Rechtsprechung
BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Versetzung - Datenschutzbeauftragter - Zuverlässigkeit - Interessenkonflikt
- archive.org
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 95 Abs. 3, § 80 Abs. 1 Nr. 1; BDSG § 36
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung und Versetzung eines Datenschutzbeauftragten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Datenschutzbeauftragter soll als EDV-Fachkraft arbeiten - Hat der Betriebsrat bei der Versetzung eines Datenschutzbeauftragten ein Mitbestimmungsrecht?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.12.1992 - 17 BV 320/92
- LAG Berlin, 13.08.1993 - 10 TaBV 2/93
- BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93
Papierfundstellen
- BAGE 76, 184
- MDR 1995, 291
- NZA 1994, 1049
- BB 1994, 1642
- BB 1994, 2070
- BB 1995, 1352
- DB 1994, 1678
- JR 1995, 484
- JR 1995, 88
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09
Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung
Eine Überschneidung von Interessensphären kann die vom BDSG geforderte Zuverlässigkeit beeinträchtigen (vgl. bspw. BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184; ErfK/Wank 11. Aufl. § 4f BDSG Rn. 3) .Eine generelle Unvereinbarkeit ist nicht anzunehmen (BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .
- BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97
Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen …
Handelt es sich beim Datenschutzbeauftragten um einen leitenden Angestellten oder um einen externen Beauftragten, der nicht in den Betrieb eingegliedert wird, so fehlt selbst dieses Zustimmungsverweigerungsrecht (BAGE 76, 184, 190 ff. = AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05
Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf
Wird der Datenschutzbeauftragte als Arbeitnehmer beschäftigt, tritt diese Tätigkeit regelmäßig dem Inhalt des Arbeitsvertrages hinzu (vgl. BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184).
- BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die …
Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) . - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz
Mit der Stellung und Funktion des Datenschutzbeauftragten ist es nicht zu vereinbaren, wenn er in erster Linie seine eigene Tätigkeit kontrollieren muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) . - BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung
Grundsätzlich ist zwischen der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 Abs. 1 ASiG und dem bestehenden Grundverhältnis (hier: Arbeitsvertrag) zu unterscheiden (zum Datenschutzbeauftragten: BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184; zum Gegenakt der Abberufung eines Betriebsarzts: 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 58, 69). - BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 588/09
Datenschutzbeauftragter - Beschäftigungsanspruch
§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG regelt die einseitige Bestellung; davon ist die vertragliche Grundlage zu trennen, nach der sich der Beauftragte schuldrechtlich verpflichtet, diese Aufgaben zu übernehmen (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; vgl. 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 a, b der Gründe, BAGE 76, 184; vgl. Simitis BDSG 6. Aufl. § 4f Rn. 60) .Damit erweitern sich die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers um die Tätigkeit eines Beauftragten für den Datenschutz (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 612/05 - Rn. 22, BAGE 121, 369; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184) .
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
hierzu etwa schon BAG 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184 = AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 4 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 121 = NZA 1994, 1049 = BB 1994, 2070 [Leitsatz 2.]: "Bedenken gegen die Zuverlässigkeit können sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer neben seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Kontrollfunktion unvereinbar sind, weil sie den Arbeitnehmer in einen Interessenkonflikt geraten lassen"; s. aus neuerer Zeit ferner etwa LAG Hamm 8.4.2011 - 13 TaBV - DuD 2011, 737 = ZD 2012, 83 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Abgrenzung, wann die erforderliche Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters, der mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden soll, wegen einer bestehenden Interessenkollision nicht mehr gegeben ist, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die betroffene Person auch in ihrem Einsatzbereich als Arbeitnehmer damit betraut ist, für eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen".S. hierzu etwa schon BAG 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184 = AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 4 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 121 = NZA 1994, 1049 = BB 1994, 2070 [Leitsatz 2.]: "Bedenken gegen die Zuverlässigkeit können sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer neben seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Kontrollfunktion unvereinbar sind, weil sie den Arbeitnehmer in einen Interessenkonflikt geraten lassen"; s. aus neuerer Zeit ferner etwa LAG Hamm 8.4.2011 - 13 TaBV - DuD 2011, 737 = ZD 2012, 83 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Abgrenzung, wann die erforderliche Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters, der mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden soll, wegen einer bestehenden Interessenkollision nicht mehr gegeben ist, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die betroffene Person auch in ihrem Einsatzbereich als Arbeitnehmer damit betraut ist, für eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen".112) S. hierzu etwa schon BAG 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184 = AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 4 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 121 = NZA 1994, 1049 = BB 1994, 2070 [Leitsatz 2.]: "Bedenken gegen die Zuverlässigkeit können sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer neben seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Kontrollfunktion unvereinbar sind, weil sie den Arbeitnehmer in einen Interessenkonflikt geraten lassen"; s. aus neuerer Zeit ferner etwa LAG Hamm 8.4.2011 - 13 TaBV - DuD 2011, 737 = ZD 2012, 83 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Abgrenzung, wann die erforderliche Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters, der mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden soll, wegen einer bestehenden Interessenkollision nicht mehr gegeben ist, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die betroffene Person auch in ihrem Einsatzbereich als Arbeitnehmer damit betraut ist, für eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen".
- BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei …
Die "Trennungstheorie" hat das Bundesarbeitsgericht bereits bei der Mitbestimmung des Betriebsrats im Zusammenhang mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten verworfen (vgl. Beschluss vom 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184, 191 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843/00
Mitbestimmung des Personalrates bei Bestellung einer Gleichstellungs-Beauftragten
in diesem Zusammenhang BAG, Beschluss vom 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 -, BAGE 76, 184 = BB 1994, 2070 = DB 1994, 1678.für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts: BAG, Urteil vom 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 -, a.a.O., und vom 19.9.1996 - 5 AZR 30/95 -, BAGE 84, 116 = DB 1997, 484; Fitting/Kaiser/ Heither/Engels, Betriebsverfassungsgesetz, 19. Aufl. 1998, § 99 Rn. 102; Däubler/Kittner/Klebe, Betriebsverfassungsgesetz, 8. Aufl. 2002, § 99 Rn. 98.
- LAG Hamm, 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10
Mitbestimmung bei der Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten; …
- LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 7 Sa 1131/09
Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten - Zuverlässigkeit - …
- ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter, …
- LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01
Zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 3843
Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Bestellung einer Beschäftigten zur …
- LAG Hessen, 21.08.2007 - 4 TaBV 63/07
Einstellung - Widerspruch - Befristung
- LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (15) TaBV 24/01
Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines …
- LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (9) TaBV 33/01
Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines …