Rechtsprechung
BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89 |
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Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG § 83a Abs. 2 und 3, § 80 Abs. 2, § 81 Abs. 2, § 87 Abs. 2 Satz 3, § 92 Abs. 2 Satz 3; ZPO § 91a; BetrVG § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 3, § 101
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren trotz Widerpruch der anderen Verfahrensbeteiligten bei Eintritt eines erledigenden Ereignisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsratszustimmung
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 20.11.1986 - 3 BV 10/85
- LAG Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 12 TaBV 15/87
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 105
- NJW 1991, 192 (Ls.)
- NZA 1990, 822
- BB 1990, 1636
- DB 1990, 2378
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 85/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei personeller Einzelmaßnahme
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht).Ein Antrag nach § 101 BetrVG auf Aufhebung einer bestimmten Einstellung wird unbegründet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich aus dem Betrieb ausgeschieden ist (vgl. Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, nicht veröffentlicht).
Mit Beschluß vom 14. November 1989 (- 1 ABR 85/88 -, nicht veröffentlicht) hat der Senat entschieden, daß der Antrag des Betriebsrats nach § 101 BetrVG , dem Arbeitgeber aufzugeben, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Eingruppierung einzuholen, unbegründet wird, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich aus dem Betrieb ausgeschieden ist.
Wenn auch diese nicht wie eine Einstellung oder Versetzung eine Maßnahme ist, sondern die Äußerung einer Rechtsansicht darstellt, so ist doch auch diese für die Betriebspartner nur solange relevant, als der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt ist (so der Senat im Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, nicht veröffentlicht).
- BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86
Mitbestimmung bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Seine gegenteilige Rechtsprechung (zuletzt Beschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht).
In seiner Entscheidung vom 15. September 1987 (BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat in der Beendigung einer streitigen Versetzung durch eine mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgte Weiterversetzung des Arbeitnehmers ein erledigendes Ereignis gesehen und den auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Versetzung gerichteten Antrag des Arbeitgebers damit als jetzt unbegründet angesehen.
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Dafür ist das Beschlußverfahren nicht gegeben (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 = AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).Der eine Antrag ist nicht im anderen enthalten, der abstrakte Antrag kann nicht erstmals in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellt werden (Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979 und von da an in ständiger Rechtsprechung).
- BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 15/80
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht).So wird der Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts anläßlich der Anordnung einer konkreten Kurzarbeit unzulässig, wenn die Kurzarbeit zwischenzeitlich abgeschlossen ist (vgl. Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, nicht veröffentlicht).
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Dafür ist das Beschlußverfahren nicht gegeben (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 = AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979). - BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78
Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter - …
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Die Erledigung der Hauptsache setzt damit voraus, daß der Antrag zunächst zulässig und begründet war (BAGE 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO ; BAG Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH AP Nr. 14 zu § 91 a ZPO ; BGH VersR 1980, 384; BFH AP Nr. 16 zu § 91 a ZPO ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 43. Aufl., 91 a Anm. 2 D c;… Thomas/Putzo, ZPO , 13. Aufl., § 91 a Anm. 7 und 7 b). - BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85
Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
In Anlehnung an die Entscheidung des Vierten Senats (BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT ) hat das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung damit begründet, daß mit der Anwendung des Absenkungserlasses der Arbeitgeber keinen neuen Entlohnungsgrundsatz, vielmehr nur den schon vorher praktizierten Grundsatz angewandt habe, die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Vergütung so zu behandeln, daß sie entsprechenden Bediensteten des Bundes gleichgestellt sind. - BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76
Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Aus diesem Grunde wird ein Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung einer Einstellung unbegründet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich aus dem Betrieb ausgeschieden ist (in dem Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 hat der Senat den Aufhebungsantrag allerdings als unzulässig abgewiesen, weil mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers das Rechtsschutzinteresse entfallen sei). - BAG, 06.11.1984 - 1 ABR 61/81
Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Rechtsbeschwerdeverfahren - …
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht). - BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Voraussetzungen für die Annahme der Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an …
Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht). - BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66
Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete …
- BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge: …
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der …
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Sie setzt den Eintritt eines Ereignisses voraus, welches dazu führt, daß die ursprünglich zulässige und begründete Klage (oder der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) nachträglich unzulässig oder unbegründet wird (BGH, Urteil vom 2.3.1999, NJW 1999 S. 2516, 2517; Urteil vom 27.2.1992, NJW 1992 S. 2235, 2236;… Zöller-Vollkommer a.a.O. § 91a Rn 3 mit weiteren Nachweisen; Die einseitige Erledigungserklärung im Unterlassungsrechtsstreit, WRP 1987 S. 8, 9; a.A. im Hinblick auf das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren BAG, Beschluss vom 23.6.1993, NZA 1993 S. 1052 ff; Beschluss vom 26.4.1990, NZA 1990 S. 822 ff). - BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines …
Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105;… vgl. auch BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111;… 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20;… 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8;… 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .Daraus folgt, dass die Erledigung nach der gesetzlichen Konzeption nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses, nicht aber die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags bis dahin voraussetzt (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 65, 105) .
Für das Urteilsverfahren ist das gesetzlich nicht geregelte Institut der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung allein im Interesse einer evidenten Gerechtigkeitslücke geschaffen und weiterentwickelt worden, weil es dem Kläger nicht zugemutet werden soll, die Kosten einer Klage zu tragen, die nur deshalb im Ergebnis keinen Erfolg hat, weil sie allein durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (…BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 49, BAGE 123, 46; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 65, 105) .
Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht Erstattung dieser Kosten verlangen kann (§§ 20, 37 Abs. 2, § 40 BetrVG, § 14 SprAuG, § 20 MitbestG, § 19 SEBG) , ist der Kostenerstattungsanspruch nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, davon abhängig, dass sein Antrag zulässig und begründet war (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 65, 105) .
Die den Antrag abweisende oder die Erledigung feststellende Entscheidung gäbe eine Antwort auf die strittige Rechtsfrage allenfalls in der Begründung, entschiede diese aber nicht mit Rechtskraft zwischen den Beteiligten (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) .
Da die Antragstellerinnen der gerichtlichen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag offensichtlich nicht mehr bedürfen, ist das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für den Zustimmungsersetzungsantrag entfallen (…vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 21; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105) .
Nach dem Ende der befristeten Beschäftigung besteht für diesen Antrag kein Feststellungsinteresse mehr (vgl. BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105) .
- LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt im Falle der einseitigen Erledigungserklärung im Beschlussverfahren, dass inhaltlich durch die Kammer unter Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob das Verfahren sich tatsächlich erledigt hat, ob also der mit der Erledigungserklärung des Antragstellers konkludent oder sogar ausdrücklich verbundene Antrag auf Feststellung der Erledigung des Verfahrens begründet ist (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 12;… BAG vom 03.06.2015 - 2 AZB 116/14, juris, Rz. 17;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 9 f.;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 18; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34, 47;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 37).a.Ein erledigendes Ereignis liegt vor, wenn tatsächliche Umstände nach Einleitung des Beschlussverfahrens eingetreten sind, durch die die Anträge unzulässig oder unbegründet geworden sind (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 15;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 12;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 34;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).
Unerheblich und daher nicht zu prüfen ist hingegen, ob sie ursprünglich zulässig oder begründet waren (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 14 ff.;… BAG vom 19.02.2008 - 1 ABR 65/05, juris, Rz. 10;… BAG vom 23.01.2008 - 1 ABR 64/06, juris, Rz. 10;… BAG vom 27.08.1996 - 3 ABR 21/95, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 40 ff.;… GK-ArbGG/Ahrendt, 110. Lfg (Stand: 01.06.2018), § 83a Rn. 38).
