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   BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57   

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BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57 (https://dejure.org/1959,326)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1959 - 3 AZR 583/57 (https://dejure.org/1959,326)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 (https://dejure.org/1959,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung - Grundrecht der freien Meinungsäußerung - Aktive politische Betätigung - Demokratische Grundordnung

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 256
  • NJW 1959, 1197 (Ls.)
  • MDR 1959, 524
  • DB 1959, 491
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57
    Dieses Grundrecht, das auch als Ausfluß des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) aufgefaßt werden kann, richtet sich nicht nur gegen den Staat als Hoheitsträger, sondern gestaltet, zum mindesten in gewissem Umfang, auch das bürgerliche Recht (vgl. BAG 1, 185; 4, 274).

    (Vgl. BAG 1, 185 194 f f. 7.

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57
    Hach Artikel.5 Abs. 1 Satz 1 GG, der auch in Berlin gilt (vgl. BVerfGE 7, 1) und mit Artikel 8 der Berliner Verfassung vom 1. September 1950 (GVB1. S. 433) insoweit übereinstimmt, hat der Kläger das Recht, seine Meinung frei zu äußern.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57
    Zum Tatbestand des § 1 Abs» 2 KSchG gehört allerdings, ebenso wie zur Strafzumessung im Rahmen des § 8 DDO, daß auch die besonderen Interessen des Klägers an der Aufrechterhaltung seines Arbeitsverhältnisses berüc&oibjiti£ti werden (vgl» BAG 1, 117)o In diesem Zusammenhang sagt das angefochtene Urteil, diese Interessen seien durch die Kündigung deshalb nicht einschneidend verletzt, weil der Kläger im pensionsfähigen Alter stehe und nach dem Regelungsgesetz versorgungsberechtigt sei.
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Allerdings sind Beschränkungen des Arbeitnehmers bei seinen kritischen Äußerungen über Arbeitgeber und Beschäftigungsbetrieb durch den Inhalt des Anstellungsvertrags und die ihm übertragenen Aufgaben sowie durch allgemein anerkannte arbeitsrechtliche Grundsätze, die zum Schutz vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb bestehen, vorgegeben (vgl. BAGE 1, 185, 194 ff; 7, 256, 260 ff; 24, 438, 444 = NJW 1973, 77; BAG AP § 611 BGB - Beschäftigungspflicht - Nr. 5 = NJW 1978, 239 [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76]; § 1 KSchG 1969 - verhaltensbedingte Kündigung - Nr. 1 = NJW 1978, 1872; § 626 BGB Nr. 69 = NJW 1978, 1874, 1875; vgl. auch BVerfGE 28, 191, 199 ff, 202 ff - NJW 1970, 1498, 1501) [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68].
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Dabei kann er auf die ihm gegebene Begründung des Vorlagebeschlusses als Grundlage der Sinnerhellung zurückgreifen (vgl. Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., § 253, Anm. III 2; Wieczorek, ZPO, § 253 Anm. G III a 1; auch BAG in der zur Veröffentlichung in der Amtl. Sammlung bestimmten Entscheidung in Sachen 3 AZR 583/57 vom 23.2.1959 zur Auslegungsfähigkeit des nach dem Gesetz bestimmt zu stellenden Klageantrags; ferner Stein-Jonas, ZPO, § 322 Anm. VII 1; Wieczorek, ZPO, § 322 Anm. E I a zur Auslegungsfähigkeit des Urteilstenors).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers wird insoweit jedoch durch die Grundregeln über das Arbeitsverhältnis begrenzt (BAG 1, 185, 194 ff.; BAG 7, 256, 261; BAG 24, 438, 444; BAG 29, 195, 200).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Dabei ist die Interessenlage der klagenden Partei zu beachten (vgl. etwa BAG 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 - BAGE 7, 256, 259 f., zum Stufenverhältnis von außerordentlicher und ordentlicher Kündigung).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Besteht die Betätigung in einer Meinungsäußerung, so findet das dem Arbeitnehmer gemäß Art. 5 Abs. 1 GG zustehende Grundrecht der freien Meinungsäußerung seine Schranken in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; BAG 24, 438 [444] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Zwar handelt es sich hier um eine recht allgemein gehaltene Generalklausel, es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (so BAG Urteile vom 28. August 1958 - 3 AZR 601/57 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 - BAGE 7, 256 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; vom 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - BAGE 38, 85 = AP Nr. 8 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit und vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL), daß der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten hat, daß das Ansehen des Arbeitgebers bzw. des Amtes nicht beeinträchtigt wird; die dienstliche Verwendbarkeit des Angestellten kann durch außerdienstliche Vorgänge beeinflußt werden; die generalklauselartige Weite der Tarifvorschrift rechtfertigt nach dieser Rechtsprechung für sich allein nicht die Annahme einer von den Tarifvertragsparteien gewollten Regelungslücke, die für die einzelnen Dienststellen durch entsprechende ergänzende Dienstvereinbarungen zu schließen wäre.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 407/06

    Eingruppierung von Angestellten im Polizeidienst

    Dabei ist die Interessenlage der klagenden Partei zu beachten (vgl. etwa BAG 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 - BAGE 7, 256, 259 f., zum Stufenverhältnis von außerordentlicher und ordentlicher Kündigung).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    b) In Anwendung des Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAG 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAG 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Es handelt sich hierbei um einen für den gesamten öffentlichen Dienst und damit auch für die im Arbeitsverhältnis stehenden Mitarbeiter geltenden allgemeinen Grundsatz, der daraus folgt, daß sämtliche Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Angestellte ebenso wie Beamte, dem ganzen Volke und nicht einer Partei oder einer sonstigen politischen Gruppierung dienen (vgl. BAGE 7, 256 [261] = NJW 1959, 1197 L = AP Art. 5 I GG Meinungsfreiheit Nr. 1 [zu II]).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Zu Art. 5 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß das Recht der freien Meinungsäußerung im Bereich des Arbeitsrechts seine Schranke in den Grundregeln über das Arbeitsverhältnis findet (BAGE 1, 185 [194 ff.] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG ; BAGE 7, 256 [261] = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 408/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 503/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

  • LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ;

  • BAG, 15.07.1971 - 2 AZR 232/70

    Politische Meinungsäußerung - Kündigungsgrund - Abhörentscheidung

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2019 - 9 U 75/19

    Feuchtigkeit in der Kellerwand wegen abfließendem Niederschlagswasser?

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
  • BAG, 30.05.1968 - 1 AZR 96/68

    Begründung einer Divergenz - Angeführte Entscheidungen - Divergenzvortrag

  • BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65

    Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher

  • BAG, 14.11.1980 - 7 AZR 655/78
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