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   BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93   

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BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 (https://dejure.org/1993,1628)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 225
  • MDR 1994, 1129
  • NZA 1994, 620
  • BB 1994, 1640
  • BB 1994, 723
  • DB 1994, 889
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Vielmehr verbleibt es insoweit bei der Anwendung der §§ 48, 48 a ArbGG a.F. Danach ist die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen von Amts wegen zu prüfen, wenn es um den Rechtsweg zu den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten geht (BAGE 45, 228, 230 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlichen Rechtsstreits zu prüfen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO ; BAGE 45, 228, 231 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 21. März 1984 (BAGE 45, 228, 233 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979, zu II der Gründe) ausgesprochen, daß das Nachholverbot den Arbeitnehmer nur vor einer Beitragsanhäufung schützen, nicht aber einer verspäteten Gehaltsabrechnung und einem entsprechend verspäteten Ausweis der Beitragsanteile des Arbeitnehmers entgegenwirken soll.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf -

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlichen Rechtsstreits zu prüfen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO ; BAGE 45, 228, 231 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).

    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 326/93
    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAGE 6, 7, 10 = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO , zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 - AP Nr. 3 zu § § 394, 395 RVO , zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 71/79 - AP Nr. 5 zu § § 394, 395 RVO , zu II 1 a der Gründe).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Die Beschränkung der Nachholmöglichkeiten des Entgeltabzugs in § 119 Abs. 3 AVG und ab 1. Januar 1989 in § 28g Satz 3 SGB IV hat auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Zweck, den Arbeitnehmer vor einer Aufhäufung der von ihm im (Innen-)Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragenden "Beitragsanteile" zur Sozialversicherung zu bewahren (vgl BAGE 75, 225, 230 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO Bl 1220 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).

    Der Arbeitgeber ist im Regelfall also auch bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung grundsätzlich berechtigt, den sog Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAGE 75, 225, 231 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO Bl 1220 f).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2015 - 2 Sa 140/14

    Beharrliche Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht wegen Lohnrückständen -

    Die im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherung soll nicht mit der sozial unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung der drückenden Beitragslast und der Beitrags-verschuldung des Arbeitnehmers sowie der daraus sich ergebenden Klage-, Voll-streckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (so ausdrücklich BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225 = AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO = DB 1994, 889).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 806/05

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Betriebsrente

    Zudem soll das im Interesse des Arbeitnehmers geschaffene Sozialversicherungssystem nicht mit der unerwünschten und den Gesetzeszweck beeinträchtigenden Begleiterscheinung drückender Beitragslast und der Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers sowie der sich daraus ergebenden Klage-, Vollstreckungs- und sonstigen Druckmöglichkeiten des Arbeitgebers verbunden sein (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225 mwN).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Das Nachholverbot bezweckt allerdings nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohnzahlung (Senat 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, 230 f., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.2009 - 7 Sa 1281/08

    Unbegründete Klage auf Erstattung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile von

    Im laufenden Arbeitsverhältnis soll der Arbeitnehmer darauf vertrauen können, dass seine Entgeltansprüche für die Zukunft nicht mit Abzügen belastet werden, die weiter zurückliegende Lohnzeiten betreffen (vg. BAG, Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Diese Regelung bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung, so dass der Arbeitgeber regelmäßig bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt ist, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen (BAG, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 395/05, ZTR 2006, 319, BAG GS vom 07.03.2001, a.a.O., Urteil vom 15.12.1993, 5 AZR 326/93, MDR 1994, 1129).
  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1460/07

    Bewertung Sozialbeiträge, kein Arbeitsentgelt i.s.d. §§ 14, 28 SGB IV

    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreits zu prüfen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).

    Zwar soll durch § 28g Satz 3 SGB IV u.a. eine drückende Beitragslast und Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers verhindert werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO; BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

  • ArbG Solingen, 27.02.2008 - 5 Ca 1461/07

    Bewertung Sozialbeiträge kein Arbeitsentgelt

    Vorliegend ist die Frage der Berechtigung des Lohnabzuges jedoch lediglich als öffentlich-rechtliche Vorfrage im Rahmen eines bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreits zu prüfen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO).

    Zwar soll durch § 28g Satz 3 SGB IV u.a. eine drückende Beitragslast und Beitragsverschuldung des Arbeitnehmers verhindert werden (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 326/93 - AP Nr. 9 zu §§ 394, 395 RVO; BAG, Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 806/05 - AP Nr. 1 zu § 256 SGB V).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2022 - 25 Sa 1472/20

    Beginn der Pflichtversicherung VBL - Einbehalt und Abführung von

    Bei verspäteter Gehaltszahlung und -abrechnung handelt es sich nicht um ein Unterbleiben von Abzügen im Sinne des § 28g SGB IV, das zu einem Nachholverbot führen könnte (vgl. BAG, Urteil vom 01. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 -, Rn. 22; BAG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 -, Rn. 32).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 712/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung, Aufrechnung

    Das Nachholverbot bezweckt allerdings nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohnzahlung (Senat 15. Dezember 1993 - 5 AZR 326/93 - BAGE 75, 225, 230 f., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Köln, 20.02.2003 - 6 Sa 886/02

    Vollstreckungsabwehrklage; Erfüllung

  • LG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 T 267/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • ArbG Hameln, 06.11.1996 - 2 Ca 393/96

    Urlaubsgeldanspruch; Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung bei der

  • ArbG Zwickau, 04.05.1995 - 5 Ca 3064/94

    Anspruch auf Ausbildungsentgelt; Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen zur

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