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   BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88   

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https://dejure.org/1989,425
BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 (https://dejure.org/1989,425)
BAG, Entscheidung vom 16.11.1989 - 6 AZR 64/88 (https://dejure.org/1989,425)
BAG, Entscheidung vom 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 (https://dejure.org/1989,425)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Missachtung eines tarifvertraglichen Anhörungsrechts des Arbeitnehmers vor der Aussprache einer Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 13 Abs. 2; BGB §§ 611 ff.
    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten für den Fall, daß der Arbeitgeber das tarifvertraglich [hier: gem. § 134 Abs. 2 Satz 1 BAT] vorgesehene Anhörungsrecht des Arbeitnehmers mißachtet hat.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 13 Abs. 2
    Abmahnung: Aufnahme in die Personalakten ohne tariflich vorgesehene Anhörung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 240
  • NJW 1990, 1933
  • NZA 1990, 477
  • BB 1990, 564
  • BB 1990, 708
  • DB 1990, 841
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Das Schreiben der Beklagten vom 15. Oktober 1986 erfüllt die Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Abmahnung (vgl. dazu BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Diese Pflichtverletzung begründet einen schuldrechtlichen Entfernungsanspruch neben dem Recht des Arbeitnehmers auf Gegenäußerung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BAT und der Möglichkeit, die mißbilligende Äußerung des Arbeitgebers gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sie nach Form und Inhalt geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 - NZA 1989, 716; BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m. w. N.).
  • BAG, 13.10.1988 - 6 AZR 144/85

    Abmahnung eines Lehrers wegen Kandidatur für die DKP - Auferlegung einer den

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Diese Pflichtverletzung begründet einen schuldrechtlichen Entfernungsanspruch neben dem Recht des Arbeitnehmers auf Gegenäußerung nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BAT und der Möglichkeit, die mißbilligende Äußerung des Arbeitgebers gerichtlich überprüfen zu lassen, ob sie nach Form und Inhalt geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen (Senatsurteil vom 13. Oktober 1988 - 6 AZR 144/85 - NZA 1989, 716; BAGE 50, 202 = AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, m. w. N.).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Deshalb komme der Frage, welche Rechtsfolge bei der Verletzung des Anhörungsrechts eintritt, keine entscheidende Bedeutung zu (BVerwGE 15, 3, 13).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Sie könnten daher entfernt werden (BVerwGE 50, 301, 308, 309).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    Das schutzwürdige Interesse des Beamten werde durch den Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (BVerwGE 59, 355, 356 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78], m. w. N.).
  • LAG Hessen, 15.09.1983 - 9 Sa 1540/82
    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    a) Neben dem Berufungsgericht vertritt das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Auffassung, der Arbeitnehmer habe einen Entfernungsanspruch allein wegen des Formmangels, wenn der Arbeitgeber das Anhörungsrecht nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT übergangen habe (LAG Frankfurt Urteil vom 15. September 1983 - 9 Sa 1540/82 - ARST 1984, 76, zu § 11 a BMTG II; Urteil vom 7. August 1986 - 9 Sa 1076/85 - EzBAT Nr. 8 zu § 13 BAT).
  • LAG Hessen, 07.08.1986 - 9 Sa 1076/85

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88
    a) Neben dem Berufungsgericht vertritt das Landesarbeitsgericht Frankfurt die Auffassung, der Arbeitnehmer habe einen Entfernungsanspruch allein wegen des Formmangels, wenn der Arbeitgeber das Anhörungsrecht nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT übergangen habe (LAG Frankfurt Urteil vom 15. September 1983 - 9 Sa 1540/82 - ARST 1984, 76, zu § 11 a BMTG II; Urteil vom 7. August 1986 - 9 Sa 1076/85 - EzBAT Nr. 8 zu § 13 BAT).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung der Unwirksamkeit schließt eine solche Annahme allerdings auch nicht aus (vgl. zB BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Bundesarbeitsgericht zu § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT - der im TVöD/TV-L keine Entsprechung mehr findet - angenommen hat, dass die vorherige Anhörung des Angestellten zu einer Abmahnung deren Wirksamkeitsvoraussetzung ist und ihr Fehlen zu einem Entfernungsanspruch führt (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 63, 240) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung der Unwirksamkeit schließt eine solche Annahme allerdings auch nicht aus (vgl. zB BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Bundesarbeitsgericht zu § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT - der im TVöD/TV-L keine Entsprechung mehr findet - angenommen hat, dass die vorherige Anhörung des Angestellten zu einer Abmahnung deren Wirksamkeitsvoraussetzung ist und ihr Fehlen zu einem Entfernungsanspruch führt (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - zu II 5 b der Gründe, BAGE 63, 240) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 64/88 - BAGE 63, 240), unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202), auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10), den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).
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