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   BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94   

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BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 (https://dejure.org/1995,316)
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Auf einem Auge blinde Reinigungskraft

§ 123 Abs. 1 BGB, Fragerecht des Arbeitgebers auch bei tätigkeitsneutraler Schwerbehindertenerkrankung, Unterscheidung zwischen Behinderung und Schwerbehindertenstatus nach SchwbG (jetzt SGB IX), keine Einschränkung des Fragerechts aufgrund von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (wegen Fehlens einer § 611a BGB vergleichbaren einfachgesetzlichen Umsetzung)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages; Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Job-Bewerberin darf eine Behinderung nicht verschweigen - Das gilt auch dann, wenn sie die volle Arbeitsleistung erbringen kann

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Recht zur Lüge beim Einstellungsgespräch? Was darf der Arbeitgeber fragen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 120
  • NJW 1996, 2323
  • NZA 1996, 371
  • BB 1995, 2271
  • BB 1996, 488
  • BB 1996, 696
  • DB 1995, 2173
  • DB 1996, 580
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    a) Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber nach § 123 Abs. 1 BGB dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 123; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 81, 120) .

    b) Im Streitfall bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob sich der Arbeitgeber weiterhin nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter auch dann erkundigen darf, wenn die Behinderung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist (vgl. dazu bisher BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - zu II 2 der Gründe, BAGE 90, 251; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) .

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB).

    Das Landesarbeitsgericht hat ferner im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats zur uneingeschränkten Zulässigkeit der Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft eines Stellenbewerbers (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB) die Täuschung des Klägers als widerrechtlich angesehen.

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 5. Oktober 1995 (aaO, zu B II 2 der Gründe) ausführlich begründet, daß und warum der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Einstellung nach dessen Schwerbehinderteneigenschaft auch dann fragen dürfe, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit ohne Bedeutung sei.

    Es kann im vorliegenden Fall auch keine Rede davon sein, daß etwa die Rechtslage des Getäuschten im Zeitpunkt der Ausübung des Anfechtungsrechts nicht mehr beeinträchtigt wäre, was unter Umständen den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen würde (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995, aaO, zu B III der Gründe, m.w.N.).

  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 10 Sa 1122/17

    Unberechtigte Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten

    Erlaubt ist dies, wenn und soweit die Fragen wegen der Art des Arbeitsplatzes zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung erforderlich sind (vgl. BAGE 5, 158; BAGE 81, 120; Joussen, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, NZA 2012, 776).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen wird allerdings nur insoweit anerkannt, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; jeweils mwN).

    Dem Arbeitgeber wird jedoch das Recht zugestanden, nach der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung zu fragen; der Arbeitnehmer hat die Pflicht, darauf wahrheitsgemäß zu antworten (BAG 1. August 1985 - 2 AZR 101/83 - BAGE 49, 214; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120; 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - BAGE 90, 251; KR-Etzel 5. Aufl. §§ 15 - 20 SchwbG Rn. 32; teilw.

    Die im Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120) angesprochenen Pflichten des Arbeitgebers hängen im Prinzip nicht von der amtlichen Feststellung der Schwerbehinderung ab (vgl. Neumann/Pahlen SchwbG 9. Aufl. § 1 Rn. 11, § 4 Rn. 37; GK-SchwbG/Schimansky 2. Aufl. § 1 Rn. 1, 28, 31; GK-SchwbG/Großmann § 5 Rn. 29, § 14 Rn. 17, § 47 Rn. 15; GK-SchwbG/Steinbrück § 15 Rn. 54 ff.).

  • LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer

    Eine Täuschung besteht in der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände, durch die der Erklärungsgegner zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird (BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 23 BGB, unter I. 1. d.Gr.) .

    Als tätigkeitsneutral wird diese Frage bezeichnet, weil sie keinen Bezug zur vorgesehenen Beschäftigung hat, sondern nur darauf zielt zu erfahren, ob eine Schwerbehinderung festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung sowie die zugrunde liegende Behinderung konkret für die in Aussicht genommene Tätigkeit hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB, unter II. 3. a) d.Gr. und BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 123 BGB, unter B. II. 2. d.Gr.) .

    Begründet wurde dies u.a. damit, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 -) seine Auffassung zur Zulässigkeit der Frage u.a. damit begründet hatte, die Aufnahme des Verbots der Benachteiligung Behinderter in das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) rechtfertige keine andere Bewertung.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10

    Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner früheren Rechtsprechung die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft auch bei tätigkeitsneutralen Behinderungen als zulässig angesehen (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94, 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 - und 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - AP BGB § 123 Nr. 40, 49 und 59).
  • ArbG Hamburg, 27.06.2017 - 20 Ca 22/17

    Entschädigungsanspruch - Frage nach Schwerbehinderung bei Einstellung

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die tätigkeitsneutrale Frage nach der Schwerbehinderung zumindest bis zur Neufassung des § 81 Abs. 2 SGB IX für zulässig gehalten wurde (vgl. BAG, Urteil vom 05. Oktober 1995, 2 AZR 923/94, zit. nach juris).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123; 11. November 1993 - 2 AZR 467/93 - BAGE 75, 77; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/94 - BAGE 81, 120 jeweils mwN).
  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 137/96

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit einer Klageerweiterung;

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  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    Art. 3 Abs. 3 GG will verhindern, daß das Individuum durch die Einordnung in eine durch Diskriminierung gefährdete Gruppe stigmatisiert und benachteiligt wird (BAG in DB 1996, 580, 581).
  • LAG Hamm, 22.01.1999 - 5 Sa 702/98

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen Verschweigens einer Behinderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 45/96

    Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter bei der Bemessung der

  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

  • LAG Sachsen, 29.03.2007 - 2 Sa 847/05

    Personalratsvorsitzende des bei der Stadt Chemnitz gebildeten Personalrats;

  • LAG Sachsen, 16.09.2005 - 2 Sa 318/04

    Unterstützung der Anwendung von Dopingsubstanzen im

  • LAG Hamm, 06.11.2003 - 8 (16) Sa 1072/03

    Arbeitsvertrag / Anfechtung / arglistige Täuschung / Schwerbehinderung /

  • LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges

  • LAG Berlin, 19.11.1996 - 3 Sa 87/96

    Schadensersatz; Verdienstausfall; Kündigung; Verbotene Maßregelung; Rechtskraft;

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