Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,864
BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85 (https://dejure.org/1988,864)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1988 - 8 AZR 238/85 (https://dejure.org/1988,864)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 (https://dejure.org/1988,864)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitgebers gegen einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 192
  • ZIP 1988, 933
  • MDR 1988, 804
  • NZA 1988, 803
  • BB 1988, 1673
  • DB 1988, 1550
  • JR 1988, 484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
    Ist ein Lohnabzugsverfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, so ist der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ausgeschlossen, falls nicht die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadenersatz nach § 826 BGB vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO.

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bürgerlichrechtliche Ansprüche sind, über die die Gerichte für Arbeitssachen und nicht die Sozialgerichte zu entscheiden haben (vgl. BAGE 6, 7, 8 f. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu I 2 b, c der Gründe).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 6, 7, 9 ff. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II der Gründe; Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 1 a der Gründe).

    Auch ist ihr insoweit zuzustimmen, als sie das in den §§ 394, 395 RVO und in § 119 Abs. 1 und 3 AVG zum Ausdruck kommende Schutz- und Ordnungsprinzip ohne Rücksicht darauf anwendet, ob der Arbeitgeber den Lohnabzug schuldlos unterlassen hat oder gar der Arbeitnehmer schuldhaft dazu beigetragen hat, daß der Arbeitgeber die Beiträge zu spät entrichtet hat (vgl. BAGE 6, 7, 13 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 3 d der Gründe).

    Eine sittenwidrige Schädigung hat das Bundesarbeitsgericht dann angenommen, wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt mit dem Ziel, dadurch einem Lohnabzugsverfahren im Rahmen des § 395 Abs. 2 RVO zu entgehen und den Arbeitgeber dadurch zu schädigen (vgl. BAGE 6, 7, 13 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 3 d der Gründe).

  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
    Ist ein Lohnabzugsverfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, so ist der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ausgeschlossen, falls nicht die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadenersatz nach § 826 BGB vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO.

    Es ist damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bürgerlichrechtliche Ansprüche sind, über die die Gerichte für Arbeitssachen und nicht die Sozialgerichte zu entscheiden haben (vgl. BAGE 6, 7, 8 f. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu I 2 b, c der Gründe).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 6, 7, 9 ff. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II der Gründe; Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
    In einem solchen Fall richtet sich die Anpassung des Vertrags nach den Grundsätzen über den Wegfall (das Fehlen) der (subjektiven) Geschäftsgrundlage (vgl. BAGE 52, 273 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf -

    Auszug aus BAG, 14.01.1988 - 8 AZR 238/85
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 6, 7, 9 ff. = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO, zu II der Gründe; Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu §§ 394, 395 RVO, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Diesen muss der Arbeitgeber kraft Gesetzes selbst tragen (vgl. BAG 27. April 1995 - 8 AZR 382/94 - zu B 1 der Gründe; 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 192) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 8/15

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen - Ausschluss des

    Zwar ist der Arbeitgeber durch § 28 g SGB IV nicht gehindert, Schadensersatz zu fordern, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber dadurch sittenwidrig schädigt, dass er sich der Beitragsentziehung durch Lohnabzug entzieht ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - Rn. 16, NZA 1988, 803 ).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Das Berufungsgericht ist von den Rechtsgrundsätzen ausgegangen, die der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 14. Januar 1988 (BAGE 57, 192 = AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO), vom 18. November 1988 (BAGE 60, 135 = AP, aaO) und zuletztvom 10. Mai 1990 (- 8 AZR 216/89 - unveröffentlicht) im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO;Urteile vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - undvom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 3 und 5 zu §§ 394, 395 RVO) aufgestellt hat.
  • LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09

    Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess -

    Das gilt ebenso, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich bereits beendet ist ( BAG Urteil vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803; LAG München Urteil vom 25. März 2009 - 11 Sa 987/08 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 31. Oktober 2008 - 10 Sa 346/08 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 29. Oktober 2008 - 15 Sa 1901/07 - zitiert nach juris; LAG Köln Urteil vom 21. Februar 2006 - 9 Sa 1164/05 - zitiert nach juris ).

    Eine Anpassung des Arbeitsverhältnisses wegen der Störung der Geschäftsgrundlage scheidet wegen der abschließenden Regelungen des Sozialrechts aus ( BAG Urteil vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803 ).

    Ein Anspruch der Beklagten zu 1) gegen den Kläger nach § 826 BGB, der durch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen nicht ausgeschlossen wäre ( BAG Urteil vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803 ) besteht nicht.

  • BVerwG, 15.12.2016 - 2 C 31.15

    Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen

    Das betrifft aber solche Fälle, in denen der Lohn schon gezahlt wurde und erst danach die Sozialversicherungspflichtigkeit des Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - BAGE 57, 192: Vermeintliche Selbstständigkeit stellt sich nachträglich als abhängiges Beschäftigungsverhältnis heraus).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.06.2020 - 2 Sa 240/19

    Rückzahlungsanspruch - Ausschluss nach § 28 g SGB 4

    Das gilt entgegen der Annahme der Klägerin nicht nur im Falle der sog. Schwarzarbeit ( vgl. hierzu BAG 21. September 2011 - 5 AZR 629/10 - Rn. 24, NZA 2012, 145 ), sondern auch im Falle des von der Klägerin angeführten beiderseitigen Rechtsirrtums ( BAG 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - NZA 1988, 803; LAG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2010 - 9 Sa 580/09 - juris ).
  • BAG, 18.11.1988 - 8 AZR 12/86

    Haftung des Arbeitnehmer bei Doppelarbeitsverhältnis

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Erstattung rückständiger Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung grundsätzlich nur im Lohnabzugsverfahren nach näherer Maßgabe der sozialrechtlichen Bestimmungen (§§ 394, 395 RVO) verlangen kann; wenn dieses Verfahren wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist, kann der Anspruch ausnahmsweise auf § 826 BGB gestützt werden, soweit dessen Voraussetzungen vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 6, 7 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO; Urteil des Senats vom 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85 - AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO).
  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2021 - 14 O 282/20
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 14.01.1988 - 8 AZR 238/85, BAGE 57, 192 m.w.N.) und folgt zudem aus § 28g S. 3 SGB IV (vgl. Sehnert in Hauck/Noftz, SGB, § 28 g SGB IV, RZ 8).

    Etwas Anderes würde nur in Fällen des § 826 BGB gelten (vgl. BAG v. 14.01.1988 - 8 AZR 238/85, BAGE 57, 192 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall führt dies aber nicht zur Erstattungspflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG v. 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85, BAGE 57, 192-198, Rn. 13 - 14).

    Dies wäre vorliegend der Fall (BAG v. 14. Januar 1988 - 8 AZR 238/85, BAGE 57, 192-198, Rn. 15).

  • LAG München, 25.03.2009 - 11 Sa 987/08

    Unterbliebener Abzug des Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

    Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich bereits beendet ist (vgl. BAG, Urt. vom 14.1.1988, Az.: 8 AZR 238/85, NZA 88, 803).
  • LAG Düsseldorf, 07.02.1995 - 8 Sa 1850/94

    Sozialversicherungsbeiträge

    Ist wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Lohnabzugsverfahren nicht mehr möglich, so ist ein Erstattungsanspruch nach der herrschenden Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, gänzlich ausgeschlossen (so BAG, Urteil vom 03.04.1958 - 2 AZR 469/56 -, AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO ; BAG, Urteil vom 12.10.1977 - 5 AZR 443/76 -, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO ; BAG, Urteil vom 14.01.1988 - 8 AZR 238/85 -, AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Eine gesetzliche Regelung ist vor allem dann als abschließend zu betrachten, wenn - wie hier - durch die Vertragsanpassung der Zweck des Gesetzes vereitelt würde (so BAG, aaO., AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO ).

    Mit dem bereits zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 7 zu §§ 394, 395 RVO ) ist - im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - klargestellt, dass auch die auf Betreiben des Arbeitnehmers erfolgte Nachforderung durch die Krankenkasse keinen Erstattungsanspruch begründet.

  • LAG Hamm, 07.04.2005 - 16 Sa 1880/04

    Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach fehlerhafter

  • LAG Niedersachsen, 31.10.2008 - 10 Sa 346/08

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit einer

  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 145/89

    Haftung des Arbeitnehmers: Doppelarbeitsverhältnis

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 216/89

    Verschweigen einer Nebentätigkeit bei den Angaben zur Beurteilung der

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 187/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 646/88

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 69/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 148/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 18/89

    Haftung des Arbeitnehmers wegen Vertragsverletzung wegen einem dem Arbeitgeber

  • ArbG Zwickau, 04.05.1995 - 5 Ca 3064/94

    Anspruch auf Ausbildungsentgelt; Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen zur

  • LSG Hessen, 14.04.2014 - L 1 KR 432/12

    Krankenversicherung

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

  • LSG Hessen, 09.12.2004 - L 14 KR 780/02

    Kranken- und Pflegeversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit -

  • BAG, 10.05.1990 - 8 AZR 70/89

    Haftung des Arbeitnehmers im Fall eines Doppelarbeitsverhältnisses - Pflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.1999 - 4 Sa 430/99

    Anspruch auf Zahlung erstatteter Arbeitnehmeranteile und Arbeitgeberanteile sowie

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht