Rechtsprechung
BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berufsausbildung; Rückzahlung von Ausbildungskosten bei betrieblicher Weiterbildung
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 29.05.1990 - 2 Ca 94/90
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.1992 - 13 Sa 96/91
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Papierfundstellen
- BAGE 75, 215
- NZA 1994, 835
- BB 1994, 433
- BB 1994, 723
- DB 1994, 1040
Wird zitiert von ... (34)
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …
Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8). - BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Obwohl gerade die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation ist, kann im Einzelfall auch bei kürzerer Fortbildung eine verhältnismäßig lange Bindung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215, 224).So hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, daß bei einer Fortbildungsdauer bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden kann (15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - aaO S 224).
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Im einzelnen gilt folgendes: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993, aaO.).
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Danach kann bei einer Ausbildungsdauer bis zu vier Monaten eine Bindungsdauer bis zu 24 Monaten (BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14) und bei einer Ausbildungsdauer von sechs bis zu zwölf Monaten eine Bindungsdauer von 36 Monaten (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215, 223) vereinbart werden. - BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
a) Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung darf im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Danach kann bei einer Ausbildungsdauer von bis zu zwei Monaten im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (vgl. 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215). - BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives …
Der Senat hat im wesentlichen entschieden: Bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne gleichzeitige Arbeitsverpflichtung darf einzelvertraglich im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - LAG Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 16 Sa 24/13 Sie erfordere im Regelfall eine Lehrgangsdauer von 6 - 12 Monaten ohne Arbeitsverpflichtung (BAG 15.12.1993, NZA 1994, 835;… ErfK/Preis, aaO, Rn. 441).
Die sog. "Praxisphase" dürfe nur dann berücksichtigt werden, wenn die praktische Unterweisung einen erheblichen Anteil ihrer Arbeitszeit ausgemacht und sie dadurch keine der Vergütung angemessenen Arbeitsleistung erbracht habe (BAG 15.12.1993, 5 AZR 279/93).
Zu Unrecht berufe sie sich auf das Urteil des BAG vom 15.12.1993 (- 5 AZR 279/93 -).
Eine praktische Unterweisung ist bei der Berechnung der Lehrgangsdauer nur dann (mit) zu berücksichtigen, wenn sie einen erheblichen Anteil der Arbeitszeit ausmacht und der Arbeitnehmer dadurch keine der Vergütung angemessene Arbeitsleistung erbringt (BAG 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).
Damit sind bei der Berechnung der Lehrgangsdauer die 2350 geleisteten praktischen Stunden mit zu berücksichtigen (BAG 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).Keine Rolle spielt es, wie die Klägerin in den Dienstplänen eingetragen war.
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG
Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleitung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215). - LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93
Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot …
Zahlungsverpflichtungen, die an die vom Arbeitnehmer ausgehende Kündigung anknüpfen, können gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßen (vgl. BGH, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe. BAG Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -, noch nicht veröffentlicht).Zu diesen zählt auch der Grundsatz von Treu und Glauben (…vgl. BGH, aaO., BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).
Bei einer Fortbildungsdauer von zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung kann im Regelfall höchstens eine einjährige Bindung vereinbart werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 -).
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene …
- LAG München, 19.11.2013 - 6 Sa 334/13
Angemessene Vergütung
- LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05
Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe
- LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08
Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer, …
- BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 530/96
Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises und Entgeltfortzahlung; Abweisung …
- LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- LAG Hamm, 12.05.1997 - 10 Sa 239/96
Rückzahlung von Weihnachtsgeld und von Ausbildungskosten; Beschäftigung als …
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 Sa 184/17
Fortbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung; Zeugnisberichtigung
- LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95
Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung
- LAG Köln, 08.09.1994 - 10 Sa 555/94
Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Keine Anwendbarkeit des BBiG - AGB-Kontrolle - Erstattung von Kosten beruflicher …
- LAG Hamm, 16.03.2004 - 19 Sa 2056/03
Rückerstattung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung des …
- LAG Köln, 17.07.2003 - 10 Sa 329/03
Ausbildungskosten, Kfz-Sachverständiger, Bindungsklausel, GTÜ-Prüfingenieur
- LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2001 - 1 Sa 409a/00
Voraussetzungen eines sonstigen Ausbildungsverhältnis; Rückzahlung von …
- LAG Köln, 08.09.1994 - 10 Sa 554/94
Ausbildungskosten; Rückzahlungsklausel
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94
Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
- LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97
Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ; …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00
Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer …
- LAG Köln, 30.07.1997 - 7 Sa 218/97
Geltungsbereich des Art. 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG); Pflicht zur anteiligen …
- ArbG Karlsruhe, 25.04.2006 - 6 Ca 19/06
Rückzahlung - Fortbildungskosten - Verbrauchervertrag - unangemessene …
- LAG Hamm, 19.12.2001 - 19 Sa 1311/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer