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   BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93   

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https://dejure.org/1994,2488
BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 (https://dejure.org/1994,2488)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 (https://dejure.org/1994,2488)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 (https://dejure.org/1994,2488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitaufstieg und Wehrdienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbPlSchG § 6; TVG § 1; Bundesentgeltvertrag für die chemische Industrie (BETV) § 9
    Zeitaufstieg während des Wehrdiensts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 77, 154
  • NZA 1995, 433
  • BB 1994, 2148
  • DB 1995, 1336
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82

    Anrechnung des Wehrdienstes auf die Gesellenjahre nach den Vorschriften des

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93
    Der Kläger beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf das Urteil des Vierten Senats vom 23. Mai 1984 (- 4 AZR 287/82 - AP Nr. 1 zu § 16 a ArbPlSchG).

    Dies erlaubt jedoch keine ausnahmsweise Übertragung der Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 1984 (aaO) auch auf den Regelungsbereich des BETV.

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 30/88

    Berücksichtigung von Grundwehrdienstzeiten bzw. Zivildienstzeiten bei der

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93
    Erforderlich ist weiter, daß der Arbeitnehmer in den betreffenden Zeiträumen tatsächlich tätig war, und zwar in der durch die Merkmale der betreffenden Entgeltgruppe näher bestimmten qualifizierten Art und Weise (ebenso für eine im wesentlichen wortgleiche Tarifnorm BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität).

    In seinem Urteil vom 1. Juni 1988 (- 4 AZR 30/88 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität) hat sich der Vierte Senat mit dieser rechtlichen Möglichkeit nicht befaßt.

  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78

    Tariflohnerhöhung - Steigerungsstufen - Beschäftigungsjahr in entsprechender

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93
    Erforderlich ist weiter, daß der Arbeitnehmer in den betreffenden Zeiträumen tatsächlich tätig war, und zwar in der durch die Merkmale der betreffenden Entgeltgruppe näher bestimmten qualifizierten Art und Weise (ebenso für eine im wesentlichen wortgleiche Tarifnorm BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität).
  • BAG, 30.01.1991 - 4 AZR 324/90

    Anrechnung des Wehrdienstes auf Beschäftigungszeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93
    In einem späteren Urteil vom 30. Januar 1991 (- 4 AZR 324/90 -, n. v.) hat er die Vorschrift wie der erkennende Senat auf eine ähnliche Fallgestaltung entsprechend angewendet.
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20

    Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den

    Davon ausgehend hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits zu einer Vorgängerregelung des § 8 Ziff. 2 BETV erkannt, dass eine solche Tarifnorm eine tatsächliche berufliche Tätigkeit, nicht lediglich den Ablauf bestimmter Zeiten seit Berufs- oder Tätigkeitsbeginn verlangt (vgl. zu einem aufgrund von Ableistung des Grundwehrdienstes ruhenden Arbeitsverhältnis BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 1 c der Gründe, BAGE 77, 154; zustimmend LAG Düsseldorf 15. Februar 2005 - 16 Sa 1695/04 - zu II der Gründe) .

    Erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer in den betreffenden Zeiträumen tatsächlich tätig war, und zwar in der durch die Merkmale der betreffenden Entgeltgruppe näher bestimmten qualifizierten Art und Weise (vgl. BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, aaO; ebenso für eine im wesentlichen wortgleiche Tarifregelung BAG 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -; 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 -) .

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

    Verlangt die Anspruchsnorm hingegen mehr als das bloße Zurücklegen bestimmter Zeiten, also bspw. eine tatsächliche Tätigkeit in der durch die Merkmale einer bestimmten Entgeltgruppe näher definierten qualifizierten Art und Weise (Bewährung) oder wie vorliegend einschlägige Berufserfahrung, können die Anspruchsvoraussetzungen auch mit Hilfe des § 8 SVG nicht erfüllt werden (zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 77, 154; AR/Weigand 9. Aufl. § 6 ArbPlSchG Rn. 3) .

    Sehen sie davon ab, diese Zeiten, die § 8 SVG fingiert, zum Kriterium der Entgelthöhe zu machen, sondern stellen sie wie vorliegend auf den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten durch eine konkrete Berufstätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber ab, geht § 8 SVG insoweit ins Leere (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 278/84 - juris-Rn. 14 mwN; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, aaO) .

    § 8 SVG ordnet jedoch nicht an, dass eine Zeit tatsächlicher Tätigkeit als während des Wehrdienstes zurückgelegt gilt (vgl. zu § 6 Abs. 1 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

  • LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1695/04

    Keine tariflichen "Tätigkeitsjahre" bei Erziehungsurlaub/Elternzeit

    Die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts über die Zahlung einer Zulage an Grundwehrdienstleistende analog § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbPISchG (Urt. v. 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 -) sind auf Zeiten des Erziehungsurlaubs (Elternzeit) nicht übertragbar.

    Für die Zeit ihres ruhenden Arbeitsverhältnisses, um die sich wegen ihres Erziehungsurlaubs ihr (tariflicher) Zeitaufstieg verzögert habe, habe sie entsprechend den Ausführungen im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 - eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zu dem tatsächlich gezahlten Tarifentgelt zu beanspruchen.

    Soweit sie sich hierfür auf die vorgelegte Kommentierung (der IG Bergbau, Chemie, Energie, Stand: April 2002) und auf das dort zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93 - (AP Nr. 6 zu § 6 ArbPlatzSchutzG = NZA 1995, 433) beruft, führt dies ebenfalls nicht zum Erfolg.

  • LAG Niedersachsen, 20.01.1995 - 3 Sa 2067/94

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung durch Rückausnahme für die

    An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts, entgegen der Auffassung des Klägers, durch die Regelungen im § 16 a Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes (vgl. dazu neuerdings BAG Urteil vom 27.01.1994 - 6 AZR 446/93; Urteil vom 28.06.1994 - 3 AZR 988/93).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - 13 TaBV 6/11

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin in den Bundesentgelttarifvertrag für die

    Die tarifvertragliche Regelung in § 8 BETV betrifft einen so genannten "Zeitaufstieg" (vgl. BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - BAGE 77, 154 ff. = NZA 1995, 433 ff.).
  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

    Das darf ihm nach den oben angeführten Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes nicht schaden (allgemein dazu auch BAG, Urteil vom 28. Juni 1994, 3 AZR 988/93, BAGE 77, 154).
  • LAG Hessen, 22.02.2001 - 12 Sa 2150/99

    Anrechnung der Grundwehrdienstzeit auf die Beschäftigungszeit ; Wirksamkeit und

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  • ArbG Freiburg, 26.10.2000 - 11 Ca 253/00

    Wehrpflichtiger Arbeitnehmer - Nachteile wegen eines bevorstehenden Wehrdienstes

    Eine solche Formulierung findet sich zwar in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.06.1994 (3 AZR 988/93 AP Nr. 6 zu § 6 Arbeitsplatzschutzgesetz unter I. 2.a Der Gründe).
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