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   BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88   

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BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88 (https://dejure.org/1989,817)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1989 - 1 ABR 33/88 (https://dejure.org/1989,817)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 (https://dejure.org/1989,817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von Arbeitnehmern in eine andere Schicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 99 Abs. 1; ZPO § 253
    Mitbestimmungsrecht bei Umsetzung von Arbeitnehmern in eine andere Schicht aus betrieblichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 202
  • NZA 1990, 35
  • VersR 1989, 1219
  • BB 1989, 2118
  • DB 1989, 2386
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Deshalb fehlt in einem solchen Falle auch für einen positiven Feststellungsantrag des Betriebsrats das Rechtsschutzinteresse (Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 1 der Gründe und vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B I 1 b der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung eines Schichtwechsels hat in erster Linie die gemeinsame Regelung der Frage zum Inhalt, wie bei aus bestimmten Anlässen erforderlich werdendem Schichtwechsel zu verfahren ist; eine solche Regelung kann auch zum Inhalt haben, daß der Arbeitgeber bestimmte Schichtwechsel unter im einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall anordnen darf (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Senats zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in den Beschlüssen vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) und vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Deshalb fehlt in einem solchen Falle auch für einen positiven Feststellungsantrag des Betriebsrats das Rechtsschutzinteresse (Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979, zu B III 1 der Gründe und vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B I 1 b der Gründe).

    Wie bei § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG wird dieser kollektive Tatbestand dadurch ausgewiesen, daß sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (zuletzt Beschluß des Senats vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Es umfasse auch den Schicht- oder Dienstplan selbst (ebenso BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit für den Rufbereitschaftsplan).

    Auch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG setzt einen kollektiven Tatbestand voraus (BAGE 41, 200, 209 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 1987 (BAGE 56, 197 = AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) für Anträge des Arbeitgebers auf Feststellung, daß dem Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit kein Mitbestimmungsrecht zusteht, ausgesprochen, für einen solchen Antrag fehle in aller Regel das Rechtsschutzinteresse, wenn die Angelegenheit durch einen Spruch der Einigungsstelle geregelt worden sei und dieser Spruch in seiner Wirksamkeit nicht umstritten sei und im Betrieb angewandt werde.
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Damit unterliegt auch die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail der Mitbestimmung bis hin zu Fragen, in wieviel Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind (LAG Hamm vom 2. Juni 1978 - 3 TaBV 23/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 5; für die Anzahl der Rolliergruppen und die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Rolliergruppe bei der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche in einem Betrieb, der an allen sechs Werktagen geöffnet ist, vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 und - 1 ABR 67/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 02.06.1978 - 3 TaBV 23/78
    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Damit unterliegt auch die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail der Mitbestimmung bis hin zu Fragen, in wieviel Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind (LAG Hamm vom 2. Juni 1978 - 3 TaBV 23/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 5; für die Anzahl der Rolliergruppen und die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Rolliergruppe bei der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche in einem Betrieb, der an allen sechs Werktagen geöffnet ist, vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 und - 1 ABR 67/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 67/87

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Damit unterliegt auch die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail der Mitbestimmung bis hin zu Fragen, in wieviel Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind (LAG Hamm vom 2. Juni 1978 - 3 TaBV 23/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 5; für die Anzahl der Rolliergruppen und die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Rolliergruppe bei der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche in einem Betrieb, der an allen sechs Werktagen geöffnet ist, vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 und - 1 ABR 67/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 16/87

    Zulässigkeit des Antrages des Betriebsrates vor Gericht auf Unterlassung von

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung eines Schichtwechsels hat in erster Linie die gemeinsame Regelung der Frage zum Inhalt, wie bei aus bestimmten Anlässen erforderlich werdendem Schichtwechsel zu verfahren ist; eine solche Regelung kann auch zum Inhalt haben, daß der Arbeitgeber bestimmte Schichtwechsel unter im einzelnen geregelten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall anordnen darf (vgl. die entsprechenden Ausführungen des Senats zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in den Beschlüssen vom 12. Januar 1988 (- 1 ABR 54/86 - AP Nr. 8 zu § 81 ArbGG 1979) und vom 22. November 1988 (- 1 ABR 16/87 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Der Senat hat im Beschluß vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterfalle nicht nur die Frage, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll und wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen.
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Gegenstand eines Feststellungsantrags nach § 256 Abs. 1 ZPO nur das "Bestehen oder Nichtbestehen eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten" sein (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160, 163 ff. [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84

    Zuordnung von Kleinbetrieben

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auch bei dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Lage und Verteilung der vorgegebenen Dauer der Arbeitszeit) hat der Erste Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellte, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührte (BAG Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG Beschluß vom 27. Juni 1989, BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit - Umsetzung eines Arbeitnehmers in andere Schicht).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 315).

    a) Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat auch darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 8. August 1989 - 1 ABR 59/88 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 a, 3 a der Gründe).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG darüber mitzubestimmen hat, welche Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeiten sollen bzw. ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere wechseln (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989 - BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - BAGE 61, 305 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - BAGE 61, 57 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Das Mitbestimmungsrecht kann auch beim Wechsel eines einzelnen Mitarbeiters gegeben sein (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989, BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, m. zust. Anm. v. Misera).

  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 22/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Änderung eines Jahresschichtplans

    Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202 = AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 35 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 36; 8. August 1989 - 1 ABR 59/88 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 a, 3 a der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auch bei dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Lage und Verteilung der vorgegebenen Dauer der Arbeitszeit) hat der Erste Senat stets ein Mitbestimmungsrecht bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellte, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührte (BAG Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 3/88 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszelt und BAG Beschluß vom 27. Juni 1989, BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit - Umsetzung eines Arbeitnehmers in andere Schicht).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Nach dieser Bestimmung hat der Betriebsrat mitzubestimmen nicht nur darüber, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, und nicht nur darüber, wann die einzelnen Schichten beginnen und enden, sondern auch darüber, welche Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeiten sollen (Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 27. Juni 1989, BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; so auch Hess/Schlochauer/Glaubitz, aa0, § 99 Rz 42) sowie darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von der einen Schicht in eine andere Schicht wechseln sollen (Beschluß vom 27. Juni 1989, aa0).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Bezugnehmend auf seine Entscheidung vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -) habe das Bundesarbeitsgericht festgestellt:.

    Auch den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.06.2012 (- 1 ABR 19/11 -), vom 28.05.2002 (- 1 ABR 40/01 -, Juris) und vom 27.06.1989 (- 1 ABR 33/88 -, Juris) lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass sich die Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich auch auf die Arbeitszeitaufteilung für einzelne Arbeitnehmer erstreckt.

  • LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10

    Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung

    Die Bezugnahme dient der Bestimmung des Streitgegenstandes und ist nicht lediglich als Teil der rechtlichen Begründung zu verstehen (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - Rn. 18, zitiert nach juris).

    (a) § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG greift nur bei Fallgestaltungen ein, die einen kollektiven Tatbestand bilden (vgl. BAG 27.06.1998 - 1 ABR 33/88 - Rn 23, zit. nach juris; BAG 16.03.2004 - 9 AZR 323 - Rn. 93, zit. nach juris; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, § 87 Rn 100; GK-Wiese, BetrVG, § 387 Rn 287 m.w.N.).

    Es geht dann um die Gestaltung eines bestimmten Arbeitsverhältnisses und die Maßnahme wird durch Umstände bedingt, die nur den einzelnen Arbeitnehmer betreffen und keinen betrieblichen Anlass bilden (vgl. dazu BAG 27.06.1998 - 1 ABR 33/88 - Rn 23, 24, zit. nach juris).

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 13 TaBV 75/00

    Anspruch des Betriebsrates gegen Arbeitgeber auf Unterlasssung der einseitigen

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  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    Damit unterliegt auch die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail der Mitbestimmung bis hin zu Fragen, in wie viel Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind (BAG v. 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, BAGE 62, 202).

    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG v. 29.09.2004 - 5 AZR 559/03, NZA 2005, 184; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 40/01, NZA 2003, 1352; BAG v. 27.06.1989 - 1 ABR 33/88, BAGE 62, 202).

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 7 Sa 150/16

    Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung ohne Spät- und

  • BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 43/90

    Mitbestimmung bei Schichtdauer für Arbeitnehmer bei NATO-Truppen

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage

  • LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

  • LAG Hamburg, 03.07.2013 - 6 TaBVGa 3/13

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Zuweisung eines Arbeitnehmers zu einer

  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11

    Tarifvorrang - Ort des Arbeitszeitbeginns - Umkleidezeit - § 53

  • LAG Hessen, 09.02.2012 - 5 TaBV 144/11

    Mitbestimmung - Flugumläufe

  • LAG Nürnberg, 21.12.2011 - 4 TaBV 19/11

    Einstellung von Mitarbeitern - Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - 1 A 3554/02

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einschaltung eines zusätzlichen

  • LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 117/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Orts des Arbeitsbeginns aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 20 A 199/10

    Unterliegen der Umsetzung von Schulsekretärinnen mit einem Teil ihrer

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 4 Sa 55/94

    Arbeitsentgelt: Lohnzahlungsanspruch für die ausgefallene Arbeitszeit bei unter

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