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   BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90   

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BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90 (https://dejure.org/1990,1746)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 5 AZR 10/90 (https://dejure.org/1990,1746)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 (https://dejure.org/1990,1746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BErzGG §§ 15, 16 Abs. 1 und 2; BGB § 616 Abs. 2; MuSchG § 6 Abs. 1; RVO § 189 Abs. 2 Satz 2; SGB V § 49 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2, 1. Alt.
    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 126
  • MDR 1991, 474
  • NZA 1991, 320
  • FamRZ 1991, 428 (Ls.)
  • BB 1991, 414
  • DB 1991, 448
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90
    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin wurde im Anschluß an die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG, die am 21. November 1988 endete, nicht dadurch berührt, daß wegen eines bestehenden Erziehungsurlaubs die beiderseitigen Hauptpflichten ruhten (vgl. dazu BAGE 59, 62, 64 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP Nr. 1 zu § 15 BErzGG, zu I 1 der Gründe).

    Dort hieß es in § 8 a Abs. 1 Satz 1 MuSchG, daß Mütter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub im Anschluß an die Schutzfrist des § 6 Abs. 1 MuSchG bis zu dem Tage haben, an dem das Kind sechs Monate alt war (wie hier Meisel/ Sowka, aaO, § 16 BErzGG Rz 5 a. E.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 16 BErzGG Rz 9; vgl. ferner BAGE 59, 62, 67 f. [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    Wie der Senat bereits erkannt hat, wird der Beginn des Erziehungsurlaubs nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank geworden ist (BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO).

    So hat der Senat in der bereits mehrfach angeführten Entscheidung BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, unter Hinweis auf diese Rechtsprechung und die mit ihr übereinstimmende Auffassung im Schrifttum ausgeführt, wenn eine Arbeitnehmerin sich im Erziehungsurlaub befinde, dann ruhten die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, und eine während des Erziehungsurlaubs eingetretene Arbeitsunfähigkeit sei dann nicht ursächlich für den Verdienstausfall, weil eine Vergütungspflicht auch ohne die Arbeitsunfähigkeit nicht bestanden hätte.

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von derjenigen, über die der Senat in BAGE 59, 62 [BAG 22.06.1988 - 5 AZR 526/87] = AP, aaO, zu befinden hatte.

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90
    Auch in dem Verfahren AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG (Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 -) standen zwei Ursachen nebeneinander, nämlich zum einem die Arbeitsunwilligkeit des Arbeitnehmers, die für sich schon dazu führte, daß kein Vergütungsanspruch bestand.
  • BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80

    Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90
    In dem in BAGE 43, 1 [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG veröffentlichten Urteil war dem Arbeitnehmer unbezahlter Sonderurlaub gewährt worden.
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 173/78

    Gesetzlicher Feiertag - Kurzarbeitsperiode - Feiertagsvergütung -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90
    Ähnlich sind die Kausalitätsfragen für den Lohnausfall an Feiertagen gesehen und beurteilt worden (vgl. Urteil vom 5. Juli 1979 - 3 AZR 173/78 - AP Nr. 33 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Einer Einverständniserklärung des Arbeitgebers zum Antritt des Erziehungsurlaubs bedarf es nicht (ebenso Meisel/Sowka, aaO, § 16 BErzGG Rz 3 und 34; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 16 BErzGG Rz 1; BAGE 66, 126 = AP Nr. 4 zu § 15 BErzGG, zu I 1 der Gründe).

    Andererseits ist hierbei aber auch zu beachten, daß dann, wenn der Arbeitnehmer diese Frist des § 16 Abs. 1 Satz 1 nicht einhält, der Erziehungsurlaubsanspruch nicht erlischt (vgl. Meisel/Sowka, aaO, § 16 Rz 6), sondern sich nur der Zeitpunkt des gewünschten Urlaubsantrittes entsprechend verschiebt (vgl. BAGE 66, 126 = AP, aaO) bzw. der Erziehungsurlaub sich um den Verspätungszeitraum entsprechend verkürzt (vgl. Meisel/Sowka, aaO, § 16 Rz 6).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Im Ergebnis deckt sich dies mit der Rechtsprechung des BAG (BAGE 66, 126 = AP Nr. 4 zu § 15 BErzGG), nach der eine Arbeitnehmerin erklären kann, den Erziehungsurlaub erst nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit anzutreten.
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Vielmehr muß es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (BAG 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1, 2 f.; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77, zu II 1 der Gründe; 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 - BAGE 66, 126, 132 f.; 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50, 58 f.; 1. Oktober 1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299, 300 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08

    Ausschluss von Entgeltfortzahlungsansprüchen bei Arbeitsunwilligkeit

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.).
  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Dagegen hat der Fünfte Senat im Urteil vom 17. Oktober 1990 (- 5 AZR 10/90 - EzA § 16 BErzGG Nr. 5) entschieden, daß für den Fall der Erklärung der Arbeitnehmerin, sie trete den Erziehungsurlaub erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit an, die Arbeitsunfähigkeit ursächlich für den Arbeitsausfall ist und daher ein Anspruch auf Krankenvergütung besteht, auch wenn möglicherweise oder sogar höchstwahrscheinlich die Arbeitnehmerin ohne die Arbeitsunfähigkeit den Erziehungsurlaub sofort angetreten hätte.
  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

    Das Bundesarbeitsgericht verstand unter Lohnersatzleistungen aber auch Krankengeldleistungen (vgl. BAG 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 66, 126; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 56, 191; enger wohl BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - aaO) , das vormalige Konkursausfallgeld (BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 159/97 -zu 3 der Gründe) sowie das Arbeitslosengeld (BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 56, BAGE 117, 231) .
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2005 - 5 Sa 396/05

    Elternzeitverlangen bei Adoption eines Kindes; Voraussetzungen für die

    Der in § 16 Abs. 2 BErzGG genannte Hinderungsgrund bezieht sich zwar darauf, dass die Erklärung für den Antritt zu diesem Zeitpunkt nicht rechtzeitig abgegeben werden kann (BAG 17.10.1990 - 5 AZR 10/90 - AP BErzGG § 15 Nr. 4 = NZA 1991, 320).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2004 - 3 Sa 186/04

    Teilzeitbeschäftigung - wirksamer Antrag

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.10.90 (5 AZR 10/90, EzA Nr. 5 zu § 16 BErzGG) den verspäteten Antrag nicht als schlechthin unwirksam gewertet.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 10 Sa 1085/21

    Auslegung eines normativen Teils des Tarifvertrags wie bei Gesetzen; Kriterien

    Es tritt an die Stelle des infolge der Erkrankung ausbleibenden Arbeitsentgelts nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2020 - 14 Sa 1159/19).
  • LAG Berlin, 29.01.1991 - 10 Sa 97/90

    Arbeitskampf: Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

    Für den Fall der Erklärung der Arbeitnehmerin, sie trete den Erziehungsurlaub erst nach Ende der Arbeitsunfähigkeit an, hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 1990 (5 AZR 10/90 - zur Veröffentlichung auch in der amtliche Sammlung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Arbeitsunfähigkeit ursächlich für den Dienstausfall ist und daher ein Anspruch auf Krankenvergütung besteht.
  • LAG Hamm, 18.03.1998 - 9 Sa 1169/97

    Bestand des Arbeitsverhältnisses bei Erziehungsurlaub; Mitteilungspflicht der

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