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   BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55   

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BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55 (https://dejure.org/1959,1381)
BAG, Entscheidung vom 22.01.1959 - 1 AZR 478/55 (https://dejure.org/1959,1381)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 1959 - 1 AZR 478/55 (https://dejure.org/1959,1381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichte für Arbeitssachen - Zahlung von Ruhegehalt - Entscheidung der Vorfrage - Betrieb der Berliner Niederlassung - Verbindlichkeit - Ruhestandsverhältnis - Ruhegeldanspruch - Parteivereinbarung - Schwerpunkt des Ruhestandsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 186
  • BB 1959, 451
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1957 - 4 AZR 7/56

    Berlin - Bundesgesetz als Bundesrecht - Bundesrecht bricht Landesrecht -

    Auszug aus BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
    Denn auch wenn man, wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts dies in der Entscheidung vom 20. März 1957 (4 AZR 7/56, AP Kr-, 25 zu § 2 ArbGG) getan hat, davon ausgeht, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit des § 7 Abs. 7 AltbG nicht bestehen, bleiben ungeachtet dieser Regelung die Gerichte für Arbeitssachen im Rahmen der ihnen obliegenden Sachzustänaigkeit für einen unter ihre nach § 2 ArbGG gegebene aus schließliche Zuständigkeit fallenden Rechtsstreit auch insoweit zuständig, als es sich um die Entscheidung der für die Sachentscheidung über den Klageantrag selbst er hebliche Vorfrage, nämlich über das Gegebensein der hier in Rede stehenden Voraussetzung "im Geschäftsbetrieb der Berliner Niederlassung begründet" handelt.

    Diese Ansicht weicht zwar von der des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 20. März 1957 (4 AZR 7/56, AP Nr. 25 zu § 2 ArbGG) ab.

  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
    Der Senat verweist insoweit auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 16. Dezember 1957 (AP Nr. 4o zu § 242 BGB Ruhegehalt), die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 5« Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - (BAG 2, S. 18 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB) und die zu beiden Entscheidungen in der AP veröffentlichten Anmerkungen von Beitzke.
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 235/58

    Kraftfahrer - Abblendlicht - Blendung durch Fernlicht

    Auszug aus BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
    Insoweit verweist der Senat auf Wieczorek, GVG 1957, § 136 Anm. 3 II und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie insbesondere in der Entscheidung vom 13. März 1956, Deutsches Verwaltungsblatt 1956, S. 759, 761 und auch in der Entscheidung vom 17. September 1958, NJW 1958, S. 1982 und 1983 zum Ausdruck kommt (vgl. auch BGHZ 9, 179 /T81/; BGHStr. 7, 104 \ BGHStr. 8, 66).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
    Insoweit verweist der Senat auf Wieczorek, GVG 1957, § 136 Anm. 3 II und die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie insbesondere in der Entscheidung vom 13. März 1956, Deutsches Verwaltungsblatt 1956, S. 759, 761 und auch in der Entscheidung vom 17. September 1958, NJW 1958, S. 1982 und 1983 zum Ausdruck kommt (vgl. auch BGHZ 9, 179 /T81/; BGHStr. 7, 104 \ BGHStr. 8, 66).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Das gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 7, 186, 198; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes, Arbeitsgerichtsgesetz 7. Aufl. § 73 Rn. 3; Ulrich in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz 3. Aufl. § 73, Rn. 59) genauso für den normativen Teil eines Tarifvertrages (vgl. Ulrich aaO Rn. 13).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82

    Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter

    Die Urteile des Siebten Senats vom 23. März 1983 und 21. Oktober 1983 (jeweils aaO) begründen somit keine Vorlagepflicht nach § 45 Abs. 2 Satz 1 ArbGG (vgl. dazu BAGE 7, 186, 192 [BAG 22.01.1959 - 1 AZR 478/55] = AP Nr. 1 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 1 der Gründe; BAGE 12, 51, 55 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe; Kissel, GVG, § 136 Rz 2; Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 45 Rz 4).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auch diese Vorschrift, die gemeinschaftsrechtskonform auszulegen ist (BAG Urteil vom 23. September 1992, BAGE 7, 195 [BAG 22.01.1959 - 1 AZR 478/55]), ist nicht verletzt.
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Das gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAGE 7, 186, 198; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes, Arbeitsgerichtsgesetz 7. Aufl. § 73 Rn. 3; Ulrich in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz 3. Aufl. § 73 Rn. 59) genauso für den normativen Teil eines Tarifvertrages (vgl. Ulrich aaO Rn. 13).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

    Vergleiche auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VII C 189/57 vom 11. Juli 1958 (Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 7 S. 159); Urteile des Bundesarbeitsgerichts 1 AZR 478/55 vom 22. Januar 1959 (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 7 S. 192), 5 AZR 505/58 vom 31. Mai 1960 (Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 9 S. 256).
  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

    Zweite Senat seinerzeit nicht zu befinden» Hinzukommt, daß der erkennende Senat jetzt ausschließlich für Grati fikationsfragen zuständig ist, was ihn in jedem Pall einer Anrufung des Großen Senates entheben würde (vgl» statt aller: BAG 7, 186 /I92/)».
  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel -

    Es war aber nicht erforderlich, die Rechts frage wegen dieser Abweichung gemäß § 45 Abs, 2 ArbGG dem Großen Senat vorzulegen, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1961 nunmehr alle Rechtsstreitigkeiten betreffend Ruhegeld zur Zuständigkeit des Britten Senats gehören, so daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch diese Abweichung nicht gefährdet wird (BAG 7, 186 /T92/; ebenso zu § 136 GVGj BGHZ 28, 28 = LM Nr. 7 zu § 930 BGB mit insoweit zust, Anm. von Gelhaar; ferner BGHSt 7, 109; 8, 59 /b67; 11, 205; BGH DVB1- 1956, 759 Z'7-6]7; NJW 1958, 1982 /T983/)«.
  • BAG, 05.10.1961 - 2 AZR 122/61

    Berufung auf Beendigungstatbestand des ATO § 18 Abs. 3 bei nachträglichem

    Erst diese Erklärung (Zurruhesetzung) beendet das Dienstverhältnis, Der Senat folgt damit dem Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 11" Mai 1934 (ARS 4c, 277 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Hueck), Der Anrufung des Großen Senats nach § 45 Abs, 2 Satz 1 ArbGC bedurfte es nicht, weil nach der jetzt geltenden GesehäftsVerteilung die Rechtsstreitigkeiten über Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl im öffentlichen Dienst wie in der privaten Wirtschaft allein in die Zuständigkeit des Zweiten Senats fallen (BAG 7, 186 [ 192] ), Kur bei einer solchen Auslegung des 5 l8 Abs, 3 ATO werden die erwähnten Unzuträglichkeiten vermieden.
  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 582/57

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Feiertag - Arbeitsausfall - Witterungsbedingte

    Q " hätte sie sich am 25» und 26« Dezember 1956, wenn diese Tage Arbeitstage gewesen wären, entsprechend verhalten müsseno Es würde mit den Pflichten des Arbeitgebers unvereinbar sein, wenn er, nachdem er sonst bei vergleichbarem Wetter hat weiter arbeiten lassen, für die Feiertage sich darauf berufen würde, er hätte bei der gleichen Wetterlage nicht weiter arbeiten lassen« Das Landesarbeitsgericht wird weiter zu prüfen haben, wie sich ein verständiger Arbeitgeber des Baugewerbes bei einer solchen Wetterlage zu verhalten pflegt« Hätte einsolcher Arbeitgeber bei einem Wetter wie an den hier streitigen Tagen dann ar beiten lassen, wenn es sich um gewöhnliche Arbeitstage gehandelt hätte, so kann sich auch die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie zur Einstellung der Arbeit an den beiden Weihnachtstagen wegen der an diesen Tagen bestehenden Wetterlage befugt gewesen wäre« Eine Vorlage des Rechtsstreits an den Grossen Senat wegen einer etwaigen Abweichung von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 12« November 1958 - 2 AZR 427/57 - (AP Nr« 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) war nicht geboten« Einmal hat sich der Zweite Senat in seinem Urteil nicht mit dem Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen der Bundesrepublik und dem RTV für das Baugewerbe beschäftigt, sondern mit dem Feiertagslohnzahlungsgesetz des Landes Berlin und der Reichstarifordnung für das Baugewerbe« Zum anderen aber ist der erkennende Senat hinsichtlich der Entscheidungen von Rechtsfragen aus dem Feiertagsrecht in vollem Umfange an die Stelle des Zweiten Senats getreten, so dass er ohne Anrufung des Grossen Senats in der Sache selbst entscheiden kann (vgl« Urteil des erkennenden Senats vom 22« Januar 1959 ~ 1 AZR 478/55 -, das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ist .sowie Wieczorek, GVG 1957, § 156 Anm« B II; BGH 13c 3» 1956, DVBlo.1956, So 759, 761; BGH 17.9 o 1958, NJW 1958, So 1982 ff.j ,.
  • BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55

    Angestellte einer Berliner Altbank - Pensionsanspruch - Zuständigkeit der ArbG -

    Die Zuständigkeit dieses Gerichtes ist jedoch, wie der Senat in dem 6 zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 22. Januar 1959 ( 1 AZR 478/55 ) ausgeführt hat, keine ausschließliche in dem Sinne, daß dadurch die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nach § 2 ArbGG eingeschränkt würde.
  • BAG, 10.12.1963 - 3 AZR 78/63

    Gewaltsame Überführung - Bank der Arbeiter/Angestellten und Beamten AG - Deutsche

  • BAG, 06.05.1960 - 1 AZR 525/59

    Berliner Niederlassung - Geschäftsbetrieb - Verbindlichkeit

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