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   BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87   

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BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87 (https://dejure.org/1989,812)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 7 ABR 78/87 (https://dejure.org/1989,812)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 (https://dejure.org/1989,812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Übernahme der Kosten eines Rechtsanwalts für ein Verfahren vor der Einigungsstelle - Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats im Einigungsstellenverfahren - Zulässigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG §§ 40, 76
    Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der Einigungsstelle einen Rechtsanwalt zu beauftragen; gerechtfertigte Höhe der Honorarzusage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 40 Abs. 1, 76, 80 Abs. 3 Satz 1, 87 Abs. 1 Nr. 2, 112 Abs. 3; BRAGO §§ 10 Abs. 1, 8 Abs. 2, 3, 65 Abs. 1 Nr. 4
    Einigungsstelle: Erforderlichkeit der Vertretung des Betriebsrats durch einen Rechtsanwalt - Höhe des Honoraranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 139
  • NJW 1990, 404
  • MDR 1990, 185
  • NZA 1990, 107
  • BB 1989, 2256
  • BB 1990, 138
  • DB 1989, 2436
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 22.12.1987 - 5 TaBV 20/87
    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87
    Das Verfahren endete am 19. August 1986 mit einem Spruch der Einigungsstelle, der danach vom Betriebsrat einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt wurde (Arbeitsgericht Bad Hersfeld - 1 BV 8/86 - Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main - 5 TaBV 20/87 -).
  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 24/78

    Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87
    Für die Frage der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats vor der Einigungsstelle ist es rechtlich unbeachtlich, ob der Vorsitzende der Einigungsstelle die schriftliche Vorbereitung und die Darlegung der Standpunkte der Beteiligten vor der Einigungsstelle verlangt hat (Aufgabe von BAG Beschluß vom 5. November 1981, BAGE 36, 315 = AP Nr. 9 zu § 76 BetrVG 1972).
  • ArbG Wetzlar, 24.07.1986 - 1 BV 5/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Einweisung von kaufmännischen

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87
    Nach dem Scheitern der Verhandlungen bestellte das Arbeitsgericht B mit Beschluß vom 29. April 1986 (- 1 BV 5/86 -) einen Einigungsstellenvorsitzenden und setzte die Zahl der Beisitzer auf jeweils zwei fest.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22; 29. Juli 2009 - 7   ABR 95/07 - Rn. 16 ff. mwN) oder in einem Einigungsstellenverfahren (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - zu B II 1 der Gründe; 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139) der Betriebsrat zur Durchsetzung oder Ausübung eines von ihm in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechts für erforderlich halten durfte.

    Etwaige Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (vgl. BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 62, 139) rechtfertigen in der Regel nicht die Erteilung einer Honorarzusage, die zu höheren als den gesetzlichen Gebühren führt.

    Im Übrigen hat der Senat als Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung nur die Streitwertvereinbarung sowie die Zusage der einem betriebsfremden Beisitzer einer Einigungsstelle zu zahlenden Vergütung, nicht aber die Zusage eines Stundenhonorars in Betracht gezogen (BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - aaO) .

    Dabei handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. BAG 20. Juli 2005 - 1 ABR 23/03 (A) - zu 1 der Gründe; 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 62, 139) .

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Dem steht auch der Beschluß des Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139 nicht entgegen.

    Allerdings hat der Senat in jener Entscheidung ausgeführt, "der in § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO enthaltene Regelstreitwert" werde "in der Regel nicht dem Arbeitsaufwand gerecht, den ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsrats vor der Einigungsstelle erbringen muß"; bei einem nicht bezifferbaren Gegenstandswert sei daher der Betriebsrat "berechtigt, unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Arbeitsaufwands sowie des Schwierigkeitsgrads der anstehenden Regelungsmaterie im Rahmen billigen Ermessens eine Streitwertvereinbarung mit seinem Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle zu treffen" oder "die Zahlung eines Honorars in Höhe der einem betriebsfremden Beisitzer zu zahlenden Vergütung (zu) vereinbaren" (BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 -BAGE 62, 139 zu II 2 b) der Gründe).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 21. Juni 1989 (BAGE 62, 139 = AP Nr. 34 zu § 76 BetrVG 1972 mit Anm. Berger-Delhey = SAE 1990, 105 ff. mit Anm. Eich) erkannt, daß sich im Rahmen des Erforderlichen der Betriebsrat eines Rechtsanwaltes als sachkundigen Verfahrensbevollmächtigten in einem Verfahren vor einer Einigungsstelle bedienen darf und der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat.
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Ist dies aber der Fall, dann muß zugleich auch davon ausgegangen werden, daß dem Personalrat für den Auftrag an den Rechtsanwalt zur Durchführung des Verfahrens eine hierauf beschränkte Teilrechtsfähigkeit zusteht (vgl. Dietz/Richardi, Bundespersonalvertretungsgesetz, 2. Aufl., § 44 Rdnr. 27; wohl auch, und zwar weitergehend auch für das Verfahren vor der Einigungsstelle: BAGE 62, 139 ; a.M. Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 44 Rz 61; vgl. zur Teilrechtsfähigkeit allgemein: Fabricius, Relativität der Rechtsfähigkeit, 1963; Staudinger-Coing, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu § 1 Rdnrn. 3 u. 4; Palandt-Heinrichs, BGB, 51. Aufl., Überbl. vor § 1 Rdnrn. 1 u. 4; zur Teilrechtsfähigkeit des Betriebsrats: Fabricius, a.a.O., S. 216 ff.; Jahnke, Zwangsvollstreckung in der Betriebsverfassung, 1977, S. 52 ff.; Grunsky, ArbGG, 6, Aufl., § 85 Rdnr. 3 m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Zu diesen Geschäftsführungskosten gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einhelliger Meinung in der Literatur nicht nur diejenigen Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts bei der gerichtlichen Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte oder Rechtsverhältnisse entstanden sind (BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978, BAGE 31, 93 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972), sondern auch solche, die durch die Hinzuziehung eines Anwalts als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsrats vor einer Einigungsstelle entstehen (BAG Beschluß vom 21. Juni 1989, BAGE 62, 139, 147 = AP Nr. 34 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Auflage, § 40 Rz 14, 28; Wiese, GK-BetrVG, 5. Auflage, § 40 Rz 52 f., 65; Kreutz, GK-BetrVG, 5. Auflage, § 76 a Rz 14; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Auflage, § 40 Rz 48, § 76 a Rz 12; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Auflage, § 40 Rz 14, m.a.A. für das Einigungsstellenverfahren vgl. § 76 a Rz 9).

