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   BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85   

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BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85 (https://dejure.org/1988,449)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1988 - 8 AZR 721/85 (https://dejure.org/1988,449)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 (https://dejure.org/1988,449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen Arbeitgeber während einer Inhaftierung in der DDR - Anspruch eines Arbeitnehmers auf den Ersatz von Schäden durch Arbeitgeberverschulden - Risikotragung der Strafverfolgung wegen Verkehrsdelikten ...

  • Techniker Krankenkasse

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 203
  • NJW 1989, 316
  • MDR 1989, 185
  • NZA 1989, 54
  • VersR 1988, 1306
  • VersR 1989, 722
  • BB 1988, 1671
  • BB 1988, 2391
  • BB 1989, 148
  • DB 1988, 1756
  • DB 1988, 2516
  • JR 1989, 308
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Daß zu den zu ersetzenden Vermögensnachteilen nicht nur Sachschäden gehören (vgl. dazu BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), sondern auch sonstige Vermögensschäden, hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 - (BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) angenommen.

    Gegenüber der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ist in entsprechender Anwendung des § 254 BGB das Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wobei die Zurechnung unter Anwendung der Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu erfolgen hat (BAGE 33, 108, 112 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Bei Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein mitwirkendes Verschulden des Arbeitnehmers den Ersatzanspruch mindert oder ausschließt, sind die Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich entsprechend anzuwenden (vgl. Urteil des Senats vom 24.11.1987 -8 AZR 524/82 -).

    Dies bedeutet, daß der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muß, bei normaler Schuld des Arbeitnehmers grundsätzlich der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muß und bei grob fahrlässiger Schadensmitverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ganz entfällt (Urteil des Senats vom 24. November 1987 - 8 AZR 524/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie sind in der Revisionsinstanz nur dahin nachzuprüfen, ob der Tatrichter von den richtigen rechtlichen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt hat (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1987 - 8 AZR 524/82 -, zu B II 2 der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Daß zu den zu ersetzenden Vermögensnachteilen nicht nur Sachschäden gehören (vgl. dazu BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), sondern auch sonstige Vermögensschäden, hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 - (BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) angenommen.

  • OLG Hamburg, 29.09.1982 - 5 U 1/82

    Kaution; Rechtsschutzversicherung; Untersuchungshaft; DDR; Verkehrsunfall;

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Der Schaden, den der Kläger dadurch erlitten hat, daß die Rechtsschutzversicherung wegen des Verfalls der Kaution einen Rückgriffsanspruch gegen ihn erworben hat (§ 20 Abs. 4 Satz 2 ARB; vgl. dazu OLG Hamburg NJW 1983, 184), ist insoweit dem Betätigungsbereich der Beklagten zuzurechnen, als er darauf beruht, daß die Strafverfolgung, der der Kläger sich entzogen hat, unzumutbar gewesen wäre.

    Sie wird auch durch die Praxis bestätigt (vgl. z. B. OLG Hamburg NJW 1983, 184).

  • BAG, 16.03.1967 - 2 AZR 64/66

    Untersuchungshaft - Arbeitgeberpflicht - Weiterzahlung

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 16. März 1967 (- 2 AZR 64/66 - AP Nr. 31 zu § 63 HGB) angenommen, es könne rechtsmißbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber sich gegenüber dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Lohns auf die durch die Untersuchungshaft herbeigeführte Unfähigkeit des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung berufe.
  • BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 507/69

    Haftung des Lehrlings - Allgemeine Haftungsgrundsätze - Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 18.01.1972 - 1 AZR 125/71

    Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände - Arbeitnehmer - Schadenszufügung

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 24.01.1974 - 3 AZR 488/72

    Bewerbung - Probefahrt mit Möbelwagen - Grobe Fahrlässigkeit - Schaden durch

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Der Arbeitgeber muß sich sein eigenes Verhalten entgegenhalten lassen, das dazu geführt hat, das Betriebsrisiko zu erhöhen (vgl. BAG Urteile vom 24. Januar 1974 - 3 AZR 488/72 - AP Nr. 74 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 5 der Gründe, vom 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 2 der Gründe, und vom 7. Juli 1970 - 1 AZR 507/69 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu 4 b der Gründe); diese Grundsätze gelten auch bei entsprechender Anwendung des § 254 BGB gegenüber dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Aufwendungsersatz.
  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Umstände, insbesondere subjektiver Art, die seine grobe Fahrlässigkeit ausschließen könnten, hat der Kläger, der insoweit darlegungspflichtig gewesen wäre (BAG Urteil vom 22. Februar 1972 - 1 AZR 223/71 - AP Nr. 70 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) nicht geltend gemacht.
  • BAG, 20.07.1977 - 5 AZR 325/76

