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   BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95   

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BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95 (https://dejure.org/1995,916)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 ABR 23/95 (https://dejure.org/1995,916)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 (https://dejure.org/1995,916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 99 BetrVG, § 17 DBGrG, § 19 DBGrG, § 76 BPersVG
    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Beamter, Zuweisung, Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 76 Abs. 1; BetrVG § 99; DBGrG §§ 17, 19
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; DBGrG §§ 17, 19; BPersVG § 76 Abs. 1
    Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden Betriebsrats und des Personalrats bei Versetzung eines Beamten innerhalb der Deutschen Bahn AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 81, 379
  • NZA 1996, 667
  • BB 1996, 112
  • BB 1996, 912
  • DB 1996, 100
  • DB 1996, 1044
  • JR 1997, 88
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Dies gilt nicht nur beim besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten nach § 15 SchwbG und von Schwangeren nach § 9 Abs. 3 MuSchG, sondern auch bei betriebs-(dienststellen-) übergreifenden Versetzungen, bei denen der Betriebsrat (Personalrat) sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Betriebs (bzw. der Dienststelle) mitzubestimmen hat (zu § 99 BetrVG: BAG Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 c der Gründe; zu § 76 BPersVG: Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 8. Aufl., § 76 Rz 15).

    Dementsprechend hat bei betriebsübergreifenden Versetzungen nicht nur der Betriebsrat des abgebenden Betriebs zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers, sondern auch der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs im Interesse von dessen Belegschaft mitzubestimmen (BAG Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 c der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat die insoweit vergleichbare Frage, ob das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG bei betriebsübergreifenden Versetzungen vom Gesamtbetriebsrat auszuüben ist, verneint (Senatsurteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe).

    Da T von dort auf seinen jetzigen Arbeitsplatz im Betrieb H -H - Ost versetzt wurde, lag bezogen auf diesen Betrieb eine Einstellung i.S. des § 99 BetrVG vor (BAG Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 c der Gründe).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Diese sind jedoch untrennbar mit der Funktion verbunden, die das Beamtentum innerhalb der öffentlichen Verwaltung erfüllt (vgl. BVerfG Beschluß vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL l/57 - BVerfGE 7, 155, 162).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Dies sei mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nicht vereinbar (Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268, 287).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht ein solches Mitbestimmungsrecht im öffentlichen Dienst generell wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (Beschluß vom 24. Mai 1995 - 2 BvF l/92 - DVBl. 1995, 1291).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Aus demselben Grund erkennt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auch bei der Eingliederung von Personen in den Betrieb an, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber dieses Betriebs stehen (zuletzt Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, zu B I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das personalvertretungsrechtliche Gruppenprinzip vom Grundgesetz gefordert wird, bisher ausdrücklich offengelassen (Beschluß vom 19. Dezember 1994 - 2 BvL 8/88 - PersR 1995, 165, 168).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Aus diesem Grund erkennt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ein Mitbestimmungsrecht aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch bei der Eingliederung von Personen in den Betrieb an, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber des Betriebs stehen (vgl. im Zusammenhang mit § 17 Abs. 1 Satz 1 DBGrG BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 c bb der Gründe, BAGE 81, 379; aA für das DBGrG und das PostPersRG Engels/Trebinger Anm. zu BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 8 zu I 3) .

    Eine so einschneidende Regelung muss aber klar zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - zu B I 2 c bb (1) der Gründe, BAGE 86, 198; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 c bb der Gründe, BAGE 81, 379) .

    Wortlaut, Zusammenhang und Zweck der §§ 1, 6 Abs. 1 BwKoopG enthalten auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Betriebsrat anstelle des Zustimmungsverweigerungsrechts aus § 99 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BetrVG nur ein Recht auf Unterrichtung und Stellungnahme zukommen soll (für § 17 DBGrG abgelehnt von BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - aaO; aA für das BwKoopG etwa Fitting 25. Aufl. § 99 Rn. 333 f.) .

    Das gilt zB für den besonderen Kündigungsschutz von Schwerbehinderten nach §§ 85 ff. SGB IX, von Schwangeren nach § 9 Abs. 3 MuSchG und für betriebs- oder dienststellenübergreifende Versetzungen, bei denen der Betriebs- oder Personalrat sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Betriebs oder der Dienststelle mitzubestimmen hat (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 81, 379) .

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Entgegen der Auffassung des Betriebsrats widerspricht dieses Ergebnis nicht der Entscheidung des Senats (Beschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung), daß bei der Versetzung von Beamten der Deutschen Bahn AG neben dem Mitbestimmungsrecht des besonderen Personalrats nach § 17 Abs. 2 DBGrG i.V.m. § 76 Abs. 1 BPersVG auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG besteht.

    Sie wäre dem Gesetzgeber zwar nicht verwehrt, wiegt aber so schwer, daß sie nur angenommen werden könnte, wenn dies im Gesetz klar zum Ausdruck gebracht worden wäre (BAG Beschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1c bb der Gründe).

    Darüber hinaus ist hier zu berücksichtigen, daß ausschließlich solche Beamte betroffen sind, die keine staatlichen Funktionen mehr ausüben, und daß ihr beamtenrechtlicher Status nicht berührt wird (vgl. für Beamte bei der Deutschen Bahn AG Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1 f der Gründe).

    Die Beamten haben diesen Teil ihres Status bereits dadurch verloren, daß sie kein öffentliches Amt mehr ausüben, sondern bei einem privatrechtlich verfaßten Unternehmen beschäftigt sind, dessen Weisungen sie unterliegen (ebenso zur unternehmensinternen Versetzung von Bahnbeamten Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1e cc der Gründe).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Dies wird durch die Fiktionen des § 4 Abs. 1, Abs. 2 PostPersRG bestätigt, nach welchen die Tätigkeit der Beamten als Dienst und die Arbeitgeberin als Verwaltung im beamtenrechtlichen Sinne gelten (vgl. BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - BAGE 86, 198; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - BAGE 81, 379 - zu Beamten bei der Deutschen Bahn AG; Hofmann ZTR 1996, 493).
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Eine etwaige Unterbrechung der ansonsten für den öffentlichen Dienst geforderten Kette demokratischer Legitimation sowie der Alleinentscheidungsbefugnis der Dienstbehörde läßt sich insoweit jedoch zumindest nach Art. 143 a Abs. 1 Satz 3 GG sowie nach Art. 143 b Abs. 3 GG rechtfertigen (vgl. hierzu BAG 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - BAGE 86, 198 ff = AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 15, zu B I 2 d (2) bb und cc der Gründe; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - BAGE 81, 379 ff. = AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 8, zu B I 1 f. der Gründe).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 18/97
    Sie wäre dem Gesetzgeber zwar nicht verwehrt, wiegt aber so schwer, daß sie nur angenommen werden könnte, wenn dies im Gesetz klar zum Ausdruck gebracht worden wäre (BAG Beschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1 c bb der Gründe).

    Darüber hinaus ist hier zu berücksichtigen, daß ausschließlich solche Beamte betroffen sind, die keine staatlichen Funktionen mehr ausüben, und daß ihr beamtenrechtlicher Status nicht berührt wird (vgl. für Beamte bei der Deutschen Bahn AG Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1 f der Gründe).

    Die Beamten haben diesen Teil ihres Status bereits dadurch verloren, daß sie kein öffentliches Amt mehr ausüben, sondern bei einem privatrechtlich verfaßten Unternehmen beschäftigt sind, dessen Weisungen sie unterliegen (ebenso zur Unternehmensinternen Versetzung von Bahnbeamten Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung, zu B I 1 e cc der Gründe).

  • BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06

    Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten

    Sie sollen wie Arbeitnehmer in die Betriebsverfassung einbezogen werden (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - BAGE 81, 379 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 132, zu B I 1 d der Gründe).
  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Dieser ist für die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestände des § 76 Abs. 1 BPersVG zuständig, und zwar auch insoweit, als die entsprechenden beamtenrechtlichen Entscheidungen und Maß nahmen gem. § 12 Abs. 6 DBGrG i.V.m. der DBAG-Zuständigkeitsverordnung der Arbeitgeberin zur Ausübung übertragen worden sind (zur Konkurrenz der Mitbestimmungsrechte siehe auch Senatsbeschluß vom selben Tage - 1 ABR 23/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte die Arbeitgeberin einem Beamten, der sich um eine Beförderungsposition bewirbt, entgegenhalten, seine Qualifikation auf dem bisherigen Arbeitsplatz sei zu gering, kann entweder der Betriebsrat dem im Rahmen seiner Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bei Versetzungen (s. Senatsbeschluß vom selben Tage - 1 ABR 23/95 -) oder die besondere Personalvertretung im Rahmen ihres Mitbestimmungsrechts nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BPersVG i.V.m. § 17 DBGrG widersprechen.

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Eine zusätzliche Beteiligung des dortigen Betriebsrats durch die DFS erscheint keineswegs sachwidrig (vgl. zur Beteiligung von Personalräten und Betriebsräten im Bereich der Deutschen Bahn AG: BAG, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 23/95 - BAGE 81, 379).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

    Auch bei der innerbetrieblichen Versetzung von Beamten in Betrieben, auf die das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet, hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach eine Doppelzuständigkeit von Betriebs- und Personalrat für möglich gehalten (vgl. BAG v. 04.05.2011 - 7 ABR 3/10 - n.v., zitiert nach juris, Rn.23; BAG v. 12.12.1995 - 1 ABR 23/95 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
  • LAG München, 11.10.2007 - 3 TaBV 47/07

    Laufbahnwechsel

    Der Grundsatz der sog Doppelbeteiligung des Betriebsrats und der beim Bundeseisenbahnvermögen gebildeten Besonderen Personalvertretung (grundlegend: BAG 12.12.1995 - 1 ABR 23/95) gebietet es nicht, bei der Entscheidung über den Laufbahnaufstieg den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen.

    Solches ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 23/95.

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 75/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 28/97

    Rechtsweg für Klagen eines DB-Beamten

  • BVerwG, 22.02.1998 - 6 P 3.97

    Rechtsweg bei negatorischem Feststellungsantrag; negatorischer

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 15 TaBV 22/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats eines Kooperationsbetriebes bei Versetzung

  • LAG Berlin, 14.11.1996 - 14 TaBV 5/95

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates; Deutschen Post AG ; Versetzung;

  • LAG Hessen, 06.01.2000 - 12 TaBV 34/99

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Wahlrecht von beurlaubten Beamten der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 6 TaBV 33/10

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Abordnung einer gleichgestellten Beamtin

  • LAG Düsseldorf, 22.04.1997 - 8 TaBV 93/96

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung eines Beamten

  • LAG Hamm, 16.03.2012 - 13 TaBV 48/11

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers

  • LAG Bremen, 14.08.1997 - 1 Ta 19/97

    Sachliche Zuständigkeit; Ansprüche aus Betriebsvereinbarung; Deutsche Bahn AG;

  • LAG Berlin, 15.08.1996 - 9 Ta 9/96

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Versetzung; Beamter

  • LAG Hessen, 04.02.1997 - 4 TaBV 1/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Beamten der Deutschen Post AG

  • BAG, 24.10.1997 - 10 AZB 33/97
  • ArbG Düsseldorf, 09.10.1996 - 8 BV 41/96

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Bereich der personellen Angelegenheiten

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