Rechtsprechung
BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93 |
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Kündigung - Betriebsrat - Mitteilung des Kündigungsgrundes - Umstände, auf denen der Kündigungsentschluß beruht
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 102 Abs. 2
Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats auch bei Mitteilung subjektiver Werturteile und Einschätzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 15.06.1993 - 5 Ca 424/93
- LAG Köln, 22.10.1993 - 12 Sa 714/93
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Papierfundstellen
- BAGE 77, 13
- MDR 1994, 1127
- NZA 1995, 24
- BB 1994, 1720
- BB 1994, 1783
- DB 1994, 1984
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Allerdings hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, der Betriebsrat sei auch bei Kündigungen, die innerhalb der ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen werden, gemäß § 102 BetrVG anzuhören; es ist weiter im Ansatz von den Grundsätzen des BAG zur Unterrichtung des Betriebsrates von den Kündigungsgründen ausgegangen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 16. September 1993, BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93]).Eine bewußt und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers maßgebenden Kündigungsgründe führt wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats zu einem fehlerhaften und damit unwirksamen Anhörungsverfahren (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 16. September 1993, aaO).
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Zwar betrug die vereinbarte Probezeit nach § 2 des Dienstvertrages der Parteien nur drei Monate, indessen dient die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ersichtlich einem ähnlichen Zweck (vgl. B AG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe und BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT; siehe ferner Berger-Delhey, BB 1989, 977, 979;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 64). - BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92
Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Abgesehen davon, daß der Senat entschieden hat (BAG Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10, aaO), wenn die Vollmacht des Abteilungsleiters nur im Innenverhältnis eingeschränkt sei, berühre dies nicht den Grundsatz, daß es bei der Kündigung durch den Leiter einer Personalabteilung nicht der Vorlage einer Vollmachtsurkunde bedürfe, so wäre eine solche selbst im Außenverhältnis eventuell bedeutsame Einschränkung vorliegend jedenfalls deshalb gegenstandslos, weil der zuständige Abteilungsleiter des Klägers das Kündigungsschreiben mitunterzeichnet hat.
- BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Der Arbeitgeber muß dem Betriebsrat nur diejenigen Gründe mitteilen, die nach seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 8. September 1988, BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972;… kritisch dazu Kraft in Festschrift für Kissel, S. 611, 620 f.). - BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Anders ist der Fall entschieden worden, daß der Arbeitgeber ein negatives Werturteil abgegeben hat (vgl. die Betriebsratsanhörung im BAG-Urteil vom 11. Mai 1983 - 7 AZR 358/81 -, n. v., "trotz Aufforderung erbringt Herr P. nach wie vor nicht die von ihm an seinem Arbeitsplatz zu erwartende Leistung"), ohne dem Betriebsrat trotz eigener Kenntnis, in welchem Umfang P. bei seinen Arbeitsleistungen hinter den Vorgabezeiten zurückblieb, den innegehabten Arbeitsplatz und die prozentuale Abweichung von den Vorgabezeiten mitzuteilen; dabei zeigte die Stellungnahme des dortigen Betriebsrats, daß er ohne eigene weitere Ermittlungen sachlich nicht Stellung nehmen konnte. - BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Im übrigen kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - bereits dann nach, wenn er den Betriebsrat über einen tragfähigen und für ihn maßgebenden Kündigungsgrund informiert, unabhängig davon, ob der Entschluß des Arbeitgebers auch auf anderen Umständen beruht (Senatsurteil vom 13. Juli 1978, BAGE 31, 1 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 12.02.1981 - 2 AZR 1108/78
Befristeter Arbeitsvertrag - ABM
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Zwar betrug die vereinbarte Probezeit nach § 2 des Dienstvertrages der Parteien nur drei Monate, indessen dient die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ersichtlich einem ähnlichen Zweck (vgl. B AG Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, unter I 2 b der Gründe und BAG Urteil vom 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - AP Nr. 1 zu § 5 BAT; siehe ferner Berger-Delhey, BB 1989, 977, 979;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 64). - BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71
Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Der Senat hat dazu schon im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) entschieden, die Zurückweisung einer Kündigung sei ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt habe (§ 174 Satz 2 BGB); das In-Kenntnis-Setzen im Sinne dieser Vorschrift liege in aller Regel darin, daß der Arbeitgeber einen bestimmten Mitarbeiter zum Leiter der Personalabteilung berufen habe, womit das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflege. - BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91
Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Allerdings hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, der Betriebsrat sei auch bei Kündigungen, die innerhalb der ersten sechs Monate eines Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen werden, gemäß § 102 BetrVG anzuhören; es ist weiter im Ansatz von den Grundsätzen des BAG zur Unterrichtung des Betriebsrates von den Kündigungsgründen ausgegangen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 16. September 1993, BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93]).
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
bb) Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Information des Betriebsrats durch den Arbeitgeber bei Wartezeitkündigungen zu stellen sind, ist deshalb zwischen Kündigungen, die auf substantiierbare Tatsachen gestützt werden (vgl. BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 59, 295) und Kündigungen, die auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, die sich in vielen Fällen durch Tatsachen nicht näher belegen lassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) , zu differenzieren.Darum genügten die Mitteilungen, die Arbeitnehmerin habe sich "während der Probezeit nicht bewährt" und sei "nicht geeignet, die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen" (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 26 f.) , "nach unserer allgemeinen, subjektiven Einschätzung genügt die Arbeitnehmerin unseren Anforderungen nicht" (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 -) oder der Arbeitnehmer habe die "in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt" (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO) jeweils den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats.
Die dem Urteil zugrunde liegenden Erwägungen bzw. Ansatzpunkte müssen auch dann nicht mitgeteilt werden, wenn sie einen substantiierbaren Tatsachenkern haben (vgl. bereits BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .
(a) Werturteile sind in einer Vielzahl von Fällen durch Tatsachen nicht belegbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 77, 13) .
So haben sich die Betriebsräte im Vorfeld der den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1978 (- 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386) , 18. Mai 1994 (- 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13) sowie vom 21. Juli 2005 (- 6 AZR 498/04 -) zugrunde liegenden Kündigungen trotz der lediglich mitgeteilten pauschalen Werturteile nicht gehindert gesehen, umfangreiche und substantiierte Stellungnahmen unter Nennung der Gründe, die aus ihrer Sicht gegen die Kündigungsabsicht sprachen, zu verfassen.
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Dies kann auch dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, beispielsweise als Leiter der Personalabteilung oder Generalbevollmächtigter des Betriebs (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22; 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA BGB § 174 Nr. 1). - BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02
Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kündigungsgründe auch dann im Einzelnen mitzuteilen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100).Der Arbeitgeber handelt aus seiner Sicht konsequent, indem er trotz konkreter Anhaltspunkte seinen Kündigungsentschluss nur aus subjektiven Wertungen herleitet (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17).
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Dem Betriebsrat sind auch dann nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Gründe für die Kündigung mitzuteilen (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13; zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen;… zusammenfassend: KR- Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62b).Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - aaO; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100;… zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - aaO;… KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62b).
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04
Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung
Trotz fehlenden Kündigungsschutzes nach dem KSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm bekannte und konkretisierbare Kündigungsgründe dem Betriebsrat nicht nur pauschal, sondern substantiiert mitzuteilen (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13). - BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …
Hat allerdings der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972 und zuletzt Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).Der Senat hält im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts daran fest, daß der Arbeitgeber auch außerhalb des Anwendungsbereichs des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes dem Betriebsrat im Zuge der Anhörung die Gründe für die Kündigung mitzuteilen hat (vgl. BAGE 77, 13 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 - n.v.).
Andererseits hat das Landesarbeitsgericht in seiner Zweitbegründung zutreffend erkannt, daß vorliegend die Annahme einer ausreichenden Anhörung des Betriebsrats nicht in Widerspruch zu der ständigen Senatsrechtsprechung steht, wonach die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung gem. § 102 BetrVG subjektiv determiniert ist (vgl. speziell für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses BAGE 77, 13 = AP, aaO und zuletzt Senatsurteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 687/97 -).
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit der Kündigung tritt bereits dann ein, wenn einzelne dieser Angaben fehlen (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f., 197 f.; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 16; BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75 zu B I 3 der Gründe).Hat der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und demgemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, genügt es, wenn er der Arbeitnehmervertretung seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 17 ff.; BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100 zu II 2 der Gründe; BAG 1. Juli 1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10 = EzA BGB § 242 Nr. 42 zu III 2 c der Gründe).
