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   BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88   

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BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88 (https://dejure.org/1988,1361)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1988 - 4 AZR 419/88 (https://dejure.org/1988,1361)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 (https://dejure.org/1988,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen für die geringfügig beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer - Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes - Persönlicher Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 12.11.1960 (VerfTV) § 1; RVO §§ 1227i, 1228, 1229; GG Art. 9 und Art. 3; TVG § 5
    Sozialkassen des Baugewerbes: Beitragspflicht für geringfügig beschäftigte Arbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 183
  • NZA 1989, 307
  • BB 1989, 360
  • BB 1989, 563
  • DB 1989, 635
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstoßen die Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes - soweit sich ihr Geltungsbereich auch auf geringfügig beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer erstreckt - nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, an den die Tarifvertragsparteien grundsätzlich gebunden sind (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 -, AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung mit weiteren Nachweisen).

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO, mit weiteren Nachweisen).

    Tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse müssen unberücksichtigt geblieben sein, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) werden damit vom persönlichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge diejenigen Arbeitnehmer erfaßt, die eine von der Reichsversicherungsordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter erfaßte Tätigkeit ausüben.

    Damit trägt der Senat zugleich dem Grundsatz Rechnung, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88

    Zur Frage der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit geringfügig beschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Arbeitgeber des Baugewerbes sind nach dem VerfTV auch für nicht versicherungspflichtige geringfügig beschäftigte Arbeiter beitragspflichtig (Bestätigung des Urteils des Senats vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 -.

    Der Senat sieht daher keinen Anlaß, seine im Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 350/88 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) vertretene Auffassung aufzugeben, daß die Sozialkassentarifverträge auch die geringfügig beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer erfassen.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Entschließt er sich zur Allgemeinverbindlicherklärung, geht der Geltungsbefehl der tariflichen Normen dann auch von ihm aus (BVerfG Beschluß vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, AP Nr. 15 zu § 5 TVG).
  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Sie sind in der Bestimmung des Geltungsbereichs der Tarifverträge im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei (vgl. BAGE 48, 307, 310 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT sowie BAG Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, AP Nr. 5 zu § 3 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse müssen unberücksichtigt geblieben sein, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG Urteil vom 6. Februar 1985, aaO; BAGE 38, 118, 129 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Sie sind in der Bestimmung des Geltungsbereichs der Tarifverträge im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit frei (vgl. BAGE 48, 307, 310 = AP Nr. 4 zu § 3 BAT sowie BAG Urteil vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, AP Nr. 5 zu § 3 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1968 - 2 AZR 409/67

    Versicherungspflicht - Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Hierzu wird die Auffassung vertreten, daß das Gesetz auch für solche Angestellte gilt, die nicht versicherungspflichtig sind (z. B. weil sie Altersruhegeld aus der Rentenversicherung beziehen), sofern sie nur eine der in §§ 2, 3 AVG angeführten Beschäftigungen gegen Entgelt ausüben (BAG Urteil vom 26. September 1968 - 2 AZR 409/67 - AP Nr. 1 zu § 1 AngKSchG).
  • BAG, 04.05.1977 - 4 AZR 10/76

    Tarifverträge - Bau - Internationales Privatrecht - Jugoslawische Bauarbeiter -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88
    Damit bestätigt der Senat auch seine noch frühere entsprechende Rechtsprechung (BAGE 29, 138, 146 = AP Nr. 30 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Der Hinweis auf die Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI bedeutet nur, dass es sich der Art nach um eine von der RVO oder dem SGB VI erfasste Tätigkeit (Beschäftigung) handeln muss (vgl BAGE 59, 346, 348 = AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 60, 183, 185 ff = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils mwN; zum Verstoß gegen Art. 119 EG-Vertrag , wenn geringfügig Beschäftigte von tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen ausgeschlossen werden vgl EuGHE I 1999, 5127).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Da die gemeinsame Einrichtung aufgrund eines Tarifvertrags errichtet wird, ist ihre Einrichtung und Ausgestaltung letztlich auch Ausdruck der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 - NZA 1989, 307; Cornils in BeckOK GG Stand: 01.03.2015 Art. 9 Rn. 60).
  • LAG Köln, 18.03.2016 - 9 Sa 392/15

    Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden lässt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BAG, Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 -, BAGE 60, 183-191, Rn. 25).

    Die Tarifautonomie würde ausgehöhlt und entwertet, wenn sich die Tarifvertragsparteien an Regelungen in anderen Branchen orientieren müssten (BAG, Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 -, BAGE 60, 183-191, Rn. 28).

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