienstgegner - Lehramtsbewerber

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).
  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
    Auszug aus BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    b) Auch wenn zu den Eignungskriterien im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG die Verfassungstreue zählt, sind darauf bezogene Fragen nur zulässig, soweit die vorgesehene Funktion dies erfordert und rechtfertigt (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 2 AZR 148/04 - zu B II 1 b und 2 a der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 5; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62; 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137; Conze Fragerecht des öffentlichen Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Bewerbers bei der Vertragsanbahnung ZTR 1991, 99, 106 mwN) .
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Daher fordert Art. 12 Abs. 1 GG für Bewerber, die wegen beamtenrechtlicher Eignungsmängel nicht in das für die Ausbildung üblicherweise vorgesehene Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden können, die Schaffung eines auch ihnen zugänglichen besonderen Ausbildungsverhältnisses, das öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein kann (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O. S. 371 ff.; BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG 2 C 158.62 - BVerwGE 16, 241 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 37 und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4; BAG, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137 und Beschluss vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 664/85 - BAGE 54, 340 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit

    Dies gilt sowohl für Klagen auf erstmalige Einstellung (vgl. hierzu BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 26) als auch auf Weiterbeschäftigung nach Ausspruch einer Kündigung (vgl. hierzu nur LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05 - NZA-RR 2005, 550).
  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 664/85

    Rechtsanspruch auf Einstellung als Angestellter in den Vorbereitungsdienst zur

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe;Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß ein Lehramtsanwärter in Bayern in größerem Umfang zu eigenverantwortlichem Unterricht herangezogen werden kann, als dies beispielsweise in Baden-Württemberg möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter II 2 der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähntenUrteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderungen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nichtbeamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 1. Oktober 1986 (aaO, zu II 3 der Gründe) entschieden hat, bedarf es zu der vom Kläger angestrebten Aufnahme in einen privatrechtlichen Vorbereitungsdienst des beklagten Landes keines vorherigen Tätigwerdens des Landesgesetzgebers.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85

    Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe;Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt:Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Aufgaben (BAGE 28, 62, 69, 70 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]= AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe;Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß ein Lehramtsanwärter in Bayern in größerem Umfang zu eigenverantwortlichem Unterricht herangezogen werden kann, als dies beispielsweise in Baden-Württemberg möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter II 2 der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnteSenatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähntenUrteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderungen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nichtbeamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 1. Oktober 1986 (aaO, zu II 3 der Gründe) entschieden hat, bedarf es zu der von der Klägerin angestrebten Aufnahme in einen privatrechtlichen Vorbereitungsdienst des beklagten Landes keines vorherigen Tätigwerdens des Landesgesetzgebers.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 [BAG 09.12.1981 - 5 AZR 512/79] = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 [BAG 15.07.1982 - 2 AZR 887/79] = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Be rufausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f . = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; zuletzt: Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht allen Arbeitnehmern des öffentliehen Dienstes das gleiche Maß an Verfassungstreue wie den Beamten abzuverlangen; vielmehr richten sich die insoweit zu stellenden Anforderungen nach den jeweils wahrzunehmenden Auf gaben (BAGE 28, 62, 69, 70 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, zu II 2 der Gründe).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; ebenso das bereits erwähnte Senatsurteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 -).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (aaO) aufgestellt hat, wäre der Beklagte bei Unvereinbarkeit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayLBG mit Art. 12 Abs. 1 GG gehalten, einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses in einem anderen öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrecht liehen Rechtsverhältnis für solche Lehramtsanwärter bereitzustellen, die zwar nicht die Gewähr jederzeitiger aktiver Verfassungstreue bieten, aber den geringeren Anforderun gen an die Verfassungstreue genügen, die für einen nicht beamteten Vorbereitungsdienst zu verlangen sind.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 1. Oktober 1986 (aaO, zu II 3 der Gründe) entschieden hat, bedarf es zu der vom Kläger angestrebten Auf nähme in einen privatrecht liehen Vorbereitungsdienst des beklagten Landes keines vorherigen Tätigwerdens des Landesgesetzgebers.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 1. Oktober 1986, aaO, unter I 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 65 f . = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 34? = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 = AP Nr. Iß zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Grün de).