Diese Rechtslage im Beschlussverfahren unterscheidet sich von der des Urteilsverfahrens, weil für jenes das gesetzlich nicht geregelte Institut der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung allein zur Vermeidung einer evidenten Gerechtigkeitslücke geschaffen und weiterentwickelt worden ist, weil es dem Kläger nicht zugemutet werden soll, die Kosten einer Klage zu tragen, die nur deshalb im Ergebnis keinen Erfolg hat, weil sie allein durch ein erledigendes Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 15;… BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 411/06, juris, Rz. 49; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 41).
Im Beschlussverfahren spielen Kostenüberlegungen hingegen keine Rolle (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 16;… BAG vom 06.06.2007 - 4 AZR 411/06, juris, Rz. 49; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 42).
Soweit ein Beteiligter von einem anderen nach materiellem Recht Erstattung dieser Kosten verlangen kann (§§ 20, 37 Abs. 2, § 40 BetrVG, § 14 SprAuG, § 20 MitbestG, § 19 SEBG), ist der Kostenerstattungsanspruch nicht, jedenfalls nicht unmittelbar, davon abhängig, dass sein Antrag zulässig und begründet war (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 16; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 42).
Die den Antrag abweisende oder die Erledigung feststellende Entscheidung gäbe eine Antwort auf die strittige Rechtsfrage allenfalls in der Begründung, entschiede diese aber nicht mit Rechtskraft zwischen den Beteiligten (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 46).
Dies ist den Gerichten verwehrt (…BAG vom 01.08.2018 - 7 ABR 63/16, juris, Rz. 19;… vgl. auch BAG vom 24.08.2016 - 7 ABR 2/15, juris, Rz. 16;… BAG vom 18.03.2015 - 7 ABR 42/12, juris, Rz. 23;… BAG vom 22.07.2014 - 1 ABR 9/13, juris, Rz. 19; BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 43).
Das ist nicht Aufgabe der gerichtlichen Entscheidung über die Erledigung des Verfahrens (BAG vom 26.04.1990 - 1 ABR 79/89, juris, Rz. 44).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Ihr Gegenstand ist der materielle Gehalt des § 101 BetrVG (vgl. Senatsbeschluß vom 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105, 118, m. w. N.).Daß der Arbeitgeber den betriebsverfassungswidrigen Zustand bis zu diesem Zeitpunkt aufrechterhalten hat, löst nach dem Betriebsverfassungsgesetz im allgemeinen keine Sanktionen aus (BAGE 65, 105, 118 ff., m. w. N.).
In einem solchen Fall hat der Senat, nachdem Betriebsrat und Arbeitgeber sich während des Zustimmungsersetzungsverfahrens aufgrund einer Änderung des Entgeltgruppensystems auf eine Neueingruppierung verständigt hatten, das Verfahren als in der Hauptsache erledigt angesehen und zur Begründung ausgeführt, auch im Fall der Eingruppierung könne eine Entscheidung nach § 101 BetrVG Wirkungen nur für die Zukunft entfalten (BAGE 65, 105, 119).
- BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung
Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33; 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe) .Deshalb ist die Zustimmung des Betriebsrats für die Betriebsparteien nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt oder die streitige Ein- oder Umgruppierung nicht durch eine andere Ein- oder Umgruppierung beendet worden ist (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 ABR 49/98 - zu II 3 der Gründe; 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) .
Gerichtliche Entscheidungen darüber, ob der Arbeitgeber früher zu einer Ein- oder Umgruppierung verpflichtet oder ob der Arbeitnehmer früher zutreffend ein- oder umgruppiert war, würden lediglich dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber bestätigen, dass er recht gehabt habe (vgl. zu all dem BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II der Gründe, BAGE 65, 105) .
- BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95
Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des …
Darauf, ob der Antrag von Anfang an zulässig und begründet war, kommt es nicht an (im Anschluß an BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83a ArbGG 1979).Eine Besonderheit gegenüber dem Urteilsverfahren besteht nur insoweit, als nach § 83a Abs. 3 ArbGG die Zustimmung der übrigen Beteiligten zur Erledigungserklärung des Antragstellers als erteilt gilt, wenn die Beteiligten sich nicht innerhalb einer zu bestimmenden Frist gegenteilig äußern (BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83a ArbGG 1979; Beschluß vom 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - AP Nr. 2 zu § 83a ArbGG 1979).
