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   BAG, 16.04.1959 - 2 AZR 227/58   

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BAG, 16.04.1959 - 2 AZR 227/58 (https://dejure.org/1959,677)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1959 - 2 AZR 227/58 (https://dejure.org/1959,677)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1959 - 2 AZR 227/58 (https://dejure.org/1959,677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einreichung der Kündigungsschutzklage - Örtlich unzuständiges ArbG - Dreiwochenfrist - Fristwahrung - Zustellung

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 339
  • NJW 1959, 1512
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Die Bestimmung des § 6 Satz 1 KSchG will gerade eine nachträgliche Berufung darauf zulassen, eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wobei für die rechtzeitige Anrufung des Arbeitsgerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine unzulässige Klage (zunächst) ausreicht (BAG, Urteile vom 16. April 1959 - 2 AZR 227/58 - AP Nr. 16 zu § 3 KSchG; vom 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - AP Nr. 37, aaO.; vom 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - AP Nr. 40, aaO.; vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969; vom 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - n.v.).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Die Kündigungsschutzklage ist auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sie zwar bei einem örtlich unzuständigen Gericht erhoben worden ist, jedoch nach § 281 ZPO an das örtlich zuständige Gericht verwiesen wird, wobei selbst eine Verweisung nach Ablauf der Dreiwochenfrist unschädlich ist (BAGE 7, 339 = AP Nr. 16 zu § 3 KSchG, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; BAGE 22, 441, 444 [BAG 24.09.1970 - 5 AZR 54/70] = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. September 1977 - 2 AZR 333/76 -, n. v., zu I 2 der Gründe; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 57; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 19; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 Rz 181; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Kündigungsrecht, 3. Aufl., 11. Kapitel Rz 9; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 1100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 136 I 4 b); denn es handelt sich um ein einheitliches Verfahren, das in der Lage fortgesetzt wird, in der es sich bei der Verweisung befand.

    bb) Auch unzulässige Klagen können die Frist des § 4 Satz 1 KSchG wahren (vgl. BAGE 7, 339 = AP Nr. 16 zu § 3 KSchG; BAGE 22, 441, 444 [BAG 24.09.1970 - 5 AZR 54/70] = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG, zu 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. September 1977 - 2 AZR 333/76 -, n. v., zu I 2 der Gründe, bei Klagen vor dem unzuständigen Gericht; BAGE 23, 139, 144 f. = AP Nr. 40 zu § 3 KSchG, zu I 2 c der Gründe, bei einer unzulässigen Klageerweiterung; BAGE 52, 263, 266 ff. [BAG 26.06.1986 - 2 AZR 358/85] = AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969, zu B II der Gründe, bei einer nicht unterschriebenen Klage, wenn der Beklagte eine rechtzeitige Rüge unterläßt, obwohl ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte).

  • LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92

    Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung;

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  • BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70

    Wahrung der Klagefrist - Kündigungsschutzklage - Einrede des Schiedsvertrages -

    Nach der Rcchtspiechung dos Bundesarbeitsgerichts bleibt die fnstwahrendc Wirkung der rechtzeitigen Klageeinreichung auch dann erhalten, wenn die Kündigungsschutzklagedeinem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden ist, von diesem aber an das zuständige Gericht abgegeben wird (BAG 7, 339 AP Nr. 16 zu § 3 KSchG).
  • LAG Hessen, 27.02.1991 - 9 Ta 301/90

    Wahrung der dreiwöchigen Klagefrist im Falle des Eingangs der

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  • LAG Berlin, 03.06.1976 - 7 Sa 33/76
    Dabei können die Fehltage des letzten Jahres und die der gesamten vorhergehenden Zeit berücksichtigt werden (so auch BAG 1959-04-16 2 AZR 227/58 = BAGE 7, 339).In solchen Fällen ist der Arbeitgeber vor einem Kündigungsausspruch nicht verpflichtet, sich Unterlagen über den Gesundheitszustand des zu kündigenden Arbeitnehmers zu verschaffen.2.
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