  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Es gelten insoweit die gleichen Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zum Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst entwickelt hat (vgl. dazu BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II bis V der Gründe; BAGE 34, 1, 13 [BAG 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79] = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu A V 1 der Gründe; BAGE 53, 137, 149 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a der Gründe).
  • OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20

    Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen

    Auch soweit der Antragsteller sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. das zitierte Urteil vom 1. Oktober 1986 - Az. 7 AZR 383/85) stütze, werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (a. a. O., Rn. 22 und 23) Bezug genommen.

    Ebenfalls unzutreffend ist die Rüge, das Verwaltungsgericht habe sich nicht mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 1986 (Az. 7 AZR 383/85) auseinandergesetzt.

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das Maß der zu fordernden Verfassungstreue als Eignungsmerkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG richtet sich danach, welche konkreten Aufgaben der Arbeitnehmer wahrzunehmen hat; es ist für Arbeitnehmer vielfach nicht das gleiche Maß an Verfassungstreue zu erwarten wie bei Beamten (BAG Urteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Abmahnung, zu IV 1 a der Gründe; BAGE 53, 137, 146 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 2 der Gründe; BAGE 28, 62, 69 = AP Nr. 2, aaO, zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

    Zur Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt oder die erstrebte Aufgabe erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. schon BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 53, 137, 149 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 4 a der Gründe).

    Sonst würden mit Hilfe dieser Tarifbestimmung die politischen Grundrechte von Angestellten des öffentlichen Dienstes, wie die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) oder die Freiheit, sich in einer Partei politisch betätigen zu können (Art. 21 Abs. 1 GG), unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAGE 28, 62, 69 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 b der Gründe; siehe auch BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B IV 2 c der Gründe; BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und zu III 1 b der Gründe; Urteil vom 2. März 1986 - 7 AZR 469/81 -, n. v.; BAGE 53, 137, 146 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 2 der Gründe; Urteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B I 3 a der Gründe).

    Allerdings hätte das beklagte Land dem Kläger die erstrebte Anstellung versagen dürfen, wenn die von ihm vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Betrachtung geeignet wären, die ernsthafte Gefahr zu begründen, der Kläger werde sein Amt mißbrauchen, um die Studierenden gegen die Grundwerte der Verfassung zu beeinflussen (vgl. insoweit für den Bewerber im nichtbeamteten Vorbereitungsdienst als Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg mit den Fächern Politikwissenschaft und Deutsch: BAGE 53, 137 = AP Nr. 26 zu Art. 33 Abs. 2 GG, für den beamteten Vorbereitungsdienst als Gymnasiallehrer in Bayern mit den Fächern Geschichte, Deutsch und Sozialkunde: BAGE 54, 340 = AP Nr. 27, aaO).

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 63/02 R

    Versicherungsfreiheit von Studienreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf -

  • VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793

    Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 3 CE 20.729

    Charakterliche Ungeeignetheit für den juristischen Vorbereitungsdienst

  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines

  • VG Weimar, 22.10.2020 - 4 E 1407/20

    Bekennendes Parteimitglied Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst -

  • VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00

    Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung;

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 332/86

    Anspruch eines Lehrers auf Abschluss eines halben BAT-Vertrages - Schaffung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.1996 - 8 Sa 60/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis; Rückwirkender Abschluss

  • BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 186/89

    Einstellungsanspruch in den öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2010 - 7 Sa 258/10

    Schadenersatz wegen unterlassener Beschäftigung - Persönlichkeitsrecht

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1997 - 7 Sa 60/96
  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1996 - 18 Sa 35/96

    Anspruch auf Beschäftigung in einem Betrieb nach Abschluss der Berufsausbildung;

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96

    Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag

  • VG München, 09.03.2018 - M 5 E 18.807

    Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst

  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das

  • LAG Baden-Württemberg, 08.11.1996 - 5 Sa 155/95

    Rückwirkender Arbeitsvertrag; Unmögliche Leistung; Nichtigkeit eines

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