Rechtsprechung
   BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1528
BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88 (https://dejure.org/1990,1528)
BAG, Entscheidung vom 16.08.1990 - 8 AZR 654/88 (https://dejure.org/1990,1528)
BAG, Entscheidung vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 (https://dejure.org/1990,1528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmerweiterbildung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG § 7, § 9 Satz 1 Buchst. a und d, §§ 1, 2, § 5 Abs. 3 und 4; WbG § 2 Abs. 4 Satz 1
    Nordrhein-westfälisches Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz: Darlegungs- und Beweispflichten des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 352
  • NZA 1991, 109
  • BB 1990, 2272
  • BB 1991, 346
  • DB 1990, 2325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 249/87

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88
    Richtet sich die Veranstaltung nur an Gewerkschaftsmitglieder, ist sie nicht für jedermann zugänglich (vgl. Urteil des Senats vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Verwaltungsakt über die Anerkennung der Bildungsstätte, hier also die Anerkennung vom 5. Juli 1979 durch den Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, entfaltet insoweit weder Tatbestandswirkung noch begründet er eine Vermutung dafür, daß Veranstaltungen dieser Bildungseinrichtung für jedermann zugänglich sind (vgl. Urteil des Senats vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 185/86

    Aus- und Weiterbildung: Lohnfortzahlung bei Maßnahmen nach dem AWbG NRW

    Auszug aus BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88
    Sind an einer Bildungsveranstaltung zwei Einrichtungen beteiligt, so kommt es für die Frage, welche Einrichtung die Veranstaltung durchführt, auf die tatsächlichen Umstände an (Urteile des Senats vom 23. Februar 1989 - 8 AZR 185/86 - und - 8 AZR 133/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 220/88

    Arbeitnehmerweiterbildung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88
    Zwar ist das Institut eine anerkannte Einrichtung der Weiterbildung im Sinne des § 9 Satz 1 Buchst. a AWbG (vgl. heutiges Urteil des Senats in der Sache B /. Firma G - 8 AZR 220/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 133/87

    Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmerweiterbildung - Einrichtung der Weiterbildung -

    Auszug aus BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88
    Sind an einer Bildungsveranstaltung zwei Einrichtungen beteiligt, so kommt es für die Frage, welche Einrichtung die Veranstaltung durchführt, auf die tatsächlichen Umstände an (Urteile des Senats vom 23. Februar 1989 - 8 AZR 185/86 - und - 8 AZR 133/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 654/88
    Nach dieser Bestimmung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 77, 308 = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG), hat der Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung das Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
  • LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 (10) Sa 151/95

    Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW

    Dem beweisbelasteten (siehe hierzu: BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 8 AZR 654/88 -, EzA § 7 AWbG NRW Nr. 5) Kläger ist es jedenfalls nicht gelungen, ausreichend Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich die Allgemeinzugänglichkeit ergeben könnte.

    Zweifel an dieser Tatbestandsvoraussetzung bestehen im Übrigen beim Aufstellen von einschränkenden Teilnahmevoraussetzungen (BAG, Urteil vom 16.08.1990, aaO.; BAG, Urteil vom 03.08.1989 - 8 AZR 355/87 -, EzA § 9 AWbG NRW Nr. 3; LAG Hamm, Urteil vom 25.07.1991 - 4 Sa 23/90 -, n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 12.11.1987 - 4 (9) Sa 1169/86 -, LAGE § 7 AWbG NRW Nr. 2).

    Diese "Absichtserklärung" allein ist in der Regel nicht geeignet, die Jedermannzugänglichkeit darzulegen (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 16.08.1990, aaO.).

  • BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 9/92

    Freistellung nach dem AWbG - Jedermannzugänglichkeit

    Er muß außerdem so verlautbart sein, daß auch nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer davon Kenntnis nehmen können (BAGE 65, 352).

    Die Tatsachen, aus denen die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 9 AWbG, § 2 Abs. 4 WbG folgen, hat derjenige darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, der den Anspruch geltend macht (BAGE 65, 352).

  • LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 Sa 4/95

    Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW

    Dem beweisbelasteten (siehe hierzu: BAG, Urteil vom 16.08.1990 - 8 AZR 654/88 -, EzA § 7 AWbG NRW Nr. 5) Kläger ist es jedenfalls nicht gelungen, ausreichend Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich die Allgemeinzugänglichkeit ergeben könnte.

    Zweifel an dieser Tatbestandsvoraussetzung bestehen im Übrigen beim Aufstellen von einschränkenden Teilnahmevoraussetzungen (BAG, Urteil vom 16.08.1990, aaO.; BAG, Urteil vom 03.08.1989 - 8 AZR 355/87 -, EzA § 9 AWbG NRW Nr. 3; LAG Hamm, Urteil vom 25.07.1991 - 4 Sa 23/90 -, m. v.; LAG Hamm, Urteil vom 12.11.1987 - 4 (9) Sa 1169/86 -, LAGE § 7 AWbG NRW Nr. 2).

    Diese "Absichtserklärung" allein ist in der Regel nicht geeignet, die Jedermannzugänglichkeit darzulegen (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 16.08.1990, aaO.).

  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 418/14

    Arbeitnehmerweiterbildung - Jedermannzugänglichkeit

    Ihre Voraussetzungen sind von demjenigen, der den Anspruch geltend macht, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (BAG 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - zu III 3 b aa der Gründe, BAGE 65, 352) .
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96

    Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

    Richtet sich die Veranstaltung nur an Gewerkschaftsmitglieder, ist sie nicht für jedermann zugänglich (vgl. BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 28 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - BAGE 65, 352 = AP Nr. 7 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; Senatsurteil vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).
  • ArbG Stuttgart, 23.02.2017 - 9 Ca 350/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Weiterbildung

    Ihre Voraussetzungen sind von demjenigen, der den Anspruch geltend macht, darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (BAG vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 549/96

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW -

    Richtet sich die Veranstaltung nur an Gewerkschaftsmitglieder, ist sie nicht für jedermann zugänglich (vgl. BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - BAGE 65, 352 = AP Nr. 7 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; Senatsurteil vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 533/96

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW -

    Richtet sich die Veranstaltung nur an Gewerkschaftsmitglieder, ist sie nicht für jedermann zugänglich (vgl. BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - BAGE 65, 352 = AP Nr. 7 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; Senatsurteil vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).
  • ArbG Stuttgart, 07.04.2017 - 26 Ca 1506/16

    Bildungszeit - Bildungsurlaub - politische Bildung - Begriff - Zugänglichkeit für

    Die Zugänglichkeit für jedermann gehört zu den Tatbestandsmerkmalen des Entgeltfortzahlungsanspruchs und ist von demjenigen, der den Anspruch geltend macht, darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 418/14 - Rn. 26, aaO; 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - zu III 3 b aa der Gründe, BAGE 65, 352) .
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 584/96

    Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW -

    Richtet sich die Veranstaltung nur an Gewerkschaftsmitglieder, ist sie nicht für jedermann zugänglich (vgl. BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = AP Nr. 4 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW und vom 16. August 1990 - 8 AZR 654/88 - BAGE 65, 352 = AP Nr. 7 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW; Senatsurteil vom 9. November 1993 - 9 AZR 9/92 - BAGE 75, 58 = AP Nr. 8 zu § 9 BildungsurlaubsG NRW).
  • LAG Hamm, 02.10.1991 - 3 Sa 1506/87

    Lohnfortzahlung; Feiertag; Arbeitnehmerweiterbildung; Weiterbildungsmaßnahme;

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91

    Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende

  • LAG Hamm, 29.06.2018 - 10 Sa 1810/17

    Fortzahlung von Entgelt für die Zeit einer Arbeitnehmerweiterbildung;

  • LAG Hamm, 29.06.2018 - 10 Sa 1811/17

    Fortzahlung von Entgelt für die Zeit einer Arbeitnehmerweiterbildung;

  • ArbG Herford, 29.11.2017 - 1 Ca 1131/16

    Die Ankündigungsfrist des § 5 Abs. 1 S. 1 AWbG NRW wird erst durch das Einreichen

  • ArbG Herford, 29.11.2017 - 1 Ca 1177/16

    Die Ankündigungsfrist des § 5 Abs. 1 S. 1 AWbG NRW wird erst durch das Einreichen

  • ArbG Lörrach, 24.08.2016 - 5 Ca 198/16

    Bildungsurlaub - politische Bildung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht