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   BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94   

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https://dejure.org/1995,652
BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 (https://dejure.org/1995,652)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 AZR 166/94 (https://dejure.org/1995,652)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 (https://dejure.org/1995,652)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 211
  • NJW 1996, 76
  • NZA 1995, 839
  • BB 1995, 1410
  • DB 1995, 2222
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Schwerbehindertenurlaub nach § 47 SchwbG als zusätzlicher Urlaub hinsichtlich seines Erlöschens den gleichen Voraussetzungen wie der gesetzliche Mindesurlaub nach dem BUrlG unterliegt (BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, jeweils zu I 2 a der Gründe), muß er ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG).

    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tritt in diesem Fall ein Urlaubsanspruch als Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe (BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Schwerbehindertenurlaub nach § 47 SchwbG als zusätzlicher Urlaub hinsichtlich seines Erlöschens den gleichen Voraussetzungen wie der gesetzliche Mindesurlaub nach dem BUrlG unterliegt (BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP Nr. 5, 6 zu § 44 SchwbG, jeweils zu I 2 a der Gründe), muß er ebenso wie der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG).

    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79

    Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Da der Vortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt für einen Übertragungstatbestand enthält, ist der Anspruch der Klägerin auf weiteren Zusatzurlaub für das Urlaubsjahr 1991 mit dem 31. Dezember 1991 erloschen (vgl. BAGE 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe; BAGE 52, 254, 256; 52, 258, 260 = AP, aaO).

    Damit wird verkannt, daß der Feststellung der zuständigen Behörde nach § 4 SchwbG nur deklaratorische Wirkung zukommt (BAGE 37, 379, 381 = AP, aaO, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 254, 255; 52, 258, 260 = AP, aaO, jeweils zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 675/93

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    Daraus folgt, daß mit Vorliegen der Schwerbehinderung der Zusatzurlaub nach § 47 SchwbG in vollem Umfang entsteht und der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz sich also um fünf Arbeitstage erhöht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 207).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94
    An die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs tritt in diesem Fall ein Urlaubsanspruch als Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe (BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    d) Auf den Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (für die st. Rspr. Senat 24. Oktober 2006 - 9 AZR 669/05 - Rn. 12, BAGE 120, 50; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - zu I 1 der Gründe noch zu § 47 SchwbG, BAGE 79, 211; ebenso Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 25/2009 Anm. 1 zu C 2; aA Subatzus DB 2009, 510, 512).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr. vgl. BAG 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211; 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - BAGE 83, 225) .

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
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