    Verhinderung an der Dienstleistung - Ausbildung an einem Heim-Dialysegerät -

    Auszug aus BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85
    Das Landesarbeitsgericht ist damit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, nach der jedenfalls ein Verhinderungszeitraum von mehr als sechs Wochen in der Regel keine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit im Sinne des § 616 Abs. 1 BGB mehr ist (BAG Urteil vom 20. Juli 1977 - 5 AZR 325/76 - AP Nr. 47 zu § 616 BGB).
  • BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines (provozierten) Überfalls

  • BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76

    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem

  • BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 156/73

    Lohnfortzahlung bei Teilnahme des Arbeitnehmers an der Goldenen Hochzeit der

  • BAG, 20.03.1973 - 1 AZR 337/72

    Haftung des Arbeitnehmers - Normale Fahrlässigkeit - Grobe Fahrlässigkeit -

  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

  • OLG Karlsruhe, 23.08.1976 - 2 Ws 135/76
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 316/82

    Krankentransportflug mit einem Rettungshubschrauber der Bundeswehr im Auftrag der

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Bei normaler Schuld des Arbeitnehmers (mittlere Fahrlässigkeit) ist der Schaden grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ganz ausgeschlossen (Senat 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - BAGE 59, 203 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 7 = EzA BGB § 670 Nr. 19) .

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - BAGE 59, 203 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 7 = EzA BGB § 670 Nr. 19) .

    Zu diesen zählt, wenn der Arbeitnehmer vollen Ersatz seiner Aufwendungen verlangt, unter Berücksichtigung der Haftungsregeln für den innerbetrieblichen Schadensausgleich, dass seine Aufwendungen nur dann als in vollem Umfange erforderlich zu betrachten sind, wenn sich der Arbeitnehmer nicht schuldhaft (vgl. § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB) , sondern allenfalls leicht fahrlässig verhalten hat (vgl. Senat 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - BAGE 59, 203 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 7 = EzA BGB § 670 Nr. 19) .

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 260/94

    Erstattung von Verteidigerkosten

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60-, BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers [EzA § 670 BGB Nr. 19 - d. Red.]).

    Deshalb kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Straftat (wie Strafe, Nebenstrafe, Bewährungsauflagen, Maßregeln der Besserung und Sicherung oder Kostenlast) grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1988, a. a. O.).

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz -

    vgl. z.B. BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, juris Rn. 37; BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 -, juris Rn. 43; Krause in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, BGB, 9. Auflage 2020, § 616 Rn. 40; Grimm, in: Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 12. Auflage 2021, B. Entgeltfortzahlung, Rn. 87; Joussen, in: BeckOK, Arbeitsrecht, BGB, 62. Edition, 1. Dezember 2021, § 616 Rn. 46; Henssler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 616 Rn. 66; Oetker, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 616 Rn. 100.

    vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, juris Rn. 37; BAG, Urteile vom 20. Juli 1977 - 5 AZR 325/76 -, juris Rn. 12, und vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 -, juris Rn. 43.

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Der Beklagte hat damit die ihm als Arbeitnehmer obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt und das außer acht gelassen, was jedem einleuchtet (vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - BAGE 59, 203, 212 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu A II 2 b aa der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BAG, Urteile vom 11. Augst 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 41, und vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 -, juris, Rn. 19.

    vgl. BAG, Urteil vom 11. August 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 43; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 -, juris, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 2021- I-11 U 60/21 , u.a. -, juris, Rn. 27.

    vgl. BAG, Urteile vom 11. August 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 43, und vom 20. Juli 1977 - 5 AZR 325/76 -, juris, Rn. 12.

    vgl. BAG, Urteil vom 11. August 1988- 8 AZR 721/85 -, juris, Rn. 44.

  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig (vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1988, BAGE 59, 203, zu A II 2 b aa der Gründe).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Vielmehr ist die Frage, ob es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelt, nach der ganz überwiegenden Ansicht nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (vgl. BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43; BAG, Urteil vom 13. November 1969 - 4 AZR 35/69 - juris Rn. 24; BAG, Beschluss vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - juris Rn. 59; BGH, Urteil vom 30. November 1978 - III ZR 43/77 - juris Rn. 37).

    Hinsichtlich von Richtwerten geht aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hervor, dass jedenfalls ein Verhinderungszeitraum von mehr als sechs Wochen in der Regel nicht mehr als verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit im Sinne des § 616 Abs. 1 BGB angesehen wird (BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43 mit Blick auf eine Arbeitsverhinderung aufgrund von mehr als sechs Wochen Untersuchungshaft bei mehrjährigem Arbeitsverhältnis; BAG, Urteil vom 20. Juli 1977 - 5 AZR 325/76 - juris Rn. 12 für eine Verhinderung von mehr als acht Wochen aufgrund einer Ausbildung zur Pflege naher Angehörigen).

    Aus der Rechtsprechung des BAG lässt sich ableiten, dass dieses wohl überwiegend auf die einzelnen Arbeitstage abstellt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - juris Rn. 22 zur Kinderbetreuung; BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 12 zur gleichen Bedeutung von Verhinderung in § 616 BGB und "versäumter Arbeitszeit"), jedoch finden sich insbesondere bei mehrwöchigen Fehlzeiten auch Urteile, die pauschal von Wochen sprechen und mithin auf Kalendertage abstellen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 11. August 1988 - 8 AZR 721/85 - juris Rn. 43 zu einer mehr als sechswöchigen Untersuchungshaft; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2015 - 10 Sa 1005/14 - juris Rn. 32 zu einem dreiwöchigen Kuraufenthalt).

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91

    Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung

    Soweit die Klägerin in ihrem Vermögen dadurch geschädigt ist, daß sie über einen gewissen Zeitraum eine höhere Haftpflichtprämie zahlen muß und insoweit einen Eigenschaden erlitten hat (vgl. dazu BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 59, 203 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), hat sie mit diesem Klagebegehren schon deshalb keinen Erfolg, weil dieses Risiko durch die von dem Beklagten an die Klägerin gezahlte Kilometerpauschale abgegolten ist.
  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, aaO; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 - 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist.
  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21

    Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 645/96

    Haftung des Prokuristen

  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

  • LAG Berlin, 29.10.1990 - 9 Sa 67/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Anwendung der Grundsätze schadensgeneigter Tätigkeit

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 28.94

    Ersatz für Schäden am dienstlich genutzten Pkw eines Polizeibeamten

  • VG Minden, 15.11.2022 - 16 K 1556/21
  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 599/92

    Anforderungen an die Haftung des Arbeitnehmers nach dem Manteltarifvertrag -

  • ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 8603/09

    Aufwednungsersatz, Schadensersatz, Ermittlungsverfahren

  • LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04

    Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung

  • LAG Düsseldorf, 04.10.1990 - 5 Sa 377/90

    Haftung des Arbeitnehmers: Freistellung - einfache Fahrlässigkeit

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 151/22

    Ersatzanspruch eines Busfahrers bei Unfallschäden am eigenen geparkten Pkw

  • BFH, 30.11.1993 - VI R 21/92

    1. Arbeitgeberersatz eines Schadens auf einer Dienstreise aufgrund

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 898/93

    Zur Haftung des Berufskraftfahrers gegenüber seinem Arbeitgeber bei Motorschaden

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

  • ArbG Iserlohn, 03.05.2022 - 2 Ca 1848/21

    Rechtswegzuständigkeit, Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG bei behördlich

  • LAG Hessen, 11.02.2000 - 2 Sa 979/98

    Haftung eines Filialleiters eines Lebensmittelhandels für abhanden gekommene

  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 250/91

    Haftung des Arbeitnehmers wegen positiver Vertragsverletzung - Anspruch eines

  • LAG Nürnberg, 22.10.1997 - 3 Sa 445/97

    Anspruch auf Schadensersatz infolge Diebstahls des Reisegepäcks aus

  • ArbG Hagen, 15.07.2003 - 5 Ca 2953/02

    Reichweite der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ersatz von Aufwendungen durch

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