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   BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87   

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BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87 (https://dejure.org/1988,362)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1988 - 3 AZR 277/87 (https://dejure.org/1988,362)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 (https://dejure.org/1988,362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente nach der Versorgungsordnung vom 21. Dezember 1970 - Möglichkeit der Erfüllung der Wartezeit in dem fortbestehenden Arbeitsverhältnis noch nach Eintritt der rückwirkend festgestellten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; BGB § 242; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 167
  • ZIP 1988, 1348
  • NZA 1989, 305
  • VersR 1989, 417
  • BB 1988, 2112
  • DB 1988, 2311
  • JR 1989, 88
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Es hat sich hierzu auf die Rechtsprechung des Senats zum Widerruf von Unterstützungskassenleistungen berufen, die unter Ausschluß eines Rechtsanspruchs zugesagt sind und damit nach der verfassungsgerichtlich gebilligten Rechtsprechung des Senats unter dem Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen stehen (BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe; BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Vielmehr bestanden dann "zwingende" Gründe, die es der Beklagten auch erlaubt hätten, unter Einschaltung des Pensions-Sicherungs-Vereins in diese Anwartschaftsteile einzugreifen (vgl. z.B. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Bei dessen Einführung stand dem Betriebsrat - oder dem Gesamtbetriebsrat - ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu (vgl. hierzu Urteil des Senatsvom 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Es hat sich hierzu auf die Rechtsprechung des Senats zum Widerruf von Unterstützungskassenleistungen berufen, die unter Ausschluß eines Rechtsanspruchs zugesagt sind und damit nach der verfassungsgerichtlich gebilligten Rechtsprechung des Senats unter dem Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen stehen (BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe; BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Für den Fall des Widerrufs aufgrund wirtschaftlicher Notlage i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG hat der Senat grundsätzlich ein wirtschaftliches Gutachten gefordert, das die Situation des Arbeitgebers umfassend analysiert und ein Sanierungskonzept enthält (BAGE 50, 210, 218 [BAG 26.11.1985 - 3 AZR 105/84] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Er bringt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur zum Ausdruck, was nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ohnehin gilt: Der Arbeitgeber kann nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht an einer Zusage festgehalten werden, wenn aufgrund einer Änderung der Verhältnisse seine Belastung so groß wird, daß ihm als Schuldner der Versorgungszusage nicht zugemutet werden kann, seine vertragliche Rechtspflicht zu erfüllen (grundlegend:Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 1 a der Gründe, und Anm. von Uhlenbruck, vgl. auch Blomeyer/Otto, BetrAVG, 1984, Einleitung Rz 361 und Vorbem. § 7 Rz 89, m.w.N.).
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Eine wirtschaftliche Notlage ist dann gegeben, wenn der Bestand des Unternehmens wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ernsthaft gefährdet ist (ständige Rechtsprechung, so schon BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/73 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53] = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit Anm. von Beitzke; vgl. im übrigen die zahlreichen Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 72).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Es hat sich hierzu auf die Rechtsprechung des Senats zum Widerruf von Unterstützungskassenleistungen berufen, die unter Ausschluß eines Rechtsanspruchs zugesagt sind und damit nach der verfassungsgerichtlich gebilligten Rechtsprechung des Senats unter dem Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen stehen (BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe; BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87
    Vielmehr bestanden dann "zwingende" Gründe, die es der Beklagten auch erlaubt hätten, unter Einschaltung des Pensions-Sicherungs-Vereins in diese Anwartschaftsteile einzugreifen (vgl. z.B. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest.
  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Diese Vorbehalte wirken nur deklaratorisch; sie begründen kein eigenständiges Recht zum Widerruf (Bestätigung von BAG 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, 173).

    Der Mustervorbehalt wirkt nur deklaratorisch; er begründet kein eigenständiges Recht zum Widerruf (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, 173, zu II a der Gründe).

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 894/12

    Zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60.

    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest.
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Das ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich in einer Notlage befindet und damit die Geschäftsgrundlage für das Versorgungsversprechen entfallen ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 26. April 1988 BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87], zu II a und b der Gründe).

    Befand sich die Beklagte in einer wirtschaftlichen Notlage (zu den materiellen und formellen Voraussetzungen vgl. die zahlreichen Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 72 ff. und Rz 78 ff.), so konnte sie einseitig den in der Betriebsvereinbarung vorbehaltenen Widerruf erklären, mußte aber, da der hier ausgesprochene Teilwiderruf zugleich einen neuen Verteilungsplan enthielt, dazu die Zustimmung ihres Betriebsrats einholen (vgl. auch insoweit Urteil des Senats vom 26. April 1988, aaO, zu IV der Gründe, sowie das Urteil vom selben Tage, BAGE 58, 156, zu I 2 und 3 der Gründe).

    Es ist zu beachten, daß dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Einführung des geänderten Versorgungsplans bei der betrieblichen Altersversorgung zusteht (BAG Urteile vom 26. April 1988, BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] und 58, 156).

  • LAG Hamm, 10.07.1990 - 6 Sa 109/90

    Betriebsvereinbarung: keine Rückwirkung des Beschlusses des Grossen Senats vom

    Diese Entscheidung ist durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.04.1988 - 3 AZR 277/87 insoweit aufgehoben und zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in der Revisionsentscheidung auf das vorzitierte Urteil der Kammer ausführt, hätten z.B. die Festrentenbeträge gekürzt oder - auf geringerer Höhe - die erdienten, wenn auch noch nicht unverfallbaren Anwartschaftsteile ebenso aufrechterhalten werden können wie die unverfallbaren - Urteil vom 26.04.1988, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, unter IV der Gründe; ähnlich BAG, Beschluss vom 13.02.1990, DB 1990, 1238 unter B II 1 der Gründe -.

    Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt - vgl. Urteil vom 03.08.1982, AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, unter 4 der Gründe sowie Urteile vom 26.04.1988, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972, Altersversorgung, unter II 5 der Gründe und AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, unter IV der Gründe -.

    Derartige Klauseln enthalten lediglich einen Hinweis auf die Kürzungs- und Widerrufsmöglichkeiten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - st. Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 26.04.1988, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage -.

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Durch Urteil vom 26. April 1988 (-3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) hat der Senat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Über die Wirksamkeit des Widerrufs vom 10. Dezember 1980 hat der Senat bereits durch das Urteil vom 26. April 1988 (-3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) entschieden.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 26. April 1988 (-3 AZR 277/87 -, aaO) ebenfalls in Bezug auf die hier umstrittene Versorgungsordnung schon entschieden (zu II der Gründe).

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 743/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Er wirkt deshalb nur deklaratorisch und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht (8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 157 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 15, zu III 1 a der Gründe; 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167, zu II a der Gründe; 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - BAGE 106, 327, zu B II 3 c der Gründe), das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte.
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Durch Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) hat der Senat das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur weiteren Aufklärung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Über die Wirksamkeit des Widerrufs vom 10. Dezember 1980 hat der Senat bereits durch das Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167 [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage) entschieden.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 26. April 1988 (- 3 AZR 277/87 -, aaO) ebenfalls in Bezug auf die hier umstrittene Versorgungsordnung schon entschieden (zu II der Gründe).

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90

    Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90

    Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer

  • LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 1215/88

    Betriebliche Altersversorgung; Teil-Widerruf einer Versorgungszusage;

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

  • LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03

    Widerruf betrieblicher Alterversorgung

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 22 U 237/98
  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • LAG Hessen, 04.03.2009 - 8 Sa 968/08

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Gesamtzusage - Kein

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 211/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 4373/07

    Entstehung des Auflösungsverlusts - Vermögenslosigkeit - Pensionsrückstellungen

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 190/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 212/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 547/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 118/07

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 705/93

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz für dynamisierte Rente

  • LAG Köln, 14.06.2007 - 10 Sa 766/06

    Altersversorgung; Altersgrenze bei Frauen; Besitzstand

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 899/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 901/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 607/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 (4) Sa 393/98

    Widerruf eines Versorgungversprechens wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage;

  • LAG Köln, 25.08.1998 - 13 Sa 194/98

    GeSchäftsgrundlage, Aufhebungsvertrag, Widerruf, wirtschaftliche Notlage,

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 601/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

  • LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00

    Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber

  • LAG Köln, 01.10.1999 - 12 Sa 676/99

    Bemessung der Höhe betrieblicher Altersversorgung; Auslegung eines

  • LAG Hamm, 10.08.1999 - 6 Sa 2073/98

    Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Teilwiderruf der

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.04.2002 - 18 Ca 9944/01

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Altersrente aus

  • LAG Köln, 13.12.1999 - 4 Sa 528/99

    Wirksamkeit des Widerrufs einer Versorgungszusage; Höhe eines vom Arbeitgeber

  • ArbG Köln, 17.04.2008 - 17 Ca 8995/07

    Ist die Wartezeit noch nicht erfüllt besteht kein Anspruch auf Auskunfterteilung

  • LAG Hamm, 01.03.2002 - 10 TaBV 23/01

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche

  • LAG Hessen, 27.02.2002 - 8 Sa 718/01

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösende Betriebsvereinbarung; Eingriff in

  • LAG Köln, 23.11.1999 - 13 Sa 842/99

    Auslegung eines Aufhebungsvertrag mit hypothetischer Anwartschaftsberechnung

  • LAG Köln, 22.10.1999 - 4 Sa 332/99

    Bestimmung der Höhe des Ruhegeldes; Versorgungszusagen in Verbindung mit einem

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