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   BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87   

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BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87 (https://dejure.org/1987,434)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 4 AZR 137/87 (https://dejure.org/1987,434)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 (https://dejure.org/1987,434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage des Leiters der Lehrküche einer Grenzschutzschule - Tätigkeitsmerkmalen der beanspruchten Vergütungsgruppe - Begriff des Arbeitsvorganges - Ausfüllung einer bewußt geschaffenen Tariflücke - Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 59
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Gleichermaßen wird in den "tarifähnlichen" und tarifersetzenden Richtlinien für das im Angestelltenverhältnis beschäftigte Ausbildungspersonal etwa der Katastrophenschutzschulen verfahren (vgl. BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach aber werden, wie der Senat inzwischen schon mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Feuerwehrschulen, Rechtspflegerschulen und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Rechtsstellung dieser Angestellten mit Lehraufgaben hat der Senat in seinem Urteil BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT dargestellt und seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem (unveröffentlichten) weiteren Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, das einen Ausbilder (Lehrkraft) an der Katastrophenschutzschule des Landes Niedersachsen betrifft, nochmals klargestellt und erläutert, nachdem insoweit bei den Instanzgerichten und im Fachschrifttum Zweifel aufgetreten waren (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 4).

    Arbeitsvertragliche Ansprüche des Klägers, die ihm zur Zeit der Tarifänderung am 1. Januar 1979 zustanden, werden mit Rücksicht auf ihren rechtlichen Charakter von einer Tarifänderung ohnehin nicht betroffen und sind demgemäß dem Kläger ohne jede Rücksicht auf den Tarifrechtsstand auch über den 1. Januar 1979 erhalten geblieben, wie der Senat bereits im einzelnen in dem Urteil BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Zustimmung des Fachschrifttums (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 4) und unter Hinweis auf seine entsprechende frühere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT) ausgeführt hat.

    Nur im Verhältnis zu solchen Angestellten kann nämlich nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung geprüft werden, ob im Einzelfalle eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt, wie mit Recht schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Einzelvertragliche Ansprüche könnten daraus nur resultieren, wenn ihr Inhalt mit dem Kläger vertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Gleichermaßen wird in den "tarifähnlichen" und tarifersetzenden Richtlinien für das im Angestelltenverhältnis beschäftigte Ausbildungspersonal etwa der Katastrophenschutzschulen verfahren (vgl. BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach aber werden, wie der Senat inzwischen schon mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Feuerwehrschulen, Rechtspflegerschulen und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Rechtsstellung dieser Angestellten mit Lehraufgaben hat der Senat in seinem Urteil BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT dargestellt und seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem (unveröffentlichten) weiteren Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, das einen Ausbilder (Lehrkraft) an der Katastrophenschutzschule des Landes Niedersachsen betrifft, nochmals klargestellt und erläutert, nachdem insoweit bei den Instanzgerichten und im Fachschrifttum Zweifel aufgetreten waren (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 4).

    Arbeitsvertragliche Ansprüche des Klägers, die ihm zur Zeit der Tarifänderung am 1. Januar 1979 zustanden, werden mit Rücksicht auf ihren rechtlichen Charakter von einer Tarifänderung ohnehin nicht betroffen und sind demgemäß dem Kläger ohne jede Rücksicht auf den Tarifrechtsstand auch über den 1. Januar 1979 erhalten geblieben, wie der Senat bereits im einzelnen in dem Urteil BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Zustimmung des Fachschrifttums (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 4) und unter Hinweis auf seine entsprechende frühere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT) ausgeführt hat.

    Nur im Verhältnis zu solchen Angestellten kann nämlich nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung geprüft werden, ob im Einzelfalle eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt, wie mit Recht schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Einzelvertragliche Ansprüche könnten daraus nur resultieren, wenn ihr Inhalt mit dem Kläger vertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da es sich beim Arbeitsvorgang um einen von den Tarifvertragsparteien normierten festbestimmten Rechtsbegriff handelt, kommt dem Senat als Revisionsgericht die entsprechende Befugnis ohnehin in allen Eingruppierungsprozessen der öffentlichen Hand zu (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da es sich beim Arbeitsvorgang um einen von den Tarifvertragsparteien normierten festbestimmten Rechtsbegriff handelt, kommt dem Senat als Revisionsgericht die entsprechende Befugnis ohnehin in allen Eingruppierungsprozessen der öffentlichen Hand zu (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Damit entspricht die vorstehende Beurteilung der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.11.1969 - 4 AZR 528/68

    Einzelvertragliche Vereinbarung - Tariflich normierte Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Abgesehen davon wird nach der bisherigen Senatsrechtsprechung gefordert, daß die einzelvertragliche Vereinbarung der Teilnahme am Bewährungsaufstieg ohne Rücksicht auf die tariflich normierten Voraussetzungen der Schriftform gemäß § 4 Abs. 2 BAT bedarf (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 - AP Nr. 8 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Wegen des grundlegenden Unterschiedes des Status von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes kommt es nämlich für die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Besoldung vergleichbarer Beamter nicht an (vgl. das Urteil des Senats vom 11. April 1979 - 4 AZR 567/77 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Dabei berücksichtigt der Senat auch, daß die Teilnahme am Bewährungsaufstieg von der kumulativen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen (entsprechende Tätigkeit, Ablauf der vollen Bewährungszeit und tatsächliche Bewährung) abhängt und bis zur vollen Erfüllung dieser tariflichen Erfordernisse kein Anwartschaftsrecht oder eine vergleichbare Rechtsposition des betreffenden Angestellten besteht (vgl. BAGE 34, 57, 62 ff. = AP Nr. 14 zu § 23 a BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Damit entspricht die vorstehende Beurteilung der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
    Damit entspricht die vorstehende Beurteilung der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 744/78

    Gymnasiallehrerin - Angestelltenverhältnis - Einzelvertragliche Vereinbarung -

  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Diese Beurteilung entspricht der der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Durch die Regelung des § 2 ÄndTV Nr. 1 haben die Tarifvertragsparteien deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen in gleicher Weise wie die übrigen Lehrkräfte entsprechend der Beamtenbesoldung vergüten wollen, wenn die weiteren Voraussetzungen zutreffen (so bereits BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 739/98 - zu II 3 b cc der Gründe, ZTR 2000, 513; weiterhin 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - BAGE 56, 59) .

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. BAG 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - aaO) .

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Danach werden, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes, zu dem auch der Lehrbetrieb der Hochschulen gehört, im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 - und 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Rechtliche Bedeutung im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien könnte ihm dagegen, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, nur dann zukommen, wenn sein Inhalt arbeitsvertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - und 28. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

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