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   BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86   

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BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86 (https://dejure.org/1987,633)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1987 - 8 AZR 118/86 (https://dejure.org/1987,633)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 (https://dejure.org/1987,633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BUrlG § 7 Abs. 3 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 53
  • NZA 1988, 245
  • BB 1988, 631
  • DB 1988, 447
  • JR 1988, 308
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1987, BAGE 54, 184).

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt für Urlaubsabgeltungsansprüche nach dem BUrlG jedenfalls in bezug auf ihren Bestand nichts anderes als für Urlaubsansprüche (vgl. Urteil vom 28. Juni 1984, BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt erkennender Senat im Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Diese Auffassung stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zum Urlaubsabgeltungsanspruch nicht überein (Entscheidung des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, der sich der erkennende Senat u. a. mit Urteil vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, angeschlossen hat).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Diese Auffassung stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zum Urlaubsabgeltungsanspruch nicht überein (Entscheidung des Sechsten Senats vom 13. Mai 1982, BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung, der sich der erkennende Senat u. a. mit Urteil vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, angeschlossen hat).
  • BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Eine frühere Geltendmachung kam nicht in Betracht, insbesondere ist die schriftliche Aufforderung des Klägers vom 10. Januar 1985 wirkungslos, weil während der Arbeitsunfähigkeit vom 31. Juli 1984 bis zum 28. Februar 1985 der Anspruch nicht erfüllbar und damit die Fälligkeit während dieser Zeit ausgeschlossen war (vgl. BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 582/83

    Gerichtlicher Vergleich - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzprozeß -

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Eine frühere Geltendmachung kam nicht in Betracht, insbesondere ist die schriftliche Aufforderung des Klägers vom 10. Januar 1985 wirkungslos, weil während der Arbeitsunfähigkeit vom 31. Juli 1984 bis zum 28. Februar 1985 der Anspruch nicht erfüllbar und damit die Fälligkeit während dieser Zeit ausgeschlossen war (vgl. BAGE 44, 278 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 1986, BAGE 52, 405).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt für Urlaubsabgeltungsansprüche nach dem BUrlG jedenfalls in bezug auf ihren Bestand nichts anderes als für Urlaubsansprüche (vgl. Urteil vom 28. Juni 1984, BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt erkennender Senat im Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.1986 - 3 (4) Sa 421/85

    Übertragung des Urlaubs; Rechtsgeschäft

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Das Landesarbeitsgericht (NZA 1986, 477) hat zu Unrecht den Anspruch des Klägers verneint.
  • BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84

    Urlaubsanspruch - Jahresurlaub

    Auszug aus BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
    Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1987, BAGE 54, 184).
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Aus diesem Grunde sind weder ein Antrag des Arbeitnehmers auf Übertragung noch eine entsprechende Annahmeerklärung des Arbeitgebers erforderlich, um die Übertragung des Urlaubs am Ende des Urlaubsjahres zu bewirken (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - zu 2 a der Gründe, BAGE 56, 53) .
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Er ist einem "Übertrag" in einer laufenden Rechnung vergleichbar (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - zu 2 a der Gründe, BAGE 56, 53) .
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Rechtfertigen in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Übertragung des Urlaubs, vollzieht sich die Übertragung von selbst, so daß kraft Gesetzes der Urlaub des Vorjahres dem Urlaub des nachfolgenden Jahres hinzugerechnet wird (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87] = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Die gesetzliche Befristungsregelung gilt auch für den tariflichen Urlaub, wenn der Tarifvertrag wie der MTV keine vom Gesetz abweichende Regelung enthält (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung).

    Allerdings ist der Anspruch des Klägers nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG auf das erste Quartal des Folgejahres übertragen, weil andauernde Erkrankung ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für die Übertragung ist (BAGE 56, 53 = AP, aaO.).

    Mit dem Ende der Befristung ist der bis dahin bestehende Resturlaubsanspruch erloschen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, BAGE 66, 288 = EzA § 7 BUrlG Nr. 79; BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 53, 304 = AP Nr. 25 zu § 13 BUrlG ).

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    Soweit die Voraussetzungen der Übertragung vorliegen, bedarf es keines besonderen Verlangens des Arbeitnehmers (dazu BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

    Weitere Voraussetzungen als das Verlangen des Arbeitnehmers fordert die Bestimmung für die Übertragung des Teilurlaubs nicht (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 116/03

    Tarifurlaub - Verwirkung - Übertragung

    Er ist einem "Übertrag" in einer laufenden Rechnung vergleichbar (BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53).
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Allerdings war der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs wie dieser bis zum 31. März 1989 befristet (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.11.2005 - 3 Sa 433/05

    Urlaubsabgeltung, Übertragung, Folgejahr, Verlangen , dringende betriebliche

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bedarf es keines Verlangens des Arbeitnehmers (BAG vom 29.7.2003 - 9 AZR 270/02 - zitiert nach Juris; BAG vom 25.8.1987 - 8 AZR 118/86- zitiert nach Juris).

    Die Übertragung des Urlaubs am Jahresende hängt allein vom Vorliegen der Merkmale in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG ab, also davon, ob der Urlaub im Kalenderjahr aus dringenden betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht während des Urlaubsjahrs erfüllt worden ist (BAG v. 23.08.1987 - 8 AZR 118/86, zit. nach Juris).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 570/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

    Die gesetzliche Befristungsregelung gilt auch für den einzelvertraglich vereinbarten Urlaub, dessen Dauer den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen) übersteigt, sofern der Arbeitsvertrag keine vom Gesetz abweichende Regelung enthält ( vgl. zum Tarifurlaub BAG 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - BAGE 56, 53 ).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Der Übergang des Urlaubsanspruchs bedarf zwar keiner Handlung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers (BAGE 56, 53 = AP Nr. 15 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 571/00

    Erholungsurlaub - Geltendmachung - Kündigungsschutzklage - Übertragung

  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 8 Sa 100/11

    Schadenersatz wegen nicht gewährten Urlaubs

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2002 - 5 Sa 86/02

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung; Grundsatz der Vertragsfreiheit; Auslegung des

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 572/00
  • BAG, 26.07.1990 - 8 AZR 428/89

    Urlaub: Tarifliche Ausschlußfristen, Urlaubstarifvertrag für die Arbeitnehmer der

  • LAG Düsseldorf, 20.09.1989 - 12 Sa 945/89

    Urlaubsanpruch des Arbeitnehmers; Urlaub; Gesetzliche Frist; Verzug; Abmahnung

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 652/00
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
  • LAG Bremen, 29.03.2001 - 4 Sa 258/00

    Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen und Urlaubsgeldansprüchen ;

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 573/00
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 580/00
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 651/00
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.10.1989 - 3 Sa 390/89

    Tariflichvertraglicher Verfall eines Resturlaubsanspruchs bei Krankheit im Urlaub

  • LAG Thüringen, 19.10.1998 - 8 Sa 126/98

    Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

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