Allein ein tatsächlich erledigendes Ereignis und die einseitige Erledigungserklärung durch den Antragsteller führen zur Einstellung des Verfahrens nach § 83a ArbGG (BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83a ArbGG 1979; Beschluß vom 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 - AP Nr. 2 zu § 83a ArbGG 1979).
- BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung
Ein erledigendes Ereignis sind tatsächliche Umstände, die nach Anhängigkeit des Beschlussverfahrens eingetreten sind und dazu führen, dass das Begehren des Antragstellers jedenfalls nunmehr als unzulässig oder unbegründet abgewiesen werden müsste (grundlegend BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 65, 105; vgl. auch BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 1/17 - Rn. 7; 1. August 2018 - 7 ABR 63/16 - Rn. 12; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 14, BAGE 159, 111; 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 20; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 8; 19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10) .(bb) Aus der Entscheidung des Ersten Senats vom 26. April 1990 (- 1 ABR 79/89 - zu B I 4 b der Gründe, BAGE 65, 105) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93
Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar
Im Beschlußverfahren gibt es keine prozessuale Kostentragungspflicht und dementsprechend auch keine Kostenentscheidung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u. a. Beschluß vom 7. Juli 1954, BAGE 1, 46, 50 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG; Beschluß vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 - AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. April 1990, BAGE 65, 105, 115 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979, zu I 4 a der Gründe; Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 8/92 -, n. v., zu B 2 der Gründe; sowie ständige Rechtsprechung des BVerwG seit BVerwGE 4, 357, 359). - BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 49/98
Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung des Arbeitnehmers …
Beantragt der Arbeitgeber gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Umgruppierung eines Arbeitnehmers und erklärt er das Beschlußverfahren für erledigt, weil dem Arbeitnehmer im Laufe des Beschlußverfahrens eine andere Tätigkeit übertragen und er deshalb in eine höhere Tarifgruppe umgruppiert worden ist, ist das Verfahren auch dann einzustellen, wenn der Betriebsrat der Erledigung widerspricht (im Anschluß an BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979).Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist ebenso wie bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 83 a Abs. 2 ArbGG) oder einer fingierten Zustimmung zur Erledigungserklärung (§ 83 a Abs. 3 ArbGG) das Verfahren einzustellen (st. Rechtsprechung seit: BAGE 65, 105 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979; zuletzt BAG Beschluß vom 27. August 1996 - 3 ABR 21/95 - AP Nr. 4 zu § 83 a ArbGG 1979).
Diese ist für die Betriebspartner nur solange von Bedeutung, wie der von der Eingruppierung betroffene Arbeitnehmer noch im Betrieb beschäftigt ist (BAGE 65, 105, aaO).
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer zwar noch im Betrieb tätig ist, die streitige Eingruppierung jedoch dadurch beendet worden ist, daß der Arbeitnehmer nunmehr anders eingruppiert ist (BAGE 65, 105, aaO).
Dafür ist jedoch das Beschlußverfahren nicht gegeben (BAGE 65, 105, aaO).
- BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne …
Erklärt der Antragssteller das Verfahren für erledigt und stimmen dem die übrigen Beteiligten nicht zu, hat das Gericht lediglich zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist oder nicht (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - BAGE 65, 105).Ein solches Ereignis ist gegeben, wenn nach Rechtshängigkeit des Antrags tatsächlich Umstände eingetreten sind, auf Grund derer der Antrag jedenfalls jetzt als unbegründet oder unzulässig abgewiesen werden müßte (BAG 26. April 1990 aaO).
- BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05
Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG
- BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90
Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens
- BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 48/00
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Erledigung der Hauptsache
- BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
- BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
- BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 42/98
Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden des Arbeitnehmers
- LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12
Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - …
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06
Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung
- BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93
Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung
- BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats
- BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05
Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren
- BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
- BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92
Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2 …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur …
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 22/90
Versetzung - Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Beschwerde - Zustimmung des …
- LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 111/07
Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07
Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten - …
- BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99
Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat
- BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 27/93
Beschlussverfahren: Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers gegen die vom …
- LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17
Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung
- BAG, 03.06.2015 - 2 AZB 116/14
Beschlussverfahren - einseitige Erledigterklärung - Verfahrenseinstellung
- LAG Hessen, 21.01.1993 - 12 TaBV 63/92
Einstellungsbeschluss; Rechtliches Gehör; Anfechtung
- LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18
Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 18 LP 10/10
Herleitung der Beteiligtenstellung in einem personalvertretungsrechtlichen …
- BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 43/90
Mitbestimmung bei Schichtdauer für Arbeitnehmer bei NATO-Truppen
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2004 - 14 TaBV 4/03
Teilzeitgeeigneter Arbeitsplatz
- BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- LAG Düsseldorf, 22.05.2013 - 12 TaBV 131/12
Eingruppierung in Tarifvertrag DB Sicherheit GmbH (TV Sicherheit) - zum Verstoß …
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2018 - 15 TaBV 3/17
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung - …
- BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 99/09
Rechtsschutzbedürfnis für Zustimmungsersetzungsantrag
- BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 40/90
Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren - Eintritt eines erledigenden …
- BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 14/89
Erledigungserklärung bezüglich eines Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit …
- BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08
Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD
- LAG Berlin, 13.07.2004 - 16 TaBV 2358/03
Erledigung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens durch eine "zwischen den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 8 TaBVGa 5/10
Einstellung eines Beschlussverfahrens in der Rechtsmittelinstanz wegen Erledigung
- BAG, 19.08.1992 - 7 ABR 8/92
Rechtsfolgen einer einseitigen Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - …
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 25/90
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Feststellungsantrag - Erforderlichkeit der …
- BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89
Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe
- LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07
Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG
- LAG Hessen, 25.10.2011 - 4 TaBV 83/11
Erledigung eines Beteiligungsverfahrens nach § 99 BetrVG - Nichtfesthalten des …
- KAGH, 10.02.2012 - M 11/11
Eingruppierung einer sozialpädagogischen Fachkraft im ambulant betreuten Wohnen; …
- LAG Nürnberg, 13.01.2009 - 6 Sa 712/07
Direktionsrecht - Versetzungsklausel - Betriebsratsbeteiligung - Theorie der …
- LAG Bremen, 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05
- BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 50/98
- BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 48/98
- BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 43/98
- LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08
Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen …
- BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 12 TaBV 11/04
Einigungsstellenspruch
- LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung; …
- BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 4.99
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 4/91
Betriebsrat: Mitbestimmung in Tendenzbetrieben
- LAG Köln, 22.07.2022 - 9 TaBV 14/21
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung Auslegung des …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18
Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag …
- LAG Sachsen, 12.05.2006 - 2 TaBV 16/05
Angelegenheiten aus dem BetrVG - Verbandsaustritt - Beteiligungsrecht Betriebsrat …
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 8 TaBV 10/96
Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Verstoß gegen …
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 71/89
Eingruppierung eines Arbeitnehmers als Croupier mit Zustimmung des Betriebsrats - …
- BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 6/89
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Eingruppierung
- BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 19/89
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Angestellten in …
- LAG Hamm, 22.01.2010 - 13 TaBV 58/09
Mitbestimmung bei Einstellung einer Leiharbeitnehmerin; unzulässiger …
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 81/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
- LAG Berlin, 10.11.2000 - 6 TaBV 1475/00
Eingruppierung: Serviceberaterin bei der Bank
- BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 37/89
Zustimmung des Betriebsrates zu einer Eingruppierung nach Maßgabe des …
- LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 295/07
Aufhebung, Umfang, Unterlassung, Unterrichtung, Versetzung, Vornahme, …
- OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 4072/94
Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei der Eingruppierung von …
- BAG, 26.09.1990 - 7 ABR 70/87
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 80/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren durch den antragsstellenden …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 B 10/88
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Regelung zur Genehmigung …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 31.10.2005 - KGH.EKD I-0124/L33