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   BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91   

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BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 (https://dejure.org/1992,451)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 (https://dejure.org/1992,451)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 (https://dejure.org/1992,451)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162, § 315, § 611

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, §§ 162, 315
    Zulässiger Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer von einer freiwilligen Sonderzahlung auch bei einzelvertraglicher Zusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 1
  • NJW 1993, 1414
  • MDR 1993, 992
  • NZA 1993, 353
  • BB 1993, 508
  • BB 1993, 653
  • DB 1993, 688
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    a) Das Bundesarbeitsgericht erachtet Klauseln, nach denen eine freiwillige Sonderzahlung nur den Arbeitnehmern zustehen soll, die zu einem maßgeblichen Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 25. April 1991, BAGE 68, 41 [BAG 25.04.1991 - 6 AZR 183/90] = AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Mit dem Urteil vom 4. September 1985 (- 5 AZR 655/84 -, aaO) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch zunächst für Klauseln in Tarifverträgen, die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung von dem Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag innerhalb des Bezugsjahres abhängig machen, entschieden, daß diese auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung wirksam seien, und diese Rechtsprechung mit Urteil vom 25. April 1991 (- 6 AZR 183/90 - aaO) auf entsprechende Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen ausgedehnt.

    Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben würde voraussetzen, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aufgelöst hat, um die Entstehung des Zuwendungsanspruchs des Arbeitnehmers zu vereiteln (BAGE 49, 281 = AP, aaO).

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    a) Das Bundesarbeitsgericht erachtet Klauseln, nach denen eine freiwillige Sonderzahlung nur den Arbeitnehmern zustehen soll, die zu einem maßgeblichen Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig (BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 25. April 1991, BAGE 68, 41 [BAG 25.04.1991 - 6 AZR 183/90] = AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Mit dem Urteil vom 4. September 1985 (- 5 AZR 655/84 -, aaO) hat das Bundesarbeitsgericht jedoch zunächst für Klauseln in Tarifverträgen, die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung von dem Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag innerhalb des Bezugsjahres abhängig machen, entschieden, daß diese auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung wirksam seien, und diese Rechtsprechung mit Urteil vom 25. April 1991 (- 6 AZR 183/90 - aaO) auf entsprechende Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen ausgedehnt.

  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Die Regelung der Beklagten im Aushang vom 24. April 1990 erweist sich im Rahmen einer richterlichen Inhalts- und Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB (BAGE 23, 160 [BAG 21.12.1970 - 3 AZR 510/69] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle) als wirksam.
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Bei einer Sonderzahlung, die als Belohnung bisheriger Dienste und zugleich in Erwartung zukünftiger Betriebstreue gezahlt wird (Sonderzahlung mit Mischcharakter; BAG Urteil vom 25. April 1991, BAGE 68, 32 = AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation), können beide Voraussetzungen als gleichwertig ausgestaltet werden, so daß der Zahlungsanspruch die Erfüllung beider Merkmale voraussetzt.
  • BAG, 13.09.1974 - 5 AZR 48/74

    Gratifikation - Betriebsvereinbarung - Billigkeitskontrolle - Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht habe, dürfe die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß habe, nicht verweigert werden (Urteile vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Er darf insbesondere einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen ausschließen oder schlechterstellen (BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Die Regelung der Beklagten im Aushang vom 24. April 1990 erweist sich im Rahmen einer richterlichen Inhalts- und Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB (BAGE 23, 160 [BAG 21.12.1970 - 3 AZR 510/69] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle; BAG Urteil vom 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - AP Nr. 2 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle) als wirksam.
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Bindungsklauseln einer Gratifikationszusage - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht habe, dürfe die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß habe, nicht verweigert werden (Urteile vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Danach soll ein Arbeitgeber gleichliegende Fälle nicht aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandeln (BAGE 52, 380 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität).
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91
    Einem Arbeitnehmer, der die ihm obliegende Arbeitsleistung im Bezugszeitraum erbracht habe, dürfe die erwartete Gegenleistung aus Gründen, auf die er keinen Einfluß habe, nicht verweigert werden (Urteile vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    b) Eine Klausel, die eine Sonderzuwendung in diesem Sinne allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, kann nach ständiger Rechtsprechung auch dann zulässig sein, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 18, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 4. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214: Klausel in einem Tarifvertrag; 2. Dezember 1992 - 10 AZR 238/91 -: Klausel in einer Betriebsordnung; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1: einzelvertragliche Zusage; 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41: Klausel in einer Betriebsvereinbarung; 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281) .

    Der Arbeitgeber darf unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers allein die fortdauernde Betriebszugehörigkeit über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch - oder noch einige Zeit - angehören (BAG 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO) .

    Der Arbeitgeber kann, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch - oder noch einige Zeit - angehören (BAG 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind Klauseln, die den Anspruch auf die Sonderzahlung daran knüpfen, dass das Arbeitsverhältnis über den Auszahlungszeitpunkt hinaus innerhalb eines bestimmten Zeitraums fortbesteht, allerdings auch dann zulässig, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Bindungsfrist nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt, wie das bei einer betriebsbedingten Kündigung der Fall ist (28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21; 4. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 155; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 71, 1).
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

    Der Arbeitgeber kann auch, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 14, BAGE 140, 239; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91  - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 1) .
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Sie gelten damit grundsätzlich auch bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 417/98 - aaO mwN) und auch dann, wenn die Rückzahlungspflicht bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, sondern von den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wird (BAG 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 71, 1).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    auf seiner aus Zeiten vor der Schuldrechtsnovelle herrührenden 88 S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

    88) S. dazu etwa BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 147 = NZA 1993, 353 [Leitsatz 3.]: "Es ist in der Regel nicht unbillig oder treuwidrig, Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen".

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Schon diese am Motivationszweck orientierte Differenzierung danach, ob das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag noch - ggfs. ungekündigt - besteht oder nicht, ist sachlich gerechtfertigt, so daß ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vorliegt (BAG Urteil vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und vom 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

    Eine solche Regelung ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets für zulässig gehalten worden (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Schon diese am Motivationszweck der Gratifikation orientierte Differenzierung danach, ob das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag noch besteht oder nicht, ist sachlich gerechtfertigt, so daß ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gegeben ist (BAG Urteil vom 19. November 1992, aaO).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 417/98

    Jahres-Sonderzuwendung bei vorfristiger Kündigung

    Solche Klauseln, die den Anspruch auf eine Sonderzuwendung vom Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses abhängig machen, gelten auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung (BAG Urteile vom 4. September 1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 = AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung des BAG; vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1 = AP Nr. 147 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten

    Eine Klausel, die eine Sonderzuwendung allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, kann nach der ständigen Rechtsprechung auch dann zulässig sein, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (BAG 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265; 04.05.1999 - 10 AZR 417/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 214: Klausel in einem Tarifvertrag; 02.12.1992 - 10 AZR 238/91 -: Klausel in einer Betriebsordnung; 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - BAGE 72, 1: einzelvertragliche Zusage; 25.04.1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41: Klausel in einer Betriebsvereinbarung; 04.09.1985 - 5 AZR 655/84 - BAGE 49, 281).

    Der Arbeitgeber darf unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers allein die fortdauernde Betriebszugehörigkeit über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch - oder noch einige Zeit - angehören (BAG 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - zu II 2 b der Gründe, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05

    Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter), Freiwilligkeitsvorbehalt,

    Die Kammer sieht keine Veranlassung von dieser Rechtsprechung abzuweichen (vgl. BAG vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - NZA 1993, 353; BAG vom 26.10.1994 - 10 AZR 109/93 - a. a. O.).

    Es ist nicht unwillig oder treuwidrig, einen Arbeitnehmer im Falle einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung vom Bezug einer freiwilligen Sonderzahlung auszunehmen (vgl. BAG vom 19.11.1992 - 10 AZR 264/91 - NZA 1993, 353).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2006 - 14 Sa 109/05

    Weihnachtsgratifikation

  • ArbG Düsseldorf, 22.08.2005 - 7 Ca 2689/05

    Stock Appreciation Rights, Verfallklauseln, Sperrfristen

  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

    Gratifikation - allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen - Unwirksamkeit einer

  • BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 238/91

    Arbeitsentgelt: Ausschluss vom Bezug einer Gratifikation bei betriebsbedingter

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1999 - 2 Ca 559/99

    Anspruch auf Gratifikation trotz betriebsbedingter Kündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2022 - 2 Sa 99/22

    Tantieme - freiwillige Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 27/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • LAG Düsseldorf, 28.01.1998 - 17 Sa 1715/97

    Arbeitsentgelt: Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation bei Eigenkündigung -

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.1999 - 13 Sa 28/99

    Tarifvertragliche Ablösung einer arbeitgeberseitigen Zusage, die

  • LAG Niedersachsen, 01.04.2008 - 1 Sa 1023/07

    Bindungsfristen bei Sonderzahlungen

  • LAG Hamburg, 05.03.1998 - 5 Sa 69/97

    Verhinderung des Eintritts einer Bedingung durch Treu und Glauben; Verlust des

  • LAG Hamburg, 15.01.1998 - 7 Sa 60/97

    Klage eines Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Rückzahlung von

  • LAG Düsseldorf, 03.11.1999 - 17 Sa 1174/99

    Arbeitsentgelt: Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 588/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 (2) Sa 1143/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 591/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 554/98
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