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   BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93   

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https://dejure.org/1994,2139
BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
BAG, Entscheidung vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
BAG, Entscheidung vom 06. April 1994 - 5 AZR 501/93 (https://dejure.org/1994,2139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; rückwirkende Vergütungserhöhung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 11 Abs. 2
    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld: Rückwirkende Erhöhung des Tarifentgelts im Berechnungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 229
  • NZA 1994, 793
  • FamRZ 1994, 1104 (Ls.)
  • BB 1994, 1713
  • DB 1994, 1783
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    Das soll nicht nur dann gelten, wenn die Lohnänderungen erst nach Eintritt des Versicherungsfalles, also während des Bezuges des Krankengeldes eintreten, sondern auch dann, wenn sich die Lohnänderungen noch auf den letzten Lohnabrechnungszeitraum auswirken (BSG Urteil vom 25. Juni 1991 - 1/3 RK 6/90 - ">182%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 - 2200 § 182 RVO Nr. 8 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 580/59

    Rückwirkender Tarifvertrag - Nachträgliche Lohnerhöhung - Berechnungszeitraum -

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht schon früher für den Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz eine nachträglich erfolgte, aber für den Berechnungszeitraum sich auswirkende Lohnerhöhung gewertet (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 580/59 - AP Nr. 11 zu § 2 ArbKrankhG; Urteil vom 21. November 1967 - 1 AZR 450/66 - AP Nr. 31 zu § 2 ArbKrankhG).
  • BAG, 21.11.1967 - 1 AZR 450/66

    Krankengeldzuschuß

    Auszug aus BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 501/93
    In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht schon früher für den Zuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz eine nachträglich erfolgte, aber für den Berechnungszeitraum sich auswirkende Lohnerhöhung gewertet (Urteil vom 20. Oktober 1960 - 2 AZR 580/59 - AP Nr. 11 zu § 2 ArbKrankhG; Urteil vom 21. November 1967 - 1 AZR 450/66 - AP Nr. 31 zu § 2 ArbKrankhG).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Denn später abgerechnete Nachzahlungen für die Referenzmonate sind für die Berechnung der Durchschnittsvergütung zu berücksichtigen (BAG 6. April 1994 - 5 AZR 501/93 - zu 3 a der Gründe, BAGE 76, 229; ausführlich auch BSG 30. September 2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 zum insoweit vergleichbaren § 2 Abs. 7 Satz 4 BEEG; Zmarzlik/ Zipperer/Viethen/Vieß MuSchG/Mutterschaftsleistungen 9. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 38; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 14 Rn. 14) .
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auch der erkennende Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß § 14 MuSchG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BAGE 46, 174; 52, 177; 53, 217; 54, 361; 56, 191; 58, 326 = AP Nr. 2, 3, 5 - 8 zu § 14 MuSchG 1968; Urteile vom 7. März 1990 - 5 AZR 130/89 -, vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - und vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 9, 10, 11 zu § 14 MuSchG 1968).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 297/95

    Einmalzahlung - Verminderung für Zeiten ohne Bezüge

    Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit eine rückwirkende Vergütungserhöhung sich auf den Berechnungszeitraum auswirkt.(BAG Urteil vom 6. Juni 1994 - 5 AZR 501/93 - AP Nr. 11 zu § 14 MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09

    Eine Einkommensnachzahlung und eine Steuergutschrift nach Steuerklassenwechsel

    Es ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld zu übertragen (u.a. Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.1995 - 5 (4) Sa 1692/94

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Einmalzahlung nach Tarifvertrag; Sozialzuschlag

    Dies führt dazu, dass die im Zeitraum der Mutterschutzfrist eingetretenen Vergütungserhöhungen nur insoweit zu berücksichtigen sind, wie sie sich für den Berechnungszeitraum auswirken (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 06.04.1994 - 5 AZR 501/93 -, DB 1994, 1783 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Bemessung des

    Insoweit hat das BAG entschieden, dass auch eine rückwirkende Erhöhung der Vergütung (hier aufgrund eines Änderungstarifvertrags) insoweit zu berücksichtigen ist, wie sie sich für den Berechnungszeitraum auswirkt (BAGE 76, 229).
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