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   BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57   

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BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57 (https://dejure.org/1959,61)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1959 - 4 AZR 549/57 (https://dejure.org/1959,61)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1959 - 4 AZR 549/57 (https://dejure.org/1959,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten - Dienstleistungsberichte - Erfüllung obliegender Fürsorgepflicht - Leistungsbericht - Hinzuziehung bestimmter Dienststellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; TVG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 267
  • NJW 1959, 1294 (Ls.)
  • MDR 1959, 698
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54

    Behörde - Fürsorgepflicht - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Entfernung eines

    Auszug aus BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57
    Das entspricht auch der Auffassung, die der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht vertreten hat.
  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

    Auszug aus BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57
    Das hat bereits der Erste Senat des Bund'esarbeitsgei"icht in seinem Urteil in BAG 3, 332 ausgesprochen.
  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen auf das Wohl und die berechtigten Interessen seiner Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen ( BAG vom 25.02.1959, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der hier zu erörternden Rechtsfrage bereits in folgenden Entscheidungen befaßt: BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 19, 181, 187 = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG; BAGE 24, 247, 257 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe.

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht ist im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, daß die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; seither ständige Rechtsprechung).

    Daneben steht das im Klagewege durchsetzbare Recht des Arbeitnehmers, die Entfernung unrichtiger Angaben aus den Personalakten zu verlangen (so bereits BAGE 7, 267 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; ferner BAGE 24, 247 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; diese Auffassung wird auch in der Kommentarliteratur einhellig vertreten, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 83 Rz 5 a; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl. § 83 Rz 33; Fabricius/Kraft/Thiele/Wiese, Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, § 83 Rz 17 a; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, § 83 Rz 8).

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Hierzu gehören auch schriftliche Rügen und Verwarnungen, die zu den Personalakten genommen werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe).

    Dabei ist der Umfang der Fürsorgepflicht im Einzelfall aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen (BAGE 7, 267, 271 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür Sorge tragen, daß die Personalakten ein richtiges Bild des Arbeitnehmers in dienstlichen und persönlichen Beziehungen vermitteln (BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; seither ständige Rechtsprechung).

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