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   BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87   

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BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87 (https://dejure.org/1988,503)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1988 - 4 AZR 646/87 (https://dejure.org/1988,503)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 (https://dejure.org/1988,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. - Überprüfung von Tarifverträgen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - Auslegung des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 116
  • NZA 1988, 351
  • NZA 1989, 441 (Ls.)
  • BB 1988, 1466
  • DB 1988, 1857
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dieser dem staatlichen Gewerberecht und insbesondere der GewO zugrundeliegende Gewerbebegriff, den die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in Bezug genommen haben, umfaßt alle erlaubten selbständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluß der Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe (vgl. BVerwGE 16, 295, 297 sowie Urteil vom 24. Juni 1976 - I C 56/74 - GewA 76, 293, 294; Landmann/Rohmer, GewO, § 1 Rz 3; Fröhler/Kormann, GewO, § 1 Rz 2, S. 80; Wolff, H.J., Verwaltungsrecht 111, 3. Aufl., § 135 I 1, S. 122 sowie Badura in Badura/Friauf/Hoffmann u.a., Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Abschn. V/IV 1, S. 290).

    Demgemäß stellt auch die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberlandesgerichte mit Recht entscheidend darauf ab, ob im Einzelfalle eine nachhaltige Vermögensvermehrung das Motiv der jeweiligen Tätigkeit ist (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1976 - I C 56/74 - GewA 76, 293, 294 und 11. Mai 1979 - V C 16/79 - NJW 1980, 1349, 1350 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. März 1977 - 3 Ob OWi 57/77 - GewA 77, 194 und des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. Oktober 1976 - 3 Ss OWi 1148/76 - NJW 1977, 399).

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 20.63

    Zwangsmitgliedschaft der GEMA bei den Industriekammern und Handelskammern -

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dieser dem staatlichen Gewerberecht und insbesondere der GewO zugrundeliegende Gewerbebegriff, den die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in Bezug genommen haben, umfaßt alle erlaubten selbständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluß der Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), des öffentlichen Dienstes und der freien Berufe (vgl. BVerwGE 16, 295, 297 sowie Urteil vom 24. Juni 1976 - I C 56/74 - GewA 76, 293, 294; Landmann/Rohmer, GewO, § 1 Rz 3; Fröhler/Kormann, GewO, § 1 Rz 2, S. 80; Wolff, H.J., Verwaltungsrecht 111, 3. Aufl., § 135 I 1, S. 122 sowie Badura in Badura/Friauf/Hoffmann u.a., Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl., Abschn. V/IV 1, S. 290).

    Demgemäß ist aus den dargelegten Gründen, obwohl es sich dabei um einen konzessionierten Verein nach § 22 BGB handelt, die GEMA vom Bundesverwaltungsgericht nicht als Gewerbebetrieb angesehen worden (vgl. BVerwGE 16, 295, 297).

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    In diesem Zusammenhang beruft sich das Landesarbeitsgericht auch zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau.
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Sie sind also ein Rechtsinstitut des Arbeitsrechts und nicht etwa des Handels- oder Wettbewerbsrechts, worauf der Senat in seiner Rechtsprechung schon mehrfach hingewiesen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Entsprechende Gesellschaften auf kirchlich-religiöser Grundlage mit einer Zielsetzung im Rahmen des allgemeinen kirchlichen Sozialauftrages genießen, wie die Revision mit Recht bemerkt, auch den besonderen Verfassungsschutz nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV (vgl. BVerfGE 70, 138, 162 = AP Nr. 24 zu Art. 140 GG; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 140/Art. 137 WRV Rz 17 und 18 sowie Baumbach/Hueck, aaO, § 1 Rz 12).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Dabei verkennt die Klägerin einmal, daß es nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsgerichte gehört, tarifliche Bestimmungen auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. BAGE 48, 65, 73 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie sowie die weiteren Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 265/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - und 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 538/87

    Zahlung einer Zulage aufgrund der Beschäftigung auf einer Station mit Patienten,

    Auszug aus BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
    Unter diesen Umständen ist es alleinige Aufgabe der Tarifvertragsparteien, den fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der von ihnen abzuschließenden Tarifverträge neu zu gestalten bzw. den geänderten tatsächlichen Verhältnissen entsprechend zu erweitern, wozu es der Absprache mit den Tarifvertragsparteien anderer, benachbarter Fachsparten bedarf (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

  • BVerwG, 11.05.1979 - 5 C 16.79

    Eintragung eines praxiseigenen Laboratoriums eines Kieferorthopäden in die

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 15/69

    Tarifzuständigkeit

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

  • OLG Hamm, 22.10.1976 - 3 Ss OWi 1148/76
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 317/87

    Voraussetzungen des Verfahrens für den Lohnausgleich - Voraussetzungen des

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    So kann auch bei der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags (§ 5 TVG) der tarifliche Geltungsbereich nicht auf Arbeitsvertragsparteien ausgedehnt werden, für die es den Tarifvertragsparteien an der Tarifzuständigkeit mangelt (BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 95 = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 37; 19. Dezember 1958 - 1 AZR 109/58 - zu 1 der Gründe, BAGE 7, 153 = AP TVG § 2 Nr. 3).
  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    (2) Der früher für die Beitragsstreitigkeiten zuständige Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat angenommen, die "rechtliche Eigenschaft" eines Gewerbes oder eines Gewerbebetriebs hänge begriffsnotwendig von der Gewinnerzielungsabsicht ab (BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116; ebenso BAG 17. Februar 1987 - 3 AZR 197/85 - zu B II 2 der Gründe) .

    Damit haben sie den tariflichen Anwendungsbereich erkennbar auf solche Arbeitgeber beschränkt, die sich "berufsmäßig" dem Baugewerbe gewidmet haben und einem der beiden Mitgliedsverbände angehören können, die die Verfahrenstarifverträge auf Arbeitgeberseite abgeschlossen haben (vgl. BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116) .

    (3) Unabhängig von einer bestehenden Gewinnerzielungsabsicht zählen deshalb solche Betriebe nicht zum Baugewerbe, die bauliche Leistungen ausschließlich zu erzieherischen oder therapeutischen Zwecken erbringen lassen, um die Arbeitsfähigkeit der dazu eingesetzten Personen wiederzugewinnen oder zu steigern (vgl. BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 180/05

    Baugewerbebetrieb - Bau von Wohnungen zur Vermietung

    Unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV sollen nur solche Betriebe fallen, die terminologisch dem Baugewerbe zuzurechnen sind (BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -BAGE 58, 116).

    b) Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben in den tariflichen Vorschriften den Gewerbebegriff des staatlichen Gewerberechts in Bezug genommen (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - 3. Dezember 2003 - 10 AZR 107/03 - 11. März 1998 - 10 AZR 220/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 204 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 88; 12. August 1998 - 10 AZR 600/97 - 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116).

    Dieser Gewerbebegriff umfasst alle erlaubten selbstständigen Tätigkeiten, die auf nachhaltige Gewinnerzielung gerichtet sind und fortgesetzt ausgeübt werden, unter Ausschluss der Urproduktion (teilweise mit Nennung der Beispiele Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei), der freien Berufe (teilweise ausdrücklich genannt) sowie des öffentlichen Dienstes (BAG 3. August 2005 - 10 AZR 561/04 - 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116, 125; BVerwG 6. November 2002 - 6 C 16/02 - GewArch 2003, 122, 123; 16. Februar 1995 - I B 205/93 - DÖV 1995, 644).

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