    Die Hinzuziehung eines Anwalts als Vertreter des Betriebsrats vor einer Einigungsstelle kann daher geboten sein, wenn der Regelungsgegenstand des Einigungsstellenverfahrens schwierige Rechtsfragen aufwirft, die zwischen den Betriebsparteien umstritten sind und kein Betriebsratsmitglied über den zur sachgerechten Interessenwahrnehmung notwendigen juristischen Sachverstand verfügt (BAG Beschluß vom 21. Juni 1989, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    Neben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - seien die Entscheidungen vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - und vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - von Bedeutung, auf die die erstgenannte Entscheidung Bezug nehme.

    (bb) Soweit der Beteiligte zu 1. auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - und vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - verweist, vermögen diese nichts daran zu ändern, dass zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung durch die Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - höchstrichterlich geklärt war, dass eine Hinzuziehung als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG nicht in Betracht kommt, wenn es um die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in einer konkreten Angelegenheit geht.

  • LAG Niedersachsen, 14.10.2014 - 11 TaBV 51/14

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats;

    In der Begründung der Entscheidung vom 21.06.1989 (7 ABR 78/87) habe es jedoch ausgeführt, dass Maßstäbe zur wertmäßigen Konkretisierung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit vor der Einigungsstelle in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte nicht enthalten sei.

    Auf diesen Gesichtspunkt hat bereits das Bundesarbeitsgericht mit Entscheidung vom 21.06.1989 hingewiesen (7 ABR 78/87, AP Nr. 34 zu § 76 BetrVG 1972: Verfahrensbevollmächtigter in der Einigungsstelle).

  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    Zwar können sich die Beteiligten im Verfahren vor der Einigungsstelle durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (vgl. BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 62, 139; siehe auch BAG 5. November 1981 - 6 ABR 24/78 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 36, 315) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2014 - 4 TaBV 30/13

    Honorarvereinbarung, Formvorschriften, Textform, Rechtsanwalt,

    Zur Begründung wird insoweit verwiesen auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 21. Juni 1989 (7 ABR 78/87, zitiert nach juris, Rn. 50).

    Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 21. Juni 1989 (7 ABR 78/87, zitiert nach juris Rn. 51) sind daher nicht mehr einschlägig.

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 TaBV 36/06

    Beratertätigkeit

    Ebensowie die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Einigungsstelle (s. BAG vom 21.6.1989 - 7 ABR 78/87 - NZA 90/107) wird auch die Beratertätigkeit eines Rechtsanwalts mit den Gebührentatbeständen des RVG in der Regel nicht angemessen honoriert.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 TaBV 865/19

    Erforderlichkeit einer umfassenden Betriebsratsschulung zum betrieblichen

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 2 TaBV 16/94

    Interessenausgleich; Sozialplan; Betriebsrat; Freistellung; Betrieb; Stillegung;

  • LAG Niedersachsen, 25.07.2017 - 11 TaBV 34/17

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats;

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 1 TaBV 43/97

    Betriebsrat: Erstattung höherer als die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19

    Verzugszinsen - Durchsetzung eines Freistellungsanspruchs - Betriebsrat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2017 - 4 TaBV 23/17

    Besetzung einer betrieblichen Einigungsstelle

  • LAG Hessen, 31.05.1990 - 12 TaBV 26/90

    Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 12.12

    Kostenübernahme; Rechtsanwalt; Feststellungsantrag; Abweichung vom - im Tenor;

  • LAG Hessen, 17.06.1993 - 12 TaBV 197/92

    Betriebsrat: Rechtsanwalt als Berater

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