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   BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88   

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BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 (https://dejure.org/1989,1135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ordnungsgemäße Klageerhebung - Schriftlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 201
  • NJW 1989, 1822
  • MDR 1989, 851
  • NZA 1989, 525
  • BB 1989, 1128
  • DB 1989, 1144
  • JR 1989, 396
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (31)

  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Entgegen dem Wortlaut haben die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur auch im Zivilprozeß seit jeher die eigenhändige Unterschrift des Anwalts für die Rechtsmitteleinlegung und Begründung als zwingend angesehen (RGZ 151, 82, 84, 85; BGHZ 65, 46, 47; BGHZ 92, 251, 254 [BGH 04.10.1984 - VII ZR 342/83]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 129 Anm. 1 B; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 129 Rz 8; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 129 Anm. A II a; andere Meinung: Kunz-Schmidt, NJW 1987, 1296, 1301, die eine gesetzliche Klarstellung für erforderlich hält).

    In dem grundlegenden Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Reichsgerichts vom 15. Mai 1936 (RGZ 151, 82) ist das "Muß-Erfordernis" zum einen damit begründet worden, aus der Begründung des amtlichen Entwurfs der ZPO von 1874 ergebe sich, daß die Anwaltsunterschrift eine "essentielle" Selbstverständlichkeit sei, vor allem müsse der zwingende Charakter der Norm aber aus dem Sinn und Zweck der Unterschrift abgeleitet werden.

    Der Große Zivilsenat des Reichsgerichts hat nicht nur die "gewohnheitsrechtliche Anerkennung von telegrafischen Rechtsmitteleinlegungen" (RGZ 139, 45, 47) bestätigt, sondern auch - den Urteilen des Reichsarbeitsgerichts vom 23. Februar 1929 (RAGE 3, 252) und des Reichsgerichts vom 28. November 1932 (RGZ 139, 45) folgend - es genügen lassen, daß das für das Gericht maßgebliche Ankunftstelegramm selbst dann der gesetzlichen Form entspricht, wenn es lediglich fernmündlich aufgegeben worden ist, so daß für das sogenannte Aufgabetelegramm keine handschriftlich unterschriebene Vorlage existiert (RGZ 151, 82, 86).

    Von daher gelte eine "durch die Eigenart des telegrafischen Verkehrs bedingte Ausnahme" von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift (RGZ 151, 82, 86).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 86/83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

    Der Rechtsmittelführer muß das, was technisch möglich ist, leisten, um die Anforderung der eigenhändigen Unterschrift zu erfüllen (BAGE 50, 348, 354).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat die von der Rechtsprechung vorgenommene Umwandlung der "Soll-Vorschrift" in eine "Muß-Vorschrift" als aus der Natur der Sache gegeben und vom Gesetz vorausgesetzt bestätigt (Beschluß vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - in BGHZ 75, 340, 343) [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78].

    Unter Hinweis auf diese Entwicklung der Rechtsprechung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes es zugelassen, daß für die Revisionsbegründung einer Behörde die Unterschrift des Verfassers in Maschinenschrift wiedergegeben wird, wenn zugleich ein Beglaubigungsvermerk beigefügt ist (GmS OGB Beschluß vom 30. April 1979, BGHZ 75, 340, 350 f.) [BGH 30.04.1979 - GmS-OGB - 1/78].

  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

  • BSG, 28.06.1985 - 7 BAr 36/85

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Übermittlung durch Telebrief -

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Da durch diese Weiterentwicklung der fernmeldetechnischen Übertragungsmöglichkeiten die gesamte Urschrift einschließlich der handschriftlich vollzogenen Unterschrift durch das Empfangsgerät reproduziert wird, hat die Rechtsprechung folgerichtig für die Formwahrung die Wiedergabe der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts verlangt (BAGE 53, 105, 107; BAGE 50, 348, 355; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985, aaO).

  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Von dieser Rechtsfortbildung sind nach Gründung der Bundesrepublik der BGH und alle anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes einschließlich des Bundesverfassungsgerichts bei der Lösung der durch die sich fortentwickelnde Nachrichtentechnik neu entstehenden Fragen ausgegangen (vgl. die Nachweise bei BGHSt 31, 7, 8 und BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; zustimmend Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 129 Rz 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 129 Anm. 1 C D; kritisch allein: Wieczorek, aaO, § 129 Anm. A II a 4).

    a) Die Rechtsprechung ist seit mehr als 50 Jahren bestrebt, den Rechtsuchenden die Wahrung ihrer Rechte zu erleichtern und ihnen bei drohendem Ablauf der Rechtsmittelfrist durch die im Unterschied zum Briefverkehr schnelleren fernmeldetechnischen Übertragungswege die Einhaltung der Frist bzw. deren volle Ausschöpfung zu ermöglichen (BGHSt 31, 7, 9; BGHZ 24, 297, 301).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Von dieser Rechtsfortbildung sind nach Gründung der Bundesrepublik der BGH und alle anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes einschließlich des Bundesverfassungsgerichts bei der Lösung der durch die sich fortentwickelnde Nachrichtentechnik neu entstehenden Fragen ausgegangen (vgl. die Nachweise bei BGHSt 31, 7, 8 und BVerfGE 74, 228, 235 [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; zustimmend Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 129 Rz 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 129 Anm. 1 C D; kritisch allein: Wieczorek, aaO, § 129 Anm. A II a 4).

