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   BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86   

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BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86 (https://dejure.org/1987,300)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 4 AZR 145/86 (https://dejure.org/1987,300)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 (https://dejure.org/1987,300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Laboringenieurs in die Vergütungsgruppe III BAT nach fünfjähriger Bewährung in seinem Tätigkeitsfeld - Ausschließlichkeit der Vergütung eines Laboringenieurs nach Anlage 1 a zum BAT und Hinfälligkeit von Eingruppierungsabreden im Arbeitsvertrag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a; BGB § 315; ZPO § 551
    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 53
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Dabei ist auf die Rechtsprechung des Senats Bedacht zu nehmen, wonach unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 495/84 -, alle zur Veröffentlichung bestimmt).

    Bei der Auslegung der Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppen sind die im Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 (- 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt) aufgestellten Grundsätze zu beachten.

  • BAG, 24.11.1976 - 4 AZR 501/75

    Hochschullehrer - Begriff des Hochschullehrers - Lehrkraft -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Damit konnten Laboringenieure vor dem 1. Januar 1979 schon deshalb nicht als "Lehrkräfte" nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen angesehen werden, weil sie nicht in einem Schulbetrieb im Sinne der Rechtsprechung des Senats, sondern an einer Hochschule beschäftigt waren (vgl. für eine Sprachlehrerin an einer Universität: BAG Urteil vom 24. November 1976 - 4 AZR 501/75 = AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT).

    Maßgeblich kommt es insoweit auf den tariflichen Begriff der "Lehrkraft" an, der mit dem hochschulrechtlichen Status einer "Lehrkraft für besondere Aufgaben" im Sinne von § 43 FachhochschulG nicht gleichzusetzen ist (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1976 - 4 AZR 501/75 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 01.06.1977 - 4 AZR 111/76

    Lehrhilfskräfte - Tätigkeitsmerkmale - Technische Angestellte - Besondere

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Damit kann dahingestellt bleiben, ob sie als selbständig Lehrende oder als Lehrhilfskräfte (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1977 - 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT) eingesetzt wurden.

    Darauf hat der Senat schon in dem von beiden Parteien und in gleichgelagerten Fällen herangezogenen Urteil vom 1. Juni 1977 (- 4 AZR 111/76 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT) hingewiesen.

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Insoweit hat der Senat in ständiger Rechtsprechung darauf verwiesen, daß die Teilnahme am Bewährungsaufstieg von der kumulativen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen (entsprechende Tätigkeit, Ablauf der vollen Bewährungszeit und tatsächliche Bewährung) abhängt und bis zur Erfüllung aller dieser Erfordernisse zugunsten des Angestellten kein Anwartschaftsrecht besteht, das eine Feststellungsklage hinsichtlich nur einer Anspruchsvoraussetzung ermöglicht (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT m. w.N.).

    Ein solches Anwartschaftsrecht haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sogar bewußt nicht einführen wollen (BAGE 34, 57 = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Darunter waren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur solche Angestellten zu verstehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend waren, worunter nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Sinne der Sonderregelungen 2 l gemeint war (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Damit werden von dieser Ausnahmevorschrift auch Lehrkräfte erfaßt, die an Schulen der Bundeswehr, an Verwaltungs- und Sparkassenschulen, an Musikschulen oder Katastrophenschutzschulen der Länder eine Lehrtätigkeit in Schulbetrieben ausüben, die nicht den Schulgesetzen der Länder unterfallen und auch nicht vom allgemeinen verwaltungsrechtlichen Begriff der Schule erfaßt werden (BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 42/82

    Eingruppierung: "Lehrmeister" an einem Schulzentrum

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Antrags erstreckt sich dieser nicht darauf, daß der Kläger seinen Status als "Lehrkraft" im Sinne des bezeichneten Erlasses mit den sich daraus ergebenden Folgen hinsichtlich der Arbeitszeit, des Arbeitseinsatzes oder der Vergütung festgestellt wissen will (vgl. BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), sondern nur auf die Verpflichtung des beklagten Landes, ihn nach dem Erlaß einzugruppieren und zu vergüten.

    Nur Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die als Teil der Lehrerschaft der Schule oder der Einrichtung anzusehen sind, sind Lehrkräfte im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen (z. B. wie ein Lehrmeister an einem Schulzentrum: BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Damit werden von dieser Ausnahmevorschrift auch Lehrkräfte erfaßt, die an Schulen der Bundeswehr, an Verwaltungs- und Sparkassenschulen, an Musikschulen oder Katastrophenschutzschulen der Länder eine Lehrtätigkeit in Schulbetrieben ausüben, die nicht den Schulgesetzen der Länder unterfallen und auch nicht vom allgemeinen verwaltungsrechtlichen Begriff der Schule erfaßt werden (BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dies folgt daraus, daß die Tarifvertragsparteien nach wie vor den Begriff der "Lehrkraft" verwenden, so daß Angestellte, die Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in einem Schulbetrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung, wie z. B. am Arbeitsplatz, vermitteln, nicht von der Anlage 1 a zum BAT ausgenommen sind (z. B. wie ein Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr: BAG Urteil vom 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Bei der Vergütungsvereinbarung in § 5 des Arbeitsvertrages des Klägers, die in entsprechender Weise mit einer Vielzahl von Laboringenieuren an staatlichen Fachhochschulen des Landes Hessen vereinbart wurde, handelt es sich um eine typische Vertragsklausel, die vom Senat selbständig und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Damit ist für die Vergütung der jeweils gültige Erlaß maßgebend (BAG Urteile vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1089/77 -, vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 154/83 -, vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 6, 12 und 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Soweit Laboringenieure überwiegend Tätigkeiten einer Lehrkraft im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen verrichten und damit von der Anlage 1 a ausgenommen wären, begegnet deren Bezugnahme im Erlaßwege und kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAGE 39, 358 = AP Nr. 65 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
    Dabei ist auf die Rechtsprechung des Senats Bedacht zu nehmen, wonach unter einem Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, Urteil vom 16. April 1986 - 4 AZR 495/84 -, alle zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

  • BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 314/83

    Beköstigungszulage - Besatzungsmitglieder an Bord - Dauer von Werftliegezeiten -

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

  • BVerwG, 19.08.1980 - 6 CB 29.80

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Klärungsbedürftige

  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Das ist insbesondere dann zu bejahen, wenn, es - wie hier - um die Auslegung von Urkunden geht und besondere Umstände des, Einzelfalles, die der Auslegung eine bestimmte Richtung geben könnten, nicht in Frage stehen (BAG in ständiger z.B. BAGE 6, 321, 344, 345 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht, zu II 4 der Gründe; BAG Urteil vom 7. Dezember 1956 - 1 AZR 135/55 - AP Nr. 3 zu § 62 RegelungsG ; BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation ; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22 ,23 BAT 1975).

    Dadurch wird der beklagten Sparkasse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB eröffnet (BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 2.Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP Nr. 25 zu § 5 BetrAVG ).

    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (vgl. die Urteile des Senats vom 28. November 1984, BAGE 47, 238, 249 = AP Nr. 1 zu § 4 WG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Hochschulen gehören zu den einem Schulbetrieb entsprechenden Einrichtungen, wenn Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden (BAG 11. November 1992 - 4 AZR 108/92 -; 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53) .

    Dies gilt insbesondere, soweit er Lehrveranstaltungen selbständig leitet (BAG 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - BAGE 55, 53) .

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Dabei kommt dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zu (BAGE 47, 238, 249.= AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A II 2 der Gründe; BAGE 55, 53 = AP Nr. 131 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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