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   BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94   

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BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94 (https://dejure.org/1995,1183)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1995 - 3 AZR 942/94 (https://dejure.org/1995,1183)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 (https://dejure.org/1995,1183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Kindererziehungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente und Gesamtversorgungssystem

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5; GG Art. ... 3, 6; Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 11.7.1985 (HEZG); AVG §§ 2a, 28a; SGB VI § 3 Nr. 1, § 56, § 249
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 345
  • NZA 1996, 761
  • FamRZ 1996, 936 (Ls.)
  • BB 1996, 1016
  • BB 1996, 1173
  • DB 1996, 1143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Betriebstreue oder in einem früheren Arbeitsverhältnis erbrachte Arbeitsleistungen, die dort zu einem ersten Betriebsrentenanspruch geführt haben, sind keine eigenen Beiträge i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAGE 66, 282 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG).

    Hierzu gehören insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbot (BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).

  • BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91

    Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Das Gesetz wollte jedoch erreichen, daß Kindererziehungszeiten, in denen ein Elternteil keine oder nur eine geringe Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erdienen konnte, wie anwartschaftsbegründende Zeiten der Erwerbstätigkeit behandelt werden (vgl. BSGE 69, 101, 104; Voskuhl, Die soziale Sicherung der Frau in der Bundesrepublik - Grundzüge der 84er Reform - in Neue Bewährungsproben für die betriebliche Altersversorgung, 1985, S. 84, 92).
  • BAG, 15.02.1994 - 3 AZR 708/93

    Betriebliche Altersversorgung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Dies gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch im Zusammenhang mit der vom Senat für rechtswirksam gehaltenen Regelung des § 2 Abs. 4 URL 1986, die dazu führt, daß sich Zeiten des ruhenden Arbeitsverhältnisses, also auch Zeiten eines Erziehungsurlaubs, nicht betriebsrentensteigernd auswirken (Senatsurteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 708/93 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.08.1980 - 3 AZR 63/79

    Betriebsrenten - Anrechnung des Kinderzuschusses - Soziale Rentenversicherung -

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Zu den Leistungen für Kinder gehören solche Zahlungen, wie z. B. Kinderzuschüsse, die dem Zweck dienen, die Aufwendungen teilweise auszugleichen, die Anspruchsberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen (BAG Urteil vom 21. August 1980 - 3 AZR 63/79 - AP Nr. 5 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    a) Nach dem Urteil des Senats vom 5. September 1989 (- 3 AZR 654/87 - AP Nr. 32 zu § 5 BetrAVG), auf das sich der Kläger beruft, müssen Bestimmungen, die eine Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen vorsehen, die Anrechnungstatbestände für den Vertragspartner erkennbar und eindeutig beschreiben.
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 52/87

    Anrechnung eines Kinderzuschusses auf die Versorgungsleistungen - Anrechnung des

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Hierzu gehören insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Willkürverbot (BAGE 59, 217, 221 = AP Nr. 28 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 b der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94
    Die rentensteigernde Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten beruhte ursprünglich auf den durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (HEZG) in das AVG eingefügten § 2 a und § 28 a. Die heute geltenden Rechtsgrundlagen sind § 3 Nr. 1, § 56 und § 249 SGB VI (vgl. hierzu BVerfGE 87, 1, 8; Hauck/Klattenhoff, SGB VI, Stand: 1. September 1995, K § 56 Rz 7; GK-SGB VI-Wolff, Stand: Januar 1992, § 56 Rz 13).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Allerdings müssen Berücksichtigungstatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, dem Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschrieben werden (vgl. zB BAG 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 81, 345).

    Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Schafft eine Versorgungsordnung Tatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, muss sie diese für den Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschreiben (vgl. zB BAG 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 81, 345).

    Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345).

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

    Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist deshalb allein, dass der Arbeitnehmer zumindest auch eigene Beiträge aufwenden musste; anderenfalls ließe sich Satz 2 entgegen Wortlaut und systematischer Stellung nicht als Einschränkung von Satz 1 verstehen (missverständlich insoweit: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 27; 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 107, 369; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 81, 345; 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Senats vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes) .
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

    § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG verdeutlicht, daß die Betriebstreue und die Arbeitsleistungen, die in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, nicht als Eigenbeiträge anzusehen sind (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - BAGE 81, 345, 351 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, zu B III 1 der Gründe).

    a) Die Anrechnung greift nicht in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte, eigentumsgleiche sozialversicherungsrechtliche Rechtsposition der Klägerin ein, weil sie die gesetzliche Rente ungekürzt erhält (BAGE 81, 345, 353 = AP, aaO, zu B IV 3 a der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2007 - 10 Sa 904/07

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Witwergeld

    § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG verbietet die Anrechnung von anderen Versorgungsleistungen nur, soweit diese auf eigenen Beiträgen des Versorgungsempfängers beruhen (vgl. BAG vom 05.12.1995 - 3 AZR 942/94 - AP BetrAVG § 5 Nr. 40).

    Hierzu gehören insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), das Willkürverbot und Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BAG vom 05.12.1995 - 3 AZR 942/94 - AP BetrAVG § 5 Nr. 40 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17

    Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge

    aaa) Schafft eine Versorgungsordnung Tatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, muss sie diese für den Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschreiben (BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 16, AP Nr. 52 zu § 5 BetrAVG; vgl. weiter BAG v. 05.12.1995 - 3 AZR 942/94 - zu B II 1 und 2 der Gründe, AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 465/02

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Abgeordnetenpensionen auf eine

    § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG verbietet die Anrechnung von anderen Versorgungsleistungen nur, soweit diese auf eigenen Beiträgen des Versorgungsempfängers beruhen (BAG 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - BAGE 81, 345).
  • LAG Niedersachsen, 11.06.2020 - 4 Sa 71/19

    Notwendige Rechtsgrundlage für die Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf

    Tatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, müssen für den Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschrieben werden (BAG 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

    (1.) Das Bundesarbeitsgericht hat letzteres für Arbeitsleistungen und Betriebstreue in einem anderen Arbeitsverhältnis sowie für Kindererziehungszeiten abgelehnt (BAG 20.11.1990 3 AZR 31/90 - AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG; BAG 05.12.1995 3 AZR 942/94 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, BAG 14.10.1998 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    bb) Ob die Vereinbarung einer OT-Mitgliedschaft zulässig ist und den Ausschluss der Bindung an die von dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge hat, ist zwar umstritten (dafür LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94, NZA 1995, 800; Weidemann/Oetker, Kommentar zum TVG, 6. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 102; Löwisch/Rieble, Kommentar zum TVG, 2. Auflage, § 2 TVG Rdnr. 88; Otto NZA 1996, 624 ff.; Buchner NZA 1996, 761 ff.; dagegen z. B. Däubler/Lorenz, Kommentar zum TVG, 1. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 36 ff.; Kempen/Zachert, Kommentar zum TVG, 3. Aufl., § 2 TVG Rdnr. 90; Däubler NZA 1996, 225, 230 ff.; Berg AuR 2001, 393 ff.; krit. auch Schaub BB 1994, 15 ff.).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

  • LG Karlsruhe, 09.10.1998 - 6 S 7/97

    Berechnung der Versorgungsrente ; Altersruhegeld aus gesetzlicher

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