    Dieses Bestreben ist auch verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt des gleichen Zugangs zu den Gerichten geboten; denn der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung müssen auf den jeweiligen Stand der Nachrichtenübertragungstechnik Rücksicht nehmen (BVerfGE 74, 228, 234) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85].

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86

    Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Die Anwendung dieser Grundsätze blieb nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf deren Begründung (BGH Beschluß vom 25. März 1986 - IX ZB 15/86 - NJW 1986, 1759, 1760).

    Durch die Empfängerkennung stellt - ebenso wie beim Fernschreiber - der Absender einer Telekopie bewußt die Verbindung zum Empfänger her (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1986, NJW 1986, 1759, 1760).

  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Für die neu entwickelten technischen Übertragungssysteme des Fernkopierens einer Vorlage über das öffentliche Fernsprechnetz direkt an das Rechtsmittelgericht als Empfänger (Telefax-Dienst) oder - bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts - an die nächstgelegene Postanstalt, die dann per Eilboten die Telekopie noch am gleichen Tag überbringt (Telebrief), hat die Rechtsprechung ebenfalls die Eignung zur Erfüllung der prozessualen Formvorschrift bejaht (BAGE 53, 105 = AP Nr. 12 zu § 72 ArbGG 1979; 50, 348 = AP Nr. 2 zu § 94 ArbGG 1979; 43, 46 = AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG; BGHZ 87, 63; BGHZ 79, 314 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BSG Beschluß vom 28. Juni 1985 - 7 BAr 36/85 - AP Nr. 1 zu § 160 a SGG; BFHE 136, 38).

    Bei fehlendem Empfangsgerät des Gerichts dürfe kein privater Empfänger als Bote zwischengeschaltet werden, da so nicht mit der erforderlichen Gewißheit angenommen werden könne, daß die Weiterleitung an das Gericht dem Willen des Urhebers entspreche (BGHZ 79, 314, 318) [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80].

  • RG, 28.11.1932 - IVb 4/32

    Ist die telegraphische Einlegung eines Rechtsmittels zulässig, wenn der

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88
    Der Große Zivilsenat des Reichsgerichts hat nicht nur die "gewohnheitsrechtliche Anerkennung von telegrafischen Rechtsmitteleinlegungen" (RGZ 139, 45, 47) bestätigt, sondern auch - den Urteilen des Reichsarbeitsgerichts vom 23. Februar 1929 (RAGE 3, 252) und des Reichsgerichts vom 28. November 1932 (RGZ 139, 45) folgend - es genügen lassen, daß das für das Gericht maßgebliche Ankunftstelegramm selbst dann der gesetzlichen Form entspricht, wenn es lediglich fernmündlich aufgegeben worden ist, so daß für das sogenannte Aufgabetelegramm keine handschriftlich unterschriebene Vorlage existiert (RGZ 151, 82, 86).

    Zur Begründung hat der Große Senat darauf hingewiesen, daß "man unter den heutigen Verhältnissen ... die Abgabe prozessualer Erklärungen (durch Telegramm) nicht mehr ausschließen kann"; denn "ein solcher Schritt würde vom Verkehr nicht verstanden, sondern mit Recht als Rückschritt empfunden werden" (RGZ 139, 45, 47).

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

  • BAG, 25.10.1979 - 5 AZB 43/79

    Sofortige Beschwerde - Beschlüsse des Berufungsgerichts - Verwerfungsbeschlüsse -

  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

  • BGH, 27.04.1978 - X ZB 3/78

    Zeitplaner

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer

  • BGH, 15.04.1975 - IX ZB 30/74

    Fernschriftliche Berufung

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56

    Bürgschaftserklärung durch Telegramm

  • BAG, 26.01.1976 - 2 AZR 506/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgemäßheit der Klageschrift

  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 3/87

    Grundsatz des fairen Verfahrens im Verfahren vor den Patentgerichten; Eingang

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

  • BFH, 24.07.1973 - IV R 204/69

    Telegraphische Klageerhebung - Juristische Person - Angabe des Firmennamens -

  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 138.55
  • BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60

    Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch

  • BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66

    Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren -

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Damit sind die Anforderungen erfüllt, die das Bundesarbeitsgerichts an die Einhaltung der Schriftform (§ 130 Nr. 6 ZPO) für durch Telekopie übermittelte Rechtsmittelschriften aufstellt (vgl. BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - BAGE 61, 201 = AP Nr. 10 zu § 130 ZPO; BAG Urteil vom 27. März 1996 - 5 AZR 576/94 - AP Nr. 67 zu § 518 ZPO; Düwell, NZA 1999, 291 ff., m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - 14 A 2435/14

    Wahrung der Schriftform durch ein unterschriebenes, eingescanntes und per E-Mail

    vgl. BAG, Beschluss vom 14.3.1989 - 1 AZB 26/88 -, BAGE 61, 201.
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform;

