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   BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90   

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https://dejure.org/1992,163
BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 (https://dejure.org/1992,163)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 (https://dejure.org/1992,163)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1992 - 10 AZR 88/90 (https://dejure.org/1992,163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung/13. Monatseinkommen für gewerbl. AN und Auszubildende der Schuhindustrie in der BRD vom 18.1.1988 § 2 Nr. 1, 2 und 3a
    Jahressonderzahlung mit Mischcharakter: Kein Erfordernis nicht ganz unerheblicher tatsächlicher Arbeitsleistung im Bezugszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 78
  • MDR 1993, 246
  • NZA 1993, 130
  • BB 1992, 1647
  • BB 1992, 2218
  • DB 1992, 1688
  • DB 1992, 2348
  • JR 1993, 220
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt Bedenken gegen einen solchen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, geltend gemacht und darauf verwiesen, daß damit eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung normiert wird (BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP, aaO; BAGE 66, 22 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; Urteil vom 10. Januar 1991, BAGE 67, 19 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89

    Tarifliche Sondervergütung - Umfang der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt Bedenken gegen einen solchen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, geltend gemacht und darauf verwiesen, daß damit eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung normiert wird (BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP, aaO; BAGE 66, 22 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; Urteil vom 10. Januar 1991, BAGE 67, 19 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers werde normalerweise nicht um ihrer selbst willen honoriert, sondern im Hinblick auf die im Betrieb tatsächlich geleistete Arbeit (vgl. schon BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Er hat in einer vergleichbaren Frage wie der Senat argumentiert und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung für im Bezugszeitraum geleistete Arbeit als auch die Belohnung für erwiesene Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden solle, in denen das Arbeitsverhältnis ruhe.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers werde normalerweise nicht um ihrer selbst willen honoriert, sondern im Hinblick auf die im Betrieb tatsächlich geleistete Arbeit (vgl. schon BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88

    13. Monatseinkommen und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat wiederholt Bedenken gegen einen solchen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, geltend gemacht und darauf verwiesen, daß damit eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung normiert wird (BAG Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP, aaO; BAGE 66, 22 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Keramikindustrie; Urteil vom 10. Januar 1991, BAGE 67, 19 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90
    Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers werde normalerweise nicht um ihrer selbst willen honoriert, sondern im Hinblick auf die im Betrieb tatsächlich geleistete Arbeit (vgl. schon BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Insbesondere sind sie dabei in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Voraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch ist (vgl. zu Sonderzahlungen mit Mischcharakter: grundlegend BAG 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78; zuletzt 14. März 2012 - 10 AZR 112/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Es gibt auch kein allgemeines Rechtsprinzip, dass der Anspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums überhaupt keine oder keine nennenswerte Arbeitsleistung erbracht hat (BAG 10. Juli 1996 - 10 AZR 204/96 - 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - BAGE 71, 78).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    in welcher Höhe dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf die Jahreszuwendung zusteht (vgl. u.a. BAGE 66, 169, 174 ff; 71, 78, 83).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im Zweifel anzunehmen, daß mit einer Jahreszuwendung mindestens auch die im abgelaufenen Jahr geleistete Arbeit zusätzlich belohnt wird (BAGE 71, 78, 82; BAG, Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - DB 1979, 2375; vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942 m.w.N.).

    Auch in dem Ausgangsurteil vom 5. August 1992, auf das die Entscheidung Bezug nimmt, wird gerade daran festgehalten, daß mit der Gratifikation die für den Betrieb erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet werden solle (BAGE 71, 78, 82; vgl. ferner BAG Urteil vom 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - NJW 1996, 948, 949).

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