Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1539
BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88 (https://dejure.org/1988,1539)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1988 - 4 AZR 350/88 (https://dejure.org/1988,1539)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 (https://dejure.org/1988,1539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer und diesbezügliche Einbeziehung in die Tarifverträge für das Baugewerbe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12.11.1960 (VerftV) § 1; RVO §§ 1227, 1228, 1229
    Sozialkassen des Baugewerbes: Beitragspflicht der Arbeitgeber auch für geringfügig Beschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 59, 346
  • NZA 1989, 144
  • BB 1988, 2392
  • DB 1989, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88
    Nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) werden damit vom persönlichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Arbeitnehmer erfaßt, die eine von der Reichsversicherungsordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter erfaßte Tätigkeit ausüben.

    Damit trägt der Senat zugleich dem Grundsatz Rechnung, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 26.09.1968 - 2 AZR 409/67

    Versicherungspflicht - Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88
    Hierzu wird die Auffassung vertreten, daß das Gesetz auch für solche Angestellte gilt, die nicht versicherungspflichtig sind (z. B. weil sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen), sofern sie nur eine der in §§ 2, 3 AVG angeführten Beschäftigungen gegen Entgelt ausüben (BAG Urteil vom 26. September 1968 - 2 AZR 409/67 - AP Nr. 1 zu § 1 AngKSchG).
  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 10/76

    Tarifverträge - Bau - Internationales Privatrecht - Jugoslawische Bauarbeiter -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88
    Bereits im Senatsurteil vom 4. Mai 1977 - 4 AZR 10/76 - (BAGE 29, 138, 146 = AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat ausgeführt, daß die Sozialkassentarifverträge auch im persönlichen Geltungsbereich nicht an die persönliche Rentenversicherungspflicht anknüpfen, sondern objektiv an die Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit.
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88
    Als persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1) haftet die Beklagte zu 2) nicht als echter Gesamtschuldner, sondern nur wie ein Gesamtschuldner (vgl. BAGE 36, 138, 186 = AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88
    Als persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1) haftet die Beklagte zu 2) nicht als echter Gesamtschuldner, sondern nur wie ein Gesamtschuldner (vgl. BAGE 36, 138, 186 = AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Der Hinweis auf die Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI bedeutet nur, dass es sich der Art nach um eine von der RVO oder dem SGB VI erfasste Tätigkeit (Beschäftigung) handeln muss (vgl BAGE 59, 346, 348 = AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 60, 183, 185 ff = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils mwN; zum Verstoß gegen Art. 119 EG-Vertrag , wenn geringfügig Beschäftigte von tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen ausgeschlossen werden vgl EuGHE I 1999, 5127).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Der Hinweis auf die Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI bedeutet nur, dass es sich der Art nach um eine von der RVO oder dem SGB VI erfasste Tätigkeit (Beschäftigung) handeln muss (vgl BAGE 59, 346, 348 = AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 60, 183, 185 ff = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils mwN; zum Verstoß gegen Art. 119 EG-Vertrag , wenn geringfügig Beschäftigte von tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen ausgeschlossen werden vgl EuGHE I 1999, 5127).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

    Arbeitgeber des Baugewerbes sind nach dem VerfTV auch für nicht versicherungspflichtige geringfügig beschäftigte Arbeiter beitragspflichtig (Bestätigung des Urteils des Senats vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 -.

    Der Senat sieht daher keinen Anlaß, seine im Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) vertretene Auffassung aufzugeben, daß die Sozialkassentarifverträge auch die geringfügig beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer erfassen.

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 198/90

    GmbH-Gesellschafter als Arbeitnehmer ihrer Gesellschaft

    Dagegen ist es unerheblich, ob im Einzelfall Versicherungspflicht besteht und entsprechende Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen sind (BAGE 59, 346, 348 [BAG 28.09.1988 - 4 AZR 350/88] und BAGE 60, 183, 186 = AP Nr. 99 und 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs des BRTV nach § 1 Abs. 3 BRTV auf gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des SGB VI sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, dient der Abgrenzung von der vom BRTV nicht erfassten Angestelltentätigkeit (vgl. BAG 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 - BAGE 59, 346; 22. Februar 1989 - 4 AZR 630/88 -).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 467/90

    Alternativer Gesellschafter als Arbeitnehmer

    Dagegen ist es unerheblich, ob im Einzelfall Versicherungspflicht besteht und entsprechende Beiträge an die jeweilige Rentenversicherung abzuführen sind (BAGE 59, 346, 348 [BAG 28.09.1988 - 4 AZR 350/88] und BAGE 60, 183, 186 = AP Nrn. 99 und 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 30.09.2009 - 18 Sa 242/09

    Einschränkung Allgemeinverbindlicherklärung für VTV-Bau - Tarifverträge der holz-

    Die nur in Bezug auf ihre Anwendung auf den Betrieb der Klägerin streitige Melde- und Beitragspflicht gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit ausüben, welche versicherungspflichtig ist ( BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 - NZA 1989, 144 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02

    Krankenversicherung

    Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits mit Urteilen vom 28.09.1988 - 4 AZR 350/88 - und vom 23.11.1988 - 4 AZR 419/88 (= AP § 1 TVG, Tarifverträge: Bau Nrn. 99 und 100) entschieden hatte, dass die entsprechende Tarifklausel nicht nur tatsächlich versicherungspflichtige, sondern alle Beschäftigungsverhältnisse gegen Entgelt erfasste, die theoretisch der Versicherungspflicht unterfallen können, und damit den Anwendungsbereich auch auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erstreckt hat, kann aus der unveränderten Praxis der Tarifvertragsparteien, diese Klausel bezüglich des persönlichen Geltungsbereichs beizubehalten, nur darauf geschlossen werden, dass auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in den TV-Mindestlohn einbezogen sein sollten.
  • LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88

    Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 630/88

    Tarifvertrag: Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte

    Auch die weiteren Ausführungen der Revision geben dem Senat keinen Anlaß, seine in den Urteilen vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 - und vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 - (beide zur Veröffentlichung vorgesehen) vertretene Auffassung aufzugeben, daß die Sozialkassentarifverträge auch die geringfügig beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer erfassen.
  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1166/88

    Ermittlung des Geltungsbereichs der Bau-Tarifverträge; Anspruch auf Einziehung

  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 468/90

    Anforderungen an einen Arbeitnehmer im Sinne der Sozialkassentarifverträge -

  • LAG Hessen, 08.12.1989 - 15 Sa 439/89

    Persönlicher Geltungsbereich der Bau-Tarifverträge; Voraussetzungen des Anspruchs

  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 466/90

    Anforderungen an einen Arbeitnehmer im Sinne der Sozialklassentarifverträge -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht