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   BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89   

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BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89 (https://dejure.org/1990,997)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 8 AZR 132/89 (https://dejure.org/1990,997)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 (https://dejure.org/1990,997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindesturlaub - Erlaßvertrag - Ausgleichsregelung - Urlaubsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 171
  • MDR 1991, 85
  • NZA 1990, 935
  • BB 1990, 2046
  • DB 1991, 392
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
    Diese Vereinbarung der Parteien ist ein selbständiges negatives Schuldanerkenntnis i. S. von § 397 Abs. 2 BGB , das alle Ansprüche zum Erlöschen bringt, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war (EAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Der auf § 1 , § 3 Abs. 1 BUrlG beruhende Mindesturlaubsanspruch im Umfang von 18 Werktagen ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unabdingbar, der Arbeitnehmer kann damit hierüber nicht wirksam durch Rechtsgeschäft verfügen, den Anspruch daher auch nicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zum Gegenstand eines negativen Schuldanerkenntnisses machen (BAG Urteil vom 21. Juli 1978, a.a.O., im Anschluß an BAGE 21, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 BUrlG ).

  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
    Auch dieser Anspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. c im Umfang von § 5 Abs. 2 BUrlG unterliegt dem Schutz nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 16.11.1968 - 5 AZR 90/68

    Urlaubsabgeltungsverlangen - Arbeitsfreistellung

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
    Das Landesarbeitsgericht hat sich zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1968 (- 5 AZR 90/68 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung) bezogen.
  • BAG, 21.06.1968 - 5 AZR 408/67

    Mindesturlaub - Mehrurlaub

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
    Der auf § 1 , § 3 Abs. 1 BUrlG beruhende Mindesturlaubsanspruch im Umfang von 18 Werktagen ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unabdingbar, der Arbeitnehmer kann damit hierüber nicht wirksam durch Rechtsgeschäft verfügen, den Anspruch daher auch nicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich zum Gegenstand eines negativen Schuldanerkenntnisses machen (BAG Urteil vom 21. Juli 1978, a.a.O., im Anschluß an BAGE 21, 63 = AP Nr. 1 zu § 9 BUrlG ).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89
    Die Parteien haben aber keine Abrede getroffen, daß mit der Freistellung zugleich auch der Urlaubsanspruch des Klägers erfüllt oder daß der Kläger unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1986, BAGE 54, 59 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG ).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Insofern ähnelt die Klausel zwar der Klausel, über die sich die Entscheidung des Achten Senats vom 31. Mai 1990 verhält (- 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 ["Mit Erledigung der Ziffern 2. bis 4. sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt."]) .
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Dies schließt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung ein (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 171) .

    Dies gelte unabhängig davon, ob die Parteien die Vereinbarung vor (vgl. BAG 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 65, 171) oder nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - zu 3 b der Gründe) schlössen.

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch der gekürzte Vollurlaubsanspruch unterliegt dem Schutz der Unabdingbarkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG (BAG Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 174).

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Der gesetzliche Mindesturlaub gehört hierzu nicht (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Diese Vereinbarung der Parteien ist ein Erlaßvertrag i.S.v. § 397 Abs. 1 BGB, der alle Ansprüche zum Erlöschen bringt, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war (BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, m.w.N.).

    Die Vorschrift schützt nur kollektivrechtlich begründete tarifliche Rechte (BAGE 65, 171 = AP, aaO, m.w.N.).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAGE 65, 171 = AP, aaO).

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Hierzu hätte es jedenfalls einer besonderen Erklärung der Beklagten bedurft, aus der der Kläger hätte entnehmen müssen, daß er unter Anrechnung auf seinen Urlaubsanspruch von der Beklagten von seiner Arbeitspflicht befreit sei (vgl. hierzu BAGE 54, 59 [BAG 18.12.1986 - 8 AZR 481/84] = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG undUrteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    Der Umstand, dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung unwiderruflich von der Arbeit freigestellt ist, steht nicht der anschließenden Gewährung von noch offenem Urlaub durch den Arbeitgeber entgegen (- zumindest tendenziell - anders: BAG v. 31.05.90, AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, BAG v. 09.06.98, AP Nr. 23 zu § 7 BUrlG).

    Dass der Arbeitgeber nach der Kündigung den Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin von der Arbeit (unwiderruflich) freistelle, bedeute jedenfalls ohne die besondere Erklärung, dass dies unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche geschehe, keine Urlaubsgewährung (BAG, Urteil vom 31.05.1990, 8 AZR 132/89, AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, zu II 3 a, Urteil vom 28.02.1991, 8 AZR 196/90, AP Nr. 4 zu § 6 BUrlG, zu II 2, Versäumnisurteil vom 25.01.1994, a.a.O., zu II 1; Urteil vom 09.06.1998, a.a.O., zu I 2 b, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98 n.v., Juris-Nr. KARE600001408, zu I 3 b bb).

    In diesem Sinn hat das BAG in Urteilen vom 31.05.1990 (a.a.O.) und 09.06.1998 (a.a.O.) Fälle entschieden, in denen sich die Parteien über die Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Kündigungstermin verständigt und auch eine Ausgleichsklausel, nicht jedoch (ausdrücklich) die Anrechnung der Freistellungszeit auf Urlaubsansprüche vereinbart hatten.

    zu den Urteilen vom 31.05.1990 (a.a.O.) und vom 09.06.1998 (a.a.O.), die Revision zugelassen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20

    Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich

    Zur Urlaubsgewährung hätte es also einer besonderen Erklärung der Beklagten bedurft, aus der die Klägerin hätte entnehmen können müssen, dass sie unter Anrechnung auf ihren Urlaubsanspruch von der Beklagten von ihrer Arbeitspflicht befreit sei (vgl. BAG, Urteil vom 31.05.1990 - 8 AZR 132/89 - Rn. 10, juris).
  • BAG, 25.01.1994 - 9 AZR 312/92

    Urlaubsrecht; Urlaubserteilung während Beschäftigungsverbot

    Weder wird angesprochen, daß mit der Freistellung zugleich auch der Urlaubsanspruch der Klägerin erfüllt noch daß die Klägerin unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch von der Arbeit freigestellt werde (vgl. BAGE 54, 59, 62 = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG ; BAGE 65, 171, 172 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12

    Aufgabe der Surrogationstheorie - Anpassung des Aufhebungsvertrags durch

    Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80; Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.; Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 554/93

    Entgelt bei gekürztem Vollurlaub

    Für die wirksame Urlaubsgewährung bedarf es des Zugangs der Freistellungserklärung (vgl. BAGE 54, 59, 62 [BAG 18.12.1986 - 8 AZR 481/84] = AP Nr. 19 zu § 11 BUrlG, zu 2b der Gründe; BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, zu III 1 der Gründe; BAGE 75, 294, 297 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG, zu II 1 der Gründe), die als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit dem Zugang wirksam wird (§ 130 BGB).
  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 138/96

    Verzicht auf Sozialplanansprüche

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • LAG Niedersachsen, 11.07.2006 - 12 Sa 1648/05

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Notwendigkeit eines

  • LAG München, 27.10.2015 - 6 Sa 666/15

    Sozialplanabfindung

  • LAG Hamm, 26.01.2005 - 18 Sa 1384/04

    Urlaubsgewährung durch Vereinbarung der Anrechnung des Urlaubs auf die Zeit der

  • LAG Köln, 20.11.1996 - 7 Sa 416/96

    Urlaub: konkludente Urlaubsgewährung durch Freistellung in einem

  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2001 - 15 Sa 66/01

    Urlaubsabgeltung und Erkrankung des Arbeitnehmers im Folgezeitraum; Auszahlung

  • LAG Düsseldorf, 19.11.1997 - 4 Sa 1438/97

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vergleich - Umfang einer Ausgleichsklausel

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2000 - 15 (18) Sa 1117/00

    Rückwirkender Wegfall eines tariflichen Anspruchs auf Abgeltung eines

  • ArbG Berlin, 31.08.2005 - 7 Ga 18429/05

    Relevanz des Ausgangs des sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahrens für das

  • LAG Hamm, 28.07.1999 - 2 Sa 2222/98

    Auslegung einer in einem gerichtlichem Vergleich vereinbarten Ausgleichsklausel

  • LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

  • LAG Hamm, 21.10.1997 - 11 Sa 2151/96

    Zum Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung nach vorausgegangener

  • LAG Hamm, 25.04.1995 - 11 Sa 1230/94

    Urlaub; Urlaubsabgeltung; Abgeltungsanspruch; Teilurlaub; Verfall;

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