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit tritt bereits dann ein, wenn einzelne dieser Angaben fehlen (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f.; 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75, zu B I 3 der Gründe). - BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und sinngemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100; 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13). - BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren
Nach ständiger Senatsrechtsprechung (Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22 = AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung z.B. als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch i.S. des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist. - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95
Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung …
- ArbG Koblenz, 05.02.1997 - 4 Ca 3402/96
Wirksamkeit einer innerhalb der Probezeit ausgesprochenen Kündigung; …
- BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98
Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 426/03
Anschlussbefristung
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten …
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96
Kündigung durch einen Scheinsozius
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04
Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung
- BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95
Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis
- LAG Hamm, 30.11.2011 - 5 Sa 467/11
Fristlose Kündigung bei Manipulation der Dokumentation der Arbeitszeit zugunsten …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen …
- ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit bei Vorkenntnis der …
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1019/94
Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf
- LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02
Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2011 - 19 Ca 1662/11
Außerordentliche Kündigung; kick-back-Zahlungen
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 687/97
- LAG Berlin, 22.01.1998 - 16 Sa 136/97
Mitteilungspflicht; Kündigungsgrund; Ablauf der Wartepflicht
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
Personalratsanhörung
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Hessen, 12.06.1995 - 16 Sa 1803/94
Betriebsrat: Informationen durch den Arbeitgeber
- BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 268/94
Betriebsratsanhörung vor Kündigung von Heimarbeitern
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 839/93
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag aufgrund informeller Tätigkeit …
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- LAG Köln, 02.04.1998 - 10 (2) Sa 1024/97
Ordnungsgemäße Anhörung des Personalrats bei Kündigung vor Ablauf einer …
- ArbG Köln, 04.12.2015 - 17 Ca 5676/15
- LAG Hamburg, 03.12.2008 - 4 Sa 87/08
Verdachtskündigung - fehlerhafte Personalratsanhörung - Weglassen entlastender …
- LAG Hessen, 15.09.2006 - 3 Sa 2213/05
Keine betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall eines freien Arbeitsplatzes durch …
- LAG Hessen, 29.08.2012 - 6 Sa 1396/11
Außerordentliche Kündigung - Schmiergeldzahlungen; Außerordentliche Kündigung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.1998 - 10 Sa 1224/97
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Probezeit; …
- LAG Hamm, 17.04.1996 - 18 Sa 1561/95
Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung, auch wenn die Kündigungsanregung vom …
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 592/94
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12
Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - …
- BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96
Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer …
- LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer; …
- ArbG Mannheim, 09.11.2017 - 8 Ca 121/17
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Compliance - Verdachtskündigung
- LAG Hessen, 02.05.2013 - 19 Sa 971/12
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, für das noch kein Kündigungsschutz besteht; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 11 Sa 494/99
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Anwendung der …
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2002 - 17 Sa 13/02
Kündigungsschutz bei unwirksamer Befristung auf 6 Monate gemäß § 14 Abs 2 Satz 2 …
- LAG Berlin, 30.07.2002 - 5 Sa 624/02
Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen; Selbstbindung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - 8 Sa 408/11
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit - ordnungsgemäße …
- ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2005 - 18 Ca 1687/05
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1027/94
- LAG Hamm, 30.09.1999 - 16 Sa 2598/98
Anhörung des Betriebsrats und subjektive Determination der Kündigungsgründe; …
- LAG Köln, 01.09.2016 - 7 Sa 53/16
Ordentliche Kündigung; Probezeit; Personalratsanhörung; subjektive Wertung; …
- LAG Berlin, 28.05.2002 - 3 Sa 442/02
Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Kündigung in der …
- LAG Hamm, 16.11.2001 - 5 Sa 590/01
Klage gegen ordentliche Kündigung während der Probezeit; Unvollständigkeit der …
- LAG Berlin, 28.10.1996 - 9 Sa 84/96
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist
- ArbG Frankfurt/Oder, 31.01.2001 - 1 Ca 1415/00
Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes; Begriff des Arbeitnehmers …
- ArbG Hanau, 28.11.1996 - 2 Ca 252/96
Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eines Schlossers nach mehrfachen …