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   BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91   

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https://dejure.org/1992,203
BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 (https://dejure.org/1992,203)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 (https://dejure.org/1992,203)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 (https://dejure.org/1992,203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16; BGB § 242, § 315
    Nachholende Anpassung der Betriebsrente: A. Dreijahresturnus - Bündelung der innerhalb eines Jahres fälligen Prüfungen - Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts seit Rentenbeginn, nicht nur der letzten 3 Jahre - Ablehnung der Anpassung wegen übermäßiger Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 137
  • ZIP 1992, 1570
  • MDR 1993, 208
  • NZA 1993, 69
  • BB 1992, 2152
  • DB 1992, 2401
  • JR 1993, 176
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG Urteil vom 23. April 1985, BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG).

    Zwar werden sich die Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob die Anpassungslast für das Unternehmen tragbar ist, häufig der Hilfe eines Sachverständigen bedienen müssen (vgl. dazu BAGE 48, 272, 283 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81
    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die geschäftliche Entwicklung der Beklagten über mehrere Jahre berücksichtigt (vgl. BAGE 45, 104 = AP Nr. 15 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft; Eintritt des Versorgungsfalls;

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    b) Die Frage, ob wegen der konzernmäßigen Verflechtung der Beklagten auf die Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft in New York abzustellen ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - zur Veröffentlichung bestimmt), kann im Streitfall offen bleiben, weil die Beklagte selbst leistungsfähig ist.
  • LAG Hamm, 22.01.1991 - 6 Sa 883/90

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Betriebsrente;

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet (vgl. LAG Hamm Urteil vom 22. Januar 1991 - 6 Sa 883/90 - DB 1991, 711; Höfer/Abt, BetrAVG, 2. Aufl., § 16 Rz 43 ff.; a.A. allerdings Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., § 16 Rz 3416 ff.).
  • LAG Hamm, 29.08.1989 - 6 Sa 294/89

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Dies folge insbesondere aus dem streitbeendenden Charakter jeder Anpassungsentscheidung (LAG Hamm Urteil vom 29. August 1989 - 6 Sa 294/89 - NZA 1990, 479; Lieb/Westhoff, DB 1976, 1958, 1969; Schwerdtner, ZfA 1978, 593; Förster/Rößler/Führer, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters versorgung, 1984, § 16 Rz 108 ff.; Schumann, ZIP 1985, 846 und ZIP 1987, 137; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 1986, 1. Teil, Rz 722; Heubeck, DB 1980, 832; Andresen/Gaßner, DB 1980, 1347).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Zur Begründung hat er in seiner Entscheidung vom 30. März 1973 (BAGE 25, 146, 161 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung) ausgeführt: Aus dem Entgeltcharakter der betrieblichen Versorgungsleistungen ergebe sich, daß die Leistung des Pensionärs, die durch die Versorgung entgolten werde, die dem Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erwiesene Betriebstreue, die Gesamtheit der ihm erbrachten Dienste sei.
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Die Anpassung muß deshalb grundsätzlich den Kaufkraftverlust der betrieblichen Versorgungsleistungen ausgleichen (Urteil des Senats vom 15. September 1977, BAGE 29, 294 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77

    Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91
    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, die Prüfung beschränke sich nicht auf den Zeitraum der letzten drei Jahre, sondern erstrecke sich auf die gesamte Zeit seit dem Rentenbeginn (Höfer/Kemper, DB 1980, 542; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 81 VII 3 i. S. 459, 461; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, 2. Aufl., § 16 Rz 162 b, 164 a, 267; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., § 16 Rz 3503 ff.).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Der von § 16 BetrAVG vorgeschriebene Dreijahresturnus bei der Überprüfung von Betriebsrentenanpassungen zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 140).

    In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum - wie hier geschehen - eingehalten werden (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 140 f.).

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 142 ff.) als Prüfungszeitraum die gesamte Zeit vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag angesehen.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Da es bereits vor Schaffung des § 16 Abs. 2 BetrAVG durch das RRG 1999 der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprach, dass für die Bemessung der Teuerungsrate auf den Zeitraum vom individuellen Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag abzustellen ist (vgl. zB BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - zu II der Gründe, BAGE 70, 137; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 83, 1; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38) , ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch den Begriff des Prüfungszeitraums im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verwendet hat.
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).

    Aus dem Zweck des § 16 BetrAVG folgt, daß nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).

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