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   BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86   

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BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86 (https://dejure.org/1987,2197)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1987 - 2 AZR 654/86 (https://dejure.org/1987,2197)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 (https://dejure.org/1987,2197)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 179
  • MDR 1988, 803
  • NZA 1988, 735
  • BB 1987, 616
  • BB 1988, 1462
  • DB 1988, 1454
  • JR 1988, 440
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Sie ergibt sich auch nicht aus dem angezogenen Urteil des BAG vom 22. August 1964 (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB).

    cc) Seit der Entscheidung des Ersten Senats vom 22. August 1964 (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64]) besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, daß die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, schon vor dem Dienstantritt erklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, m. w. N.).

    b) Die damit zulässige Kündigung vor Vertragsbeginn führte sofort mit ihrem Zugang beim Kläger zur Beendigung des Vertragsverhältnisses; dieses endete nicht erst mit Beginn oder im Laufe des 1. Februar 1986 (vgl. BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64] und 31, 121 = AP Nr. 1 und 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985, aaO).

  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Wie der Senat bereits durch Urteil vom 9. Mai 1985 (2 AZR 372/84 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB) entschieden hat, liegt eine im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließende Lücke vor, wenn die Parteien für den Fall einer vor Vertragsbeginn ausgesprochenen ordentlichen Kündigung keine Vereinbarung über den Beginn der Kündigungsfrist getroffen haben.

    b) Die damit zulässige Kündigung vor Vertragsbeginn führte sofort mit ihrem Zugang beim Kläger zur Beendigung des Vertragsverhältnisses; dieses endete nicht erst mit Beginn oder im Laufe des 1. Februar 1986 (vgl. BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64] und 31, 121 = AP Nr. 1 und 3 zu § 620 BGB; BAG Urteil vom 9. Mai 1985, aaO).

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Sie ergibt sich auch nicht aus dem angezogenen Urteil des BAG vom 22. August 1964 (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB).
  • LAG Berlin, 04.11.1986 - 3 Sa 74/86

    Kündigung; Ausschluß; Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 4. November 1986 (BB 1987, 616) zurückgewiesen.
  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Der Kläger hat vor Einreichung der Klageschrift (vgl. BAGE 27, 279 = AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953 und Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG), den bei der IHK Berlin gebildeten Ausschuß zur Beilegung von Streitigkeiten von Berufsausbildungsverhältnissen angerufen.
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 602/74

    Arbeitsverhältnis: Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Der Kläger hat vor Einreichung der Klageschrift (vgl. BAGE 27, 279 = AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953 und Urteil vom 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - AP Nr. 4 zu § 15 BBiG), den bei der IHK Berlin gebildeten Ausschuß zur Beilegung von Streitigkeiten von Berufsausbildungsverhältnissen angerufen.
  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    cc) Seit der Entscheidung des Ersten Senats vom 22. August 1964 (BAGE 16, 204 [BAG 22.08.1964 - 1 AZR 64/64]) besteht in der Rechtsprechung und im Schrifttum Einigkeit darüber, daß die ordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages, dessen Verwirklichung erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, schon vor dem Dienstantritt erklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 121 [BAG 02.11.1978 - 2 AZR 74/77] = AP Nr. 3 zu § 620 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 15.01.1981 - 2 AZR 943/78

    Probezeit

    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    ee) Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, wie sie in der Begründung des Gesetzesentwurfs zum Ausdruck gekommen sind (BT-Drucks. V/4260 zu § 15 Abs. 1 BBiG), sollen die Vertragsparteien sich während der Probezeit gegenseitig dahingehend prüfen können, ob die geplanten Ausbildungsziele sich für den Partner verwirklichen lassen und ob der Auszubildende sich für den zu erkundenden Beruf eignet (BAGE 36, 94 = AP Nr. 1 zu § 13 BBiG; KR-Weigand, aaO, §§ 14, 15 BBiG Rz 42).
  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    Bei der Kündigung während der Probezeit handelt es sich um eine ordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, die grundsätzlich keines besonderen Kündigungsgrundes bedarf (so zutreffend BAG Urteil vom 8. März 1977 - 4 AZR 700/75 - DB 1977, 1322).
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86
    ee) Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, wie sie in der Begründung des Gesetzesentwurfs zum Ausdruck gekommen sind (BT-Drucks. V/4260 zu § 15 Abs. 1 BBiG), sollen die Vertragsparteien sich während der Probezeit gegenseitig dahingehend prüfen können, ob die geplanten Ausbildungsziele sich für den Partner verwirklichen lassen und ob der Auszubildende sich für den zu erkundenden Beruf eignet (BAGE 36, 94 = AP Nr. 1 zu § 13 BBiG; KR-Weigand, aaO, §§ 14, 15 BBiG Rz 42).
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Damit ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unabhängig davon eröffnet, ob die Rechtsauffassung des Ausschusses zutreffend ist (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 50/17 - Rn. 10; 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nur dann Prozessvoraussetzung für arbeitsgerichtliche Klagen in Ausbildungsstreitigkeiten (vgl. hierzu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 9) , wenn ein Schlichtungsausschuss besteht (BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .
  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17

    Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist

    In einem solchen Fall kann er deshalb unmittelbar Klage erheben (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 25, BAGE 151, 1; 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .

    Insbesondere gibt ihm dies die Möglichkeit, sich rechtzeitig um den Abschluss eines neuen Ausbildungsverhältnisses mit einem anderen Auszubildenden zu bemühen (vgl. für den umgekehrten Fall der Kündigung des Ausbildenden vor Beginn der Probezeit BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 2 b ee der Gründe, BAGE 57, 179) .

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit mit

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 17. September 1987 2 AZR 654/86 - (BB 1988, 1462, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden hat, beginnt das Berufsausbildungsverhältnis nach § 13 BBiG mit der Probezeit und endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 909/11

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor Beginn der Probezeit bei begründeten

    aa) § 22 Abs. 1 BBiG steht einer Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses vor dessen Beginn nicht entgegen (allgemeine Meinung seit BAG v. 17.09.1987 - 2 AZR 654/86 - AP Nr. 7 zu § 15 BBiG; vgl. nur: Ascheid/Preis/Schmidt [APS]- Biebl, Kündigungsrecht, 3. Auflage 2007, § 22 BBiG Rn. 3; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungschutzrechtlichen Vorschriften [KR] - Weigand, 9. Auflage 2009, §§ 21 - 23 BBiG Rn. 41; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 10. Auflage 2010, Rn. 515; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Schlachter, 11. Auflage 2011, BBiG § 22 Rn. 2).
  • LAG Köln, 21.05.2014 - 5 Sa 76/14

    Zulässigkeit der Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden

    Dies gilt unabhängig davon, ob die vom Ausschuss vertretene Rechtsauffassung zutreffend ist (BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - BAGE 57, 179) .
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist nur dann Prozessvoraussetzung für arbeitsgerichtliche Klagen in Ausbildungsstreitigkeiten (vgl. hierzu BAG 13. März 2007 - 9 AZR 494/06 - Rn. 9) , wenn ein Schlichtungsausschuss besteht (BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .
  • ArbG Cottbus, 15.12.2016 - 3 Ca 872/16

    Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses vor Antritt der Probezeit -

    § 22 Absatz 1 BBiG steht einer Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses vor dessen Beginn nicht entgegen (BAG vom 17.09.1987 - 2 AZR 654/86, Rn. 14ff; LAG Düsseldorf vom 16.09.2011 - 6 Sa 909/11, Rn. 32ff mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Niedersachsen, 20.11.2002 - 2 Sa 410/02

    Vergütung in einem Ausbildungsverhältnis

    Diese fehlende Prozessvoraussetzung kann entsprechend § 295 ZPO geheilt werden, wenn beide Parteien rügelos zur Hauptsache verhandelt haben (BAG, Urteil vom 17.09.1987, 2 AZR 654/86, zitiert nach Juris web).
  • LAG Hessen, 25.11.1996 - 10 Sa 566/96

    Vertragsstrafe: Vereinbarung für den Fall der Nichtaufnahme der vereinbarten

    BAG vom 22.8.1964, DB 1964 S. 1705 = EzA § 620 BGB Nr. 6; BAG vom 17.9.1987, DB 1988 S. 1454 = NZA 1988 S. 735.
  • LAG Bremen, 19.03.1992 - 3 Sa 171/91

    Schlichtungsausschuß; Konkurs; Kündigungsfrist ; Ausbildungsverhältnis

  • LAG Hamm, 18.09.1996 - 9 Sa 2341/95

    Ausbildungsverhältnis: Verlängerungsanspruch bei Nichtbestehen der Prüfung

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