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   BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87   

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BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 (https://dejure.org/1988,1678)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 (https://dejure.org/1988,1678)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1988 - 5 AZR 42/87 (https://dejure.org/1988,1678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung für alkoholabhängige Arbeitnehmer (Verkehrsunfall im Zustand der Trunkenheit)

  • Techniker Krankenkasse
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Entgeltfortzahlung bei einem Unfall infolge übermäßigen Alkoholkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LohnFG § 1
    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem Kraftfahrzeug zur Arbeit fährt, dort erheblich trinkt und später einen zu eigenen Verletzungen führenden Verkehrsunfall verursacht, als die Lohnfortzahlung ausschließendes "Verschulden gegen sich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 380
  • NJW 1988, 2323
  • NZA 1988, 537
  • BB 1988, 1464
  • DB 1988, 1403
  • JR 1989, 44
  • JR 1989, 528
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
    Grob fahrlässig im Sinne der genannten Vorschrift handelt - wie in den Fällen der vom Gesetz angeordneten Entgeltfortzahlung des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133 c Satz 1 GewO oder des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG - der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 BAGE 56, 321 zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402 und BB 1988, 407).

    Im Streitfall ist der Kläger nicht aufgrund seiner als Krankheit anzusehenden Alkoholabhängigkeit (vgl. dazu BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 aaO, zu II 2 der Gründe) arbeitsunfähig geworden.

  • BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 338/79

    Drachenfliegen als gefährliche Sportart

    Auszug aus BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
    Wenn der Kläger daher gleichwohl am 7. Februar 1983 sein Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle benutzte, setzte er sich unbeherrschbaren Gefahren und damit einem besonders hohen Verletzungsrisiko aus (vgl. den für alle Bereiche des täglichen Lebens aufgestellten allgemeinen Grundsatz in BAGE 36, 371, 374 = AP Nr. 45 zu § 1 LohnFG, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
    Ihr Aufrechnungsanspruch war ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis und unterlag daher der tariflichen Verfallfrist (vgl. BAGE 51, 308, 310 f. [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 739/85

    Entgeltfortzahlung bei Unfall nach Alkoholmißbrauch

    Auszug aus BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
    Grundsätzlich ist ein den Lohnfortzahlungsanspruch beseitigendes Verschulden des Arbeitnehmers zu bejahen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall beruht, der durch Alkoholmißbrauch herbeigeführt worden ist, ohne daß eine andere Ursache dabei mitgewirkt hat (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1987 - 5 AZR 739/85 - AP Nr. 71 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87
    Grob fahrlässig im Sinne der genannten Vorschrift handelt - wie in den Fällen der vom Gesetz angeordneten Entgeltfortzahlung des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133 c Satz 1 GewO oder des § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG - der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 BAGE 56, 321 zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402 und BB 1988, 407).
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Das Ineinandergreifen der ganz unterschiedlichen physischen und psychischen Dispositionen und die damit einhergehenden komplexen wechselseitigen stimulierenden und hemmenden Wirkungszusammenhänge stehen in Bezug auf Arbeitsunfähigkeitszeiten, die unmittelbar aus der Alkoholabhängigkeit resultieren oder untrennbar mit dieser zusammenhängen (vgl. zur Abgrenzung BAG 30. März 1988 - 5 AZR 42/87 - BAGE 57, 380 zum Fall der Kfz-Nutzung in noch steuerungsfähigem Zustand) , der Annahme entgegen, Alkoholsucht könne vorsätzlich oder besonders leichtfertig willensgesteuert herbeigeführt werden.
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Schuldhaft im Sinne des Vergütungsfortzahlungsrechts im Krankheitsfalle handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 57, 380, 382 = AP Nr. 77 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden, Betriebsunfall bei nicht

    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 61; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 6. Aufl., § 3 Rdnr. 46).
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

    Schuldhaft im Sinne des Vergütungsfortzahlungsrechts im Krankheitsfalle handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. nur BAGE 57, 380, 382 = AP Nr. 77 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BFH, 27.03.1992 - VI R 145/89

    Geldwerter Vorteil durch Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatzforderung

    Ein Arbeitnehmer handelt in der Regel grob fahrlässig, wenn er im öffentlichen Straßenverkehr mit dem ihm vom Arbeitgeber überlassenen Kfz im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 21. November 1959 2 AZR 547/58, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 14 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers; vom 13. März 1961 1 AZR 403/59, AP Nr. 24 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers; vom 30. März 1988 5 AZR 42/87, Der Betrieb - DB - 1988, 1403).
  • LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.
  • LAG Hamm, 07.03.2007 - 18 Sa 1839/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Betriebsunfall, Verschulden, Zahlung von

    Das Gesetz schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer Acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. z.B. BAG, Urteil vom 11.03.1987 - 5 AZR 739/85 - DB 1987, 1495; BAG, Urteil vom 07.10.1987 - 5 AZR 116/86 - DB 1988, 403; BAG, Urteil vom 30.03.1988 - 5 AZR 42/87 - AP LFZG § 1 Nr. 77; LAG Hamm, Urteil vom 24.09.2003 - 18 Sa 785/03 - NZA RR 2004, 68; LAG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05 - NZA RR 2006, 401; Schmitt, EFZG, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 111; Marienhagen/Künzel, EFZG, § 3 Rdnr. 26; ErfK/Dörner, 7. Aufl., § 3 EFZG Rdnr. 46).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97

    Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist

    Die Gegenforderung der Beklagten aus der historischen Reihenfolge (S. 5 ihres Schriftsatzes vom 06.06.1997) war jedoch tariflich verfallen, so daß mit ihr nicht mehr aufgerechnet werden konnte (vgl. BAG, Urteil vom 10.01.1974, 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, Urteil vom 30.03.1988, 5 AZR 42/87, AP Nr. 77 zu.
  • LAG Hessen, 23.07.1997 - 1 Sa 2416/96

    Entgeltfortzahlung: Verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Unfall auf Dienstfahrt

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 30. März 1988 (AP Nr. 77 zu § 1 LohnFG ) die Auffassung vertreten, ein seit längerer Zeit an Alkoholabhängigkeit erkrankter Arbeitnehmer könne schuldhaft im Sinne der lohnfortzahlungsrechtlichen Bestimmungen handeln, wenn er - in noch steuerungsfähigem Zustand - sein Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle benutze, während der Arbeitszeit in erheblichem Maße dem Alkohol zuspreche und alsbald nach Dienstende im Zustand der Trunkenheit einen Verkehrsunfall verursache, bei dem er verletzt werde.
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