Rechtsprechung
   BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,20
BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 (https://dejure.org/1994,20)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,20) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost vom 6.1.1955 (TV-Arb) i.d.F. des ÄndTV Nr. 406 vom 15.4.1991; ÄndTV Nr. 406 § 5
    Rückwirkende Abänderbarkeit tariflicher Regelungen (hier: bei Tariflohnsenkung) - Vertrauensschutz der Tarifunterworfenen entsprechend den Regeln für Rückwirkung von Gesetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 309
  • MDR 1995, 934
  • NZA 1995, 844
  • BB 1994, 2417
  • BB 1995, 831
  • DB 1994, 2508
  • DB 1995, 778
  • JR 1995, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (292)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Die Tarifvertragsparteien hätten damit in bereits entstandene Ansprüchen des Klägers, sog. wohlerworbene Rechte, rückwirkend eingegriffen (u. a. BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    a) Das Landesarbeitsgericht hat seine Entscheidung mit der vom Senat in seinem Urteil vom 28. September 1983, BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung vertretenen Auffassung begründet.

    Herschel (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 1 TVG Rückwirkung) bezeichnet das Urteil als "beifallswert" und führt aus, das Bundesarbeitsgericht habe für die Frage, wie sich die Rückwirkung tariflicher Normen auf Individualansprüche auswirke, die sich bereits vor Eintritt der Rückwirkung aus dem Arbeitsverhältnis ergeben hätten, "eine elegante Formel gefunden" mit den Worten, die Tarifvertragsparteien könnten nur das Arbeitsverhältnis regeln, nicht aber über daraus schon entstandene Ansprüche verfügen.

    c) Seine Rechtsprechung in der Entscheidung vom 28. September 1983, BAGE 43, 305 [BAG 28.09.1983 - 4 AZR 313/82] = AP, aaO, kann der Senat nicht mehr aufrechterhalten: Wenn bereits entstandene und fällige Ansprüche in die Individualsphäre des Arbeitnehmers gehören, ist nicht zu erkennen, weshalb sie dann beim Bestehen eines dringenden Bedürfnisses nach einer generellen Regelung nachträglich durch Tarifvertrag noch beeinträchtigt, insbesondere herabgesetzt werden können.

    Die Lehre vom Übertritt eines entstandenen fälligen Einzelanspruchs aus einer Tarifnorm in die Privatsphäre des Arbeitnehmers, mit dem der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1983, aaO, argumentiert hat, stammt von Herschel, der diese Lehre in seiner vom Senat angeführten Schrift "Tariffähigkeit und Tarifmacht", 1932, entwickelt hat.

    Auch die Ausführungen von Buchner in seiner Anmerkung zum Urteil des Senats vom 28. September 1983, aaO, sind ebenso zu deuten.

    In seiner Anmerkung zum Urteil des Senats vom 28. September 1983 (aaO, zu 2 a bb) führt er aus, da die normative Wirkung der Tarifbedingungen maßgebend sei, schlügen auch etwa rückwirkende Änderungen zum Vorteil wie zum Nachteil der Tarifunterworfenen durch.

    cc) An der in seinem Urteil vom 28. September 1983, aaO, vertretenen Auffassung kann der Senat nicht festhalten: Er folgt vielmehr der im Schrifttum vertretenen Auffassung, daß auch ein zugunsten des Arbeitnehmers entstandener Anspruch, der aus einer kollektiven Norm erwachsen ist, die Schwäche in sich trägt, in den durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes gezogenen Grenzen zum Nachteil des Arbeitnehmers rückwirkend geändert zu werden (Biedenkopf, aaO, S. 229 f., 243, 244; Richardi, aaO, S. 438 f., 441, 442; Buchner, Anm. zu BAG Urteil vom 28. September 1983, aaO).

    Diese stehen somit unter dem "immanenten Vorbehalt" ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit (Biedenkopf, aaO, S. 241; Richardi, aaO, S. 430, 442; ebenso der Sache nach Buchner, Anm. zu BAG Urteil vom 28. September 1983, aaO).

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 27/88

    Anforderungen für eine Umschulung auf das Flugzeugmuster Boeing B 747 -

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn die Tarifvertragsparteien eine "Gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird; auf die Kenntnis jedes einzelnen betroffenen Arbeitnehmers kommt es für den Wegfall seines Vertrauensschutzes nicht an (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88-, n. v.).

    In seinem Urteil vom 1. Juni 1988 (- 4 AZR 27/88 -, n. v.) hatte der Senat dann über einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage wegen Ausschlusses eines Ersten Offiziers von einer Förderung zu entscheiden.

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 14.06.1962 - 2 AZR 267/60

    Befugnis der Tarifvertragsparteien - Rückwirkende Kraft - Beschneidung von

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Ob nach diesen Grundsätzen an der Rechtsprechung, daß Tarifvertragsparteien mit rückwirkender Kraft bereits entstandene Ansprüche der Tarifunterworfenen dann beschneiden könnten, wenn ein dringendes Bedürfnis nach einer generellen Regelung bestehe (BAGE 13, 142 = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Rückwirkung), festgehalten werden könne, erscheine zweifelhaft, könne aber hier offenbleiben.

    Der Zweite Senat hatte in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1962 - 2 AZR 267/60 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Rückwirkung über Ansprüche nach einer Herabgruppierung zu entscheiden.

    Dafür verweist er auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 1962 (- 2 AZR 267/60 - AP, aaO).

  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 1255/79

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Die Rückwirkung von Gesetzen - dasselbe gelte wegen des Normcharakters auch für Tarifverträge - sei dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betroffenen Kreise damit von vornherein hätten rechnen müssen (BAGE 40, 288, 293 = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Der Normunterworfene ist danach nicht schutzwürdig, wenn er im Zeitpunkt des Inkraftretens der Norm mit einer Regelung rechnen mußte, das geltende Recht unklar und verworren war, der Normunterworfene sich aus anderen Gründen nicht auf den Rechtsschein verlassen durfte, z. B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung, oder zwingende Gründe des Gemeinwohls für eine Rückwirkung bestehen (vgl. insbesondere BVerfGE 13, 261, 271, 272).

    Ebenso wie bei der Rückwirkung von Gesetzen kommt es bei der Rückwirkung von Tarifverträgen für den Wegfall des Vertrauensschutzes nicht auf die Kenntnis jedes einzelnen von der Änderung der bisherigen Rechtslage an; entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (Urteil des Senats vom 1. Juni 1988 - 4 AZR 27/88 -, n. v.; für deren Maßgeblichkeit bei der Rückwirkung von Gesetzen BVerfGE 13, 261, 272 und die zahlreichen Nachweise bei BAGE 40, 288, 293, = AP Nr. 18 zu § 5 TVG).

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages als Vertragsrecht bei Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs neben dem tariflichen Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn führt (Urteil des Senats vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n. v.; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 08.06.1983 - 4 AZR 630/80
    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Im Urteil vom 8. Juni 1983 (- 4 AZR 630/80 -, n. v.) hatte der Senat über einen Anspruch eines Copiloten zur Ausbildung zum Flugkapitän zu entscheiden.
  • BAG, 20.06.1958 - 1 AZR 245/57

    Tarifvertrag - Vereinbarung der Rückwirkung - Verbände - Abschluß in eigenem

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Es bedarf keiner besonderen Ermächtigung der Tarifvertragsparteien zur Rechtssetzung mit rückwirkender Kraft (BAG Urteil vom 20. Juni 1958 - 1 AZR 245/57 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Rückwirkung; Buchner, AR-Blattei, Der Geltungsbereich des Tarifvertrages - D - Tarifvertrag IV Geltungsbereich, zu F I 3 a; Richardi, aaO, S. 432).
  • BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61

    Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    In der Entscheidung des Ersten Senats vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip ging es um die Frage, ob die erworbene Rechtsposition der Unkündbarkeit durch eine tarifvertragliche Regelung, die eine Änderung der Dienstzeitberechnung vorsah, entzogen werden könne.
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß die Vereinbarung der Geltung eines Tarifvertrages als Vertragsrecht bei Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe zur Entstehung eines arbeitsvertraglichen Anspruchs neben dem tariflichen Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn führt (Urteil des Senats vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 -, n. v.; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 21.03.1990 - 8 AZR 99/89

    Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Baufacharbeiters - Geltung

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

  • BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74

    Arbeitsentgelt: Lohnsicherung für Arbeiter von Gemeinden nach § 28 BMT-G II

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass das LSG sich für seine Auffassung, das Arbeitsverhältnis des Klägers habe infolge einer unverfallbaren tarifvertraglichen Position nicht mehr ordentlich gekündigt werden können, auf Rechtsprechung des BAG bezogen hat (BAGE 43, 305 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG; BAG, Urteil vom 21. März 1990 - 8 AZR 99/89 - vgl auch schon BAG AP Nr. 11 zu § 4 TVG; ebenso Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Auflage 2002, § 199 RdNr 35), die das Gericht selbst zwischenzeitlich aufgegeben hat (BAGE 78, 309 = AP Nr. 12 zu § 1 TVG; BAG AP Nr. 20 zu § 1 TVG).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen; diese genießen keinen Sonderschutz gegen rückwirkende Änderungen (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung unter Aufgabe der bis dahin vertretenen entgegenstehenden Auffassung und unter umfassender Darlegung des Meinungsstandes; s. auch Bott, FS Schaub, S. 47 ff.).

    bb) Der Rückwirkung von Tarifverträgen sind aber die gleichen Grenzen gesetzt wie der Rückwirkung von Gesetzen (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, unter II 2 c dd der Gründe; entsprechend für die Rückwirkung von Betriebsvereinbarungen Senatsurteil vom 19. September 1995 - 1 AZR 208/95 - AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972, unter II 1 b der Gründe; siehe im einzelnen auch ErfK/Schaub, § 4 TVG Rz 26; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 35; Löwisch/Rieble, aaO, § 1 Rz 204; Bott, aaO - alle m.w.N.).

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn er mit einer abweichenden Neuregelung rechnen mußte, ferner wenn die geltende Regelung unklar oder verworren war, schließlich wenn er sich (z.B. wegen widersprüchlicher Rechtsprechung) nicht auf eine bestimmte Auslegung der Norm verlassen durfte (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO, m.w.N.).

    In diesem Sinne entfällt der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung etwa dann, wenn die Tarifvertragsparteien eine "gemeinsame Erklärung" über den Inhalt der Tarifänderung und den beabsichtigten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens vor Abschluß des Tarifvertrages abgeben und diese den betroffenen Kreisen bekanntgemacht wird (BAG Urteil vom 23. November 1994, aaO).

    Ausreichend und entscheidend ist daher die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also der gewerkschaftsangehörigen Belegschaft insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter II 2 c dd der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht