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   BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93   

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BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 (https://dejure.org/1993,95)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 (https://dejure.org/1993,95)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 (https://dejure.org/1993,95)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag - Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Bedenkzeit - Widerrechtlichkeit einer Drohung mit einer ordentlichen Kündigung - Rechtsmißbräuchlicher Überrumpelungsversuch

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher Überrumpelungsversuch

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher Überrumpelungsversuch

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 123, 138, 242; MTV für den Einzelhandel in NRW vom 6.7.1989 § 10 Ziff. 9
    Aufhebungsvertrag: Kein Widerrufsrecht wegen fehlender Bedenkzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 281
  • NJW 1994, 1021
  • ZIP 1994, 1047
  • MDR 1994, 594
  • NZA 1994, 209
  • BB 1994, 76
  • BB 1994, 785
  • DB 1994, 279
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen die rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP, aaO; ebenso schon RGZ 112, 226, 229).

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB, denn auch die ordentliche Kündigung bringt stets für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich(Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe).

    Das hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 24. Januar 1985 (- 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem Vorläufer des hier anwendbaren Tarifvertrages entschieden.

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Eine solche Annahme, die im Ergebnis darauf hinausläuft, im Wege der Rechtsfortbildung ein gesetzlich nicht geregeltes Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu gewähren, ist jedoch de lege lata nicht gerechtfertigt (so schon für den Fall, daß der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich um eine Bedenkzeit gebeten hat: BAG Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91).

  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (vgl. BAGE 41, 229, 236 [BAG 22.12.1982 - 2 AZR 282/82] = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36).

    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen die rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

  • LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91

    Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses - unzulässige

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Ein Aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat (gegen LAG Hamburg Urteil vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6).

    Eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn man mit dem Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; dagegen: Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl., Rz 89; Ehrich, DB 1992, 2239, 2244; Boemke, NZA 1993, 532; Ernst, Aufhebungsverträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, § 4 V und § 10; Bengelsdorf, Anmerkung zu LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; wohl auch LAG Düsseldorf Urteil vom 26. Januar 1993 - 16 Sa 1037/92 - NZA 1993, 702) annehmen würde, es stelle in der Regel eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, die in der Weise zustande gekommen ist, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch gebeten hat, ohne ihm vorher das Thema dieses Gesprächs mitzuteilen, und ohne ihm eine angemessene Bedenkzeit oder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einzuräumen.

  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB, denn auch die ordentliche Kündigung bringt stets für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich(Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe).

    Das hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 24. Januar 1985 (- 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem Vorläufer des hier anwendbaren Tarifvertrages entschieden.

  • RG, 11.12.1925 - VI 406/25

    Widerrechtliche Drohung

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Zwar ist § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar (BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP, aaO; ebenso schon RGZ 112, 226, 229).
  • LAG Düsseldorf, 26.01.1993 - 16 Sa 1037/92

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung - Begriff der Drohung

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn man mit dem Landesarbeitsgericht Hamburg (Urteil vom 3. Juli 1991 - 5 Sa 20/91 - LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; dagegen: Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 3. Aufl., Rz 89; Ehrich, DB 1992, 2239, 2244; Boemke, NZA 1993, 532; Ernst, Aufhebungsverträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, § 4 V und § 10; Bengelsdorf, Anmerkung zu LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 6; wohl auch LAG Düsseldorf Urteil vom 26. Januar 1993 - 16 Sa 1037/92 - NZA 1993, 702) annehmen würde, es stelle in der Regel eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich der Arbeitgeber auf eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beruft, die in der Weise zustande gekommen ist, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch gebeten hat, ohne ihm vorher das Thema dieses Gesprächs mitzuteilen, und ohne ihm eine angemessene Bedenkzeit oder ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einzuräumen.
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
    Eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (vgl. BAGE 41, 229, 236 [BAG 22.12.1982 - 2 AZR 282/82] = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auch eine Ankündigung des Unterbreitens einer Aufhebungsvereinbarung ist nicht erforderlich (vgl. BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 8 der Gründe, BAGE 74, 281) .
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Es ist vielmehr Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers zustimmt (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Die wortgleichen Vorgängervorschriften des § 11 Abs. 10 MTV in § 9 Abs. 9 des Manteltarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 sowie in § 10 Abs. 9 des Manteltarifvertrags vom 6. Juli 1989 hat das Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt, dass damit den Parteien eines Auflösungsvertrags das verzichtbare Recht eingeräumt werden sollte, den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Werktagen zu widerrufen (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu I 1 der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 7 a der Gründe, BAGE 74, 281) .
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