Rechtsprechung
   BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,324
BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 (https://dejure.org/1991,324)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 (https://dejure.org/1991,324)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 (https://dejure.org/1991,324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Wahl zur Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung - Wahlberechtigung von Auszubildenden mit denen der Betrieb keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, sondern die nur zeitweise aufgrund von zwischenbetrieblichen Vereinbarungen in dem Betrieb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19; ZPO § 256
    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 19; ZPO § 256
    Anfechtung einer Betriebsratswahl: Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 316
  • NZA 1991, 946
  • BB 1991, 2163
  • BB 1991, 2452
  • DB 1991, 2495
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 92/88

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für Anfechtung der Gewerkschaft gegen Wahl des

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86 , n.v.; Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 19/86 -, n.v.; Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 92/88 -, n.v.).
  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 19/86

    Nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86 , n.v.; Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 19/86 -, n.v.; Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 92/88 -, n.v.).
  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Wollen die Beteiligten eine zwischen ihnen streitige betriebsverfassungsrechtliche Frage mit Bindungswirkung für künftige gleichgelagerte Fälle entschieden wissen, so müssen sie die Streitfrage selbst, losgelöst vom Einzelfall, durch einen entsprechenden, die Streitfrage als solche bezeichnenden Antrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 30.07.1987 - 6 ABR 52/86

    Erledigung einer Wahlanfechtung nach Betriebsratsneuwahl - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86 , n.v.; Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 19/86 -, n.v.; Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 92/88 -, n.v.).
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Während bei einer - hier nicht gegebenen - nichtigen Wahl die daraus hervorgegangene Arbeitnehmervertretung keinerlei betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse erwirbt (BAG Urteil vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972), bleibt im Fall der Anfechtbarkeit der Wahl die gewählte Vertretung bis zur Rechtskraft einer die Wahl für ungültig erklärenden gerichtlichen Entscheidung mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen im Amt.
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Wollen die Beteiligten eine zwischen ihnen streitige betriebsverfassungsrechtliche Frage mit Bindungswirkung für künftige gleichgelagerte Fälle entschieden wissen, so müssen sie die Streitfrage selbst, losgelöst vom Einzelfall, durch einen entsprechenden, die Streitfrage als solche bezeichnenden Antrag zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in seinem Beschluß vom 5. Oktober 1989 - 6 P 2.88 - (AP Nr. 1 zu § 10 WahlO z. BPersVG) für den Bereich des Personalvertretungsrechts im öffentlichen Dienst entschieden, daß nach Beendigung der Amtszeit einer Jugendvertretung ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Ungültigkeit der Wahl dieser Jugendvertretung fortbestehe, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spreche, daß der die Wahlanfechtung auslösende Vorgang sich wiederholen wird und die damit verbundenen Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung einer Betriebsratswahl entfällt (erst) dann, wenn zwischenzeitlich die Amtsperiode des seinerzeit gewählten Betriebsrats abgelaufen ist (vgl. BAG 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 32; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316; 30. Juli 1987 - 6 ABR 52/86 - juris) .
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des

    Die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl hatte damit keine rückwirkende Kraft, sondern wirkte nur für die Zukunft (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316, 318; 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG 25. Aufl. § 19 Rn. 49; Thüsing in Richardi BetrVG 12. Aufl. § 19 Rn. 62; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 21) .
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 29, zu B der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht