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   BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55   

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BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55 (https://dejure.org/1959,71)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1959 - 2 AZR 402/55 (https://dejure.org/1959,71)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1959 - 2 AZR 402/55 (https://dejure.org/1959,71)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 290
  • NJW 1959, 1796
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Allerdings enthält gerade dieser Begriff als Rechtsbegriff einen bestimmten Beurteilungsspifelraunjd'ür die Tatsacheninstanz, der sich, sofern seine Grenzen unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles nicht überschritten werden, der Nachprüfung durch die Revisionsinstanz entzieht (vgl. Beschluß des Ersten Senates vom 2.November 1955 - BAG 2, 175 /lQl/182/ ) .

    Schädigers sprechenden Gesichtspunkte und die von ihm geltend gemachten Umstände unzureichend berücksichtigt sind (vgl» BAG 2, 175 /.1827) und die demgegenüber etwas andere, in revisionsrechtlicher Beziehung engere Auffassung des Bundes gerichtshofsin BGHZ 10, 69 ZTlZ)°.

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Nach anerkannter Rechtsprechung und Lehre, die in dem Beschluß des Großen Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 25« September 1957 - GS 4/56, 5/56 - BAG 5, 1 /7,87 - weitgehend zusammen gestellt ist, ist bei einem solchen Sachverhalt ein sogenannter inner betrieblicher Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Betracht zu ziehen.

    das sich daraus ergebende Sühne prinzip ganz allgemein verbieten es in aller Regel, den Verständnisgedanken dort zum Tragen und demjenigen zugute kommen zu lassen, der gegen die im Verkehr und im Arbeitsleben erforderlichorgfalt grob verstößt, der also "grobfahrlässig" oder, um mit dem Großen Senat (BAG 5, 1 z u sprechen, mit "schwerer Schuld" handelt. Wenn unsere Rechtsordnung schon denjenigen, der nicht schlechthin jede Fahrlässigkeit zu vertreten hat, sondern nur für sogenannte "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" haftet, von einer Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht befreit (§ 277 BGB), so ist das eine Regelung, die auf denselben Gesichtspunkten beruht, nämlich denjenigen daß die Gerechtigkeit, der daraus sich ergebende Sühnegedanke und die allgemeine Ordnung es gebieten, denjenigen, der grob gegen die durch das menschliche Zusammenleben gebotenen Sorgfaltspflichten verstößt, für die Folgen eines solchen 'gemeinschaftswidrigen Verhaltens auch haften zu lassen.

  • BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57

    Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    bestimmte Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1958 - 2 AZR 524/57 -).

    Deshalb ist der weit aus überwiegenden Meinung beizutreten, die es ablehnt, generell einen Arbeitnehmer milder als in § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehen und nur beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit haften zu lassen (vgl. statt aller: das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Ur teil des 2. Senates des BAG vom 8. Dezember 1958 - 2 AZR 524/57-sowie die Nachweise bei Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. I § 35 II 3 S. 209 zu Fußnote 27).

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Schädigers sprechenden Gesichtspunkte und die von ihm geltend gemachten Umstände unzureichend berücksichtigt sind (vgl» BAG 2, 175 /.1827) und die demgegenüber etwas andere, in revisionsrechtlicher Beziehung engere Auffassung des Bundes gerichtshofsin BGHZ 10, 69 ZTlZ)°.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    a) Der Begriff der "Fahrlässigkeit" ist ein durch die Revision in vollem Umfang nachprüfbarer Rechtsbegriff (V/ieczorek, ZPO, § 550 A II e 1 mit Nachweisen; BGHZ 10, 14 /Tb/).
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Januar 1955 ~ III ZR 153/53 - BGHZ 16, 111 /116 t l j = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmersdarauf hingewiesen, daß die Rechtsprechung bei dieser Frage bisher zu recht unterschiedlichen Ergebnissen gekommen ist.
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Es muß in Betracht gezogen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits fahrlässigen Verletzung der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl. statt aller: Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 6. Aufl., 1. Bd. § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteile vom 27.März 1958 - 2 AZR 221/56, 2 AZR 188/56, 2 AZR 291/57 - BAG 6, 52 /"SB/, AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328; ferner aas zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 11.
  • BAG, 13.03.1959 - 2 AZR 282/58

    Klage - Widerklage - Streitwert - Getrennte Festsetzung - Rechtsmittelfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Entsprechend dem Sinn der Streitwertfestsetzung die Rechtsmittelfähigkeit der als Urteil insgesamt eine einheitliche Größe darstellenden Entscheidung auszuweisen, muß je doch bei getrennter Festsetzung des Streitwertes für Klage und Widerklage die dann ohne weiteres mögliche Addierung als vollzogen angesehen werden (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1959 - 2 AZR 282/58; vgl. auch: Dietz-Nikisch, ArbGG, § 64 Bern. 15; Dersch-Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., 1955, § 61 Bern. 57; RAG ARS 23, 142 /T457 " it Anm. von Volkmar S. 147, 148; LAG München, ARS 24, L 96 $ ] / mit Anm. von Volkmar S. 103/104).
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 188/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Es muß in Betracht gezogen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits fahrlässigen Verletzung der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl. statt aller: Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 6. Aufl., 1. Bd. § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteile vom 27.März 1958 - 2 AZR 221/56, 2 AZR 188/56, 2 AZR 291/57 - BAG 6, 52 /"SB/, AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328; ferner aas zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 11.
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Lohnsteuer - Ordnungsgemäße Berechnung -

    Auszug aus BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55
    Es muß in Betracht gezogen werden, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weitgehende Fürsorgepflichten schuldet, bei deren bereits fahrlässigen Verletzung der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt der schuldhaften Vertragsverletzung auf Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens in Anspruch genommen werden kann (vgl. statt aller: Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 6. Aufl., 1. Bd. § 48 II 5 c, cc S. 365; § 48 III 4 S. 376; Bundesarbeitsgericht, 2. Senat, Urteile vom 27.März 1958 - 2 AZR 221/56, 2 AZR 188/56, 2 AZR 291/57 - BAG 6, 52 /"SB/, AP Nr. 1 und 2 zu § 670 BGB; Meinert, Der Betrieb 1958, 1328; ferner aas zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 11.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1954 - II Sa 141/54
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Die Feststellung einer "Fahrlässigkeit" ist durch die Revision nachprüfbar (BAG 19. März 1959 - 2 AZR 402/55 - BAGE 7, 290, 301 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 8 = EzA BGB § 276 Nr. 3) .
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    1. Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Arbeitnehmer für Schäden, die er bei der Verrichtung gefahrgeneigter Arbeit fahrlässig verursacht hat, dem Arbeitgeber nur nach folgenden Grundsätzen haftet: Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind (grundlegend: BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO ; vgl. im einzelnen: BAGE 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 29. Juni 1964 - 1 AZR 434/63 - AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Die Feststellung einer "Fahrlässigkeit" ist durch die Revision nachprüfbar (BAG 19. März 1959 - 2 AZR 402/55 - BAGE 7, 291, 301).
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