    Ein per Telefax übermittelter Schriftsatz kann zulässigerweise als Computerfax mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten versandt werden (GmS-OGB BGHZ 144, 160 ), und der Versand kann von jedem beliebigen Telefonanschluss erfolgen (BAG, Beschl. v. 14.3.1989 - 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822 ); zudem soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie unabhängig davon ausreichen, ob das Telefax bei Gericht unmittelbar eingeht oder diesem durch einen Boten überbracht wird (BT-Drucks. 14/4987, S. 24).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    Ebenso entspricht nach Bundesarbeitsgericht (NJW 1989, 1822 ) eine durch Telekopie dem Berufungsgericht rechtzeitig vom Postamt am Sitz des Berufungsgerichts übermittelte Berufungsbegründung auch dann dem Formerfordernis des § 130 Nr. 6 ZPO , wenn die Fernkopie nicht von einem Fernkopiereranschluß der Deutschen Bundespost oder des Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers abgesendet worden ist, sondern von dem Privatanschluß eines Dritten (a. A. noch die Vorinstanz - LAG Hamm NJW 1988, 3286).
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch per Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt und/oder begründet werden können (vgl. BVerfG NJW 1987, 2067; BGH NJW 1982, 1470; BGH NJW 1983, 1498; BGH NJW 1989, 589; BGH NJW 1990, 187; BGH NJW 1990, 188; BGH NJW 1990, 990; BAG NJW 1984, 199 f.; BAG NJW 1987, 341 f.; BAG NJW 1989, 1822 f.; BFH NJW 1982, 1520; BSG NJW 1986, 1778; BVerwG NJW 1989, 2641; Senat, NJW-RR 1990, 894, 895; OLG Hamburg, NJW 1989, 3167), obwohl sonst grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung dre Rechtsmittelschrift oder -begründung für erforderlich erachtet wird.

    Gegen die Zulässigkeit der Verwendung eines Telefax als Beweismittel im Urkundenprozeß spricht auch nicht die von der Beklagten befürchtete Möglichkeit von Manipulationen (vgl. hierzu auch BAG NJW 1989, 1822, 1823; Wolf, NJW 1989, 2592, 2593), zumal die Möglichkeit von Fälschungen oder Verfälschungen auch bei sonstigen Urkunden nicht ausgeschlossen ist.

  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

    Die Einlegung der Berufung durch Telekopie ist zulässig (vgl. u.a. BAG, NJW 1989, 1822 ; BGH 1987, 63; Zöller/Schneider Zivilprozessordnung ( ZPO ), 18. Aufl., § 518 Rdn. 18).

    Entscheidend ist, dass der Urheber der prozessualen Erklärung hinreichend gekennzeichnet und zur Abgabe der Erklärung befugt ist (vgl. BAG, NJW 1989, 1822 ).

  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Daran ist das Bundesarbeitsgericht gebunden (z. B. BAG Beschluß vom 14. März 1989 - 1 AZB 26/88 - AP Nr. 10 zu § 130 ZPO, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

    Der Senat folgt damit der Auffassung des BAG, das eine Berufungsbegründung als formwirksam angesehen hat, die vom privaten Telefax-Anschluß des Berufungsklägers über das öffentliche Telefonnetz an ein Postamt der Deutschen Bundespost abgesendet und anschließend im Rahmen des Telebrief-Dienstes dem Gericht übermittelt worden war (vgl. BAG-Beschluß vom 14. März 1989 1 AZB 26/88, NJW 1989, 1822).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 9/08

    Fristwahrung durch Übermittlung der Berufungsbegründung als PDF-Dokument per

  • BAG, 13.10.1992 - 6 AZR 230/92

    Rechtsmittel der Sprungrevision im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Zulässigkeit

  • BAG, 31.05.1989 - 2 AZR 548/88

    Anforderungen an den Widerruf eines Prozessvergleiches - Auswirkung eines

  • BAG, 05.07.1990 - 8 AZB 16/89

    Revisionsbeschwerde - Telekopie

  • BFH, 25.04.1990 - I R 59/89

    Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Revisionsschrift mit Telefax - Anforderungen

  • BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 122.90

    Anforderungen an die Einreichung einer Beschwerdeschrift - Zulässigkeit und

  • VG Arnsberg, 28.10.2014 - 9 K 3637/12

    Verlust des Anspruchs auf Wiederholung oder Neubewertung einer Dissertation nach

  • LAG Bremen, 26.01.1990 - 4 Sa 147/89

    Rückgruppierung eines Mechanikers der Schule Technische Truppe; Zulässigkeit der

  • OLG Hamburg, 28.09.1989 - 1 Ss 132/89

    Übermittlung der Revisionsbegründung über ein Telefaxgerät der Justizbehörde

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1989 - 2 Ss 480/88
  • KG, 05.03.1993 - 3 UF 7296/92

    Wahrung der Berufungsfrist durch Eingang der Berufungsschrift per Fax gegen ein

  • LAG Nürnberg, 15.01.1990 - 7 Sa 96/89

    Dissens; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Tarifvertrag; Redakteur; Reisetag;

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