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   BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89   

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https://dejure.org/1990,575
BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 (https://dejure.org/1990,575)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 (https://dejure.org/1990,575)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 (https://dejure.org/1990,575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeitsrente - 13. Monatseinkommen - Ruhensvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 187
  • NZA 1990, 943
  • NZA 1990, 993
  • BB 1990, 1775
  • BB 1990, 2194
  • DB 1990, 1971
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 153/86

    Auswirkung auf tarifliche Sonderzahlung bei Mutterschaftsurlaub

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    a) Die vom Kläger behauptete Erkrankung führt nach der Rechtsprechung des Senats nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64; BAG Urteile vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 1080/79 - und vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -, beide nicht veröffentlicht).

    Dieser Rechtslage wird die Protokollnotiz zu § 2 Nr. 6 TV 13. ME gerecht, indem sie deklaratorisch - nicht konstitutiv - Erkrankten den Anspruch auf die Jahressonderzahlung beläßt (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    Mag auch in den meisten Fällen die Erwerbsunfähigkeit auf einer Krankheit beruhen, die zugleich zur Arbeitsunfähigkeit führt, so kann doch eine Gleichung Erwerbsunfähigkeit = Arbeitsunfähigkeit nicht aufgestellt werden (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    Im Bereich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschieht das entweder durch eine Kündigungserklärung oder durch eine Beendigungsvorschrift in einem Tarifvertrag (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    a) Die vom Kläger behauptete Erkrankung führt nach der Rechtsprechung des Senats nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64; BAG Urteile vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 1080/79 - und vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -, beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    Arbeitsunfähig im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes ist der Arbeiter, der die nach dem Inhalt seines Arbeitsverhältnisses obliegende Tätigkeit entweder überhaupt nicht oder nur unter der Gefahr, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlechtern, verrichten kann (BAGE 48, 1 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG ; Marienhagen, LohnFG , Stand September 1988, § 1 Rz 15; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand November 1999, § 1 LohnFG Rz 46).
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 1080/79
    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    a) Die vom Kläger behauptete Erkrankung führt nach der Rechtsprechung des Senats nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64; BAG Urteile vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 1080/79 - und vom 3. Juni 1987 - 5 AZR 153/86 -, beide nicht veröffentlicht).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89
    Arbeitsunfähig im Sinne der §§ 44 ff. SGB V ist, wer weder die bisher ausgeübte noch eine ähnlich geartete Erwerbstätigkeit ausüben kann (BSGE 53, 22).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Dabei ist zu beachten, dass sich der sozialversicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsminderung und der arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit nicht decken (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 565/14 - Rn. 21; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 108, 77; 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 65, 187; Kamprad in Hauck/Noftz SGB VI Stand Mai 2008 K § 43 Rn. 17; zur Definition der Arbeitsunfähigkeit vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 21, BAGE 148, 16) .

    Dagegen bleiben die sich aus dem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses ergebenden Nebenpflichten bestehen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 108, 77; 7. Juni 1990 - 6 AZR 52/89 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 65, 187) , sind allerdings an die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse anzupassen (BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 205/05 - Rn. 17) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Die Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente hat auf die zivilrechtliche Beziehung der Arbeitsvertragsparteien von Gesetzes wegen keine Auswirkungen (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

    Der sozialrechtliche Tatbestand bedarf daher der arbeitsrechtlichen Transformation (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943; BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94 - NZA 1996, 542, Rn. 38; LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 1053/97 - NZA 1999, 105; LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10).

    Eine solche einzelvertragliche Vereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

    Ist das Verhalten der Parteien oder auch nur einer Partei auf die Einhaltung dieses rechtlichen Rahmens zu deuten, so fehlt es an einer Ruhensvereinbarung (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

    Zunächst ist der Beklagten zuzubilligen, dass eine Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, und Erwerbsunfähigkeit nicht identisch sind (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

    Das BAG hat allerdings auch schon beschieden, dass in den meisten Fällen die Erwerbsunfähigkeit auf einer Krankheit beruht, die zugleich zur Arbeitsunfähigkeit führt (BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - NZA 1990, 943).

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09

    Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Zeitablauf

    Aus der tatsächlichen Einstellung der wechselseitigen Hauptpflichten kann nicht ohne weiteres auf ein vereinbartes Ruhen des Arbeitsverhältnisses der Parteien geschlossen werden (so BAG vom 07.06.1990, 6 AZR 52/89, NZA 1